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Auszug - Mängel nach Wohnungsabnahme

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Auszug - Mängel nach Wohnungsabnahme

Hallo, vielleicht kann mir jemand einen Tip geben.
Am 17.98.04 fand die Wohnungsübergabe mit dem Hausmeister unserer Wohnungsgesellschaft statt. Es war soweit alles in Ordnung, er hat alle Schlüssel entgegen genommen, die Zählerstände abgelesen, dann hat er gesagt, so - das wars. Ich habe allerdings von ihm kein Übergabeprotokoll erhalten. Ich habe lediglich auf der Bestätigung für die Stadtwerke die Ablesung der Zählerstände mit dem Vermerkt "bei Auszug, Ende des Mietverhältnisses am 17.9.4. Darauf hat er als Vertreter der Wohnungsgesellschaft unterschrieben. Am Dienstag 21.09. sprach er auf meinen Anrufbeantworter, daß ich noch die Klebebänder an den Fenster und Türen, die ich selbst eingeklebt hatte zur Abdichtung, entfernen müßte, ansonsten wird eine Firma beauftragt und ich muss die Rechnung zahlen. Ist das im Nachhinnein möglich und außerdem per Telefon? wenn er nach 3 Tagen kommt und was abgeändert haben möchte, kann er dies auch nach 4 Wochen usw. machten. Ich weiß jetzt echt nicht, wie ich mich verhalten soll.
Katrin

-- Editiert von Goldsnakers am 23.09.2004 12:12:58

-- Editiert von Goldsnakers am 23.09.2004 12:26:50


von Goldsnakers am 23.09.2004 12:06
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Auszug - Mängel nach Wohnungsabnahme
Hallo!

Die Stadtwerkekarte bringt dir gar nix. Wenn du nichts Schriftliches hast, dass du aus dem Mietvertrag ordnungsgemäß entlassen wirst, bist du verpflichtet die Wohnung in Ordnung zu bringen. Machst du es nicht und hat der Vermieter noch die Mietkaution, kann er die Wohnung von Handwerkern in Ordnung bringen lassen. Die Kosten werden dir von deiner Kaution abgezogen. Also ich an deiner Stelle würde das nicht riskieren, sondern ein paar Stunden investieren und dir dann von ihm ein Übergabeprotokoll unterschreiben lassen. Dann bist du auf der sicheren Seite und hast Ruhe.


von fosssi am 23.09.2004 21:19
Status: Praktikant (12 Beiträge)
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>Auszug - Mängel nach Wohnungsabnahme
Danke für Deine Antwort. Hatte mich heute bei der Verbraucherzentrale gemeldet und angefragt, bekam ähnliche Antwort, wie Deine. Habe dann den Hausmeister angerufen, und ihm mitgeteilt, daß ich die Nacharbeiten durchführe,er möchte mir den Schlüssel zukommen lassen. Da fällt ihm plötzlich ein,daß vor 10 Jahren ein Rollenhalter für Toil.papier und ein Handtuchhalter im Bad waren.Da ich damals noch mit meinem Lebensgefährten eingezogen war und dieser eigentlich sich um solche Dinge gekümmert hat, konnte ich nicht nachvollziehen, wo die zwei Sachen sind,da wir uns eigene angebaut hatten. Nun gut, sie standen im Mietvertrag und ich sagte zu, zu zahlen.So nebenbei teilte er mir mit, daß bereits eine Reinigungsfirma in der Wohnung wäre,um die Fenster zu reinigen.Ich teilte ihm mit, er hätte mir zumindest die Möglichkeit geben müssen, mich zu äußern, da er ja erst am Dienstag auf den AB sprach. Inzwischen reicht ihm, daß ich die Dinge im Bad bezahle, die Reinigung der Fenster sei erledigt, ich bräuchte nicht zahlen. Ein Übergabeprotokoll für mich wird nicht ausgehändigt, angeblich ist das eine Kann-Bestimmung.
Eines weiß ich sicher, nochmal passiert mir sowas sicher nicht, wenn in der neuen Wohnung das Übergabeprotokoll abgezeichnet wird beim Einzug, werd ich auf jede Kleinigkeit achten.
Danke nochmal


von Goldsnakers am 24.09.2004 02:17
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Auszug - Mängel nach Wohnungsabnahme
Nur so am Rande:
Er muss eine angemessene Frist setzen, tut er es nicht wie hier mit den Fenstern, dann kann er auch nix dafür verlangen.



von Michael32 am 24.09.2004 11:38
Status: Tao (5019 Beiträge)
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>Auszug - Mängel nach Wohnungsabnahme
Nur zur Sicherheit: was steht denn im Mietvertrag ?
Hast Du sowas wie einen starren Fristenplan, oder eine KLausel die besagt dass Du SChöhneitsreparaturen durchführen musst UND bei Auszug nochmal ? Oder steht es etwas lapidar im Mievertrag: wie z.B. "SChönheitsreparaturen sind sachen des Mieters"....
Dann musst Du erst recht nichts machen.

Aber bis Du nichts schriftliches hast - Ball Flach halten, nichts sagen, und nichts machen - Du hast ja zudem keine Schlüssel mehr oder ?


von meharis am 24.09.2004 13:01
Status: Philosoph (532 Beiträge)
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