>Auszug - Mängel nach Wohnungsabnahme
Danke für Deine Antwort. Hatte mich heute bei der Verbraucherzentrale gemeldet und angefragt, bekam ähnliche Antwort, wie Deine. Habe dann den Hausmeister angerufen, und ihm mitgeteilt, daß ich die Nacharbeiten durchführe,er möchte mir den Schlüssel zukommen lassen. Da fällt ihm plötzlich ein,daß vor 10 Jahren ein Rollenhalter für Toil.papier und ein Handtuchhalter im Bad waren.Da ich damals noch mit meinem Lebensgefährten eingezogen war und dieser eigentlich sich um solche Dinge gekümmert hat, konnte ich nicht nachvollziehen, wo die zwei Sachen sind,da wir uns eigene angebaut hatten. Nun gut, sie standen im Mietvertrag und ich sagte zu, zu zahlen.So nebenbei teilte er mir mit, daß bereits eine Reinigungsfirma in der Wohnung wäre,um die Fenster zu reinigen.Ich teilte ihm mit, er hätte mir zumindest die Möglichkeit geben müssen, mich zu äußern, da er ja erst am Dienstag auf den AB sprach. Inzwischen reicht ihm, daß ich die Dinge im Bad bezahle, die Reinigung der Fenster sei erledigt, ich bräuchte nicht zahlen. Ein Übergabeprotokoll für mich wird nicht ausgehändigt, angeblich ist das eine Kann-Bestimmung.
Eines weiß ich sicher, nochmal passiert mir sowas sicher nicht, wenn in der neuen Wohnung das Übergabeprotokoll abgezeichnet wird beim Einzug, werd ich auf jede Kleinigkeit achten.
Danke nochmal
von Goldsnakers am 24.09.2004 02:17
Status: Frischling (4 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden