Ausziehen mit 18, wie kann ich vorgehen ?.

21. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
fb448105-93
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausziehen mit 18, wie kann ich vorgehen ?.

Hallo und danke schonmal im Voraus für die Hilfe.
Grundsätzliche Dinge zu meiner Person :
Mein Name ist Robin, ich bin 18 Jahre, Besuche zur Zeit die 13te Klasse eines Berufskolleg und erlangen 2017 mein Abitur.
Ich lebe Zurzeit mit meinem Vater bei seiner Lebensgefährtin im Haus. Ich habe oft Streit und habe des öfteren Schläge in vorm von zu Bodenwerfen, Schwitzkasten oder auch Ohrfeigen bekommen. Da ich bereits in schwierigen Verhältnissen mit Schlägen bei meine Mutter gelebt habe und deshalb zu meinem Vater gezogen bin möchte ich nun schnellstmöglich eine eigene Bleibe finden. Ich komme nicht mehr gerne nach Hause, da die Lebensgefährtin meines Vaters zudem starke Stimmungsschwankungen hat und ich mich in meiner Person nicht entfalten kann. Auch werde ich für alles verantwortlich gemacht und erniedrigt. Ich habe einen dualen Studium Platz, dass heisst, das meine Zukunft also relativ sicher ist. Da ich nun aber immer mehr befürchte, dass ich mein Abitur aufgrund von Problemen im Haushalt nicht schaffe, brauche ich unbedingt eine eigene Bleibe.
Ich habe mich im Internet bereits erkundigt und erfülle die Bedingungen für Bafög. Meine Schule liegt mit dem Zug 1h Stunde pro fahrt weit weg. Problem hieran ist denke ich der Verdienst meines Vaters, da dieser relativ viel verdient.

Wie kann ich vorgehen ? Mein Vater meinte wenn ich ausziehen will soll ich gucken wie ich das mache aber ich habe keine Ahnung wie ?

Danke für die Hilfe.
mfG Robin

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Robin,

ich denke, so wie das schilderst, sollte ein Auszug durchaus zu tolerieren sein.

Such Dir am Ort Deiner Schule eine kleine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG. Dann bittest Du Deinen Vater Dir den Dir zustehenden Unterhalt zu zahlen. Sollte Deine Mutter ebenfalls leistungsfähig sein, musst Du Dich an beide wenden.

Dein Bedarf beträgt 735€ incl. Kindergeld (190€). Den Rest bis 735€ hätten Deine Eltern zu leisten. Sollten Deine Eltern das nicht zahlen wollen, besorgst Du Dir beim zuständigen Amtgericht einen Beratungsschein und wendest Dich damit an einen Fachanwalt für Familienrecht. Der Unterhalt müsste dann eingeklagt werden. Der Anwalt sollte Dich dazu aber noch genauer informieren können.

LG nero

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17275x hilfreich)

Such Dir am Ort Deiner Schule eine kleine Wohnung oder ein Zimmer in einer WG. Ohne Einkommensnachweis? Das wird wohl nur mit einer Bürgschaft der Eltern gehen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

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