Hallo zusammen!Innerhalb welcher Frist muss der Hausverwalter ein Guthaben aus der Jahresabrechnung an den Eigentümer auszahlen? Im Verwaltervertrag und der Teilungserklärung sind keine besonderen Regelungen hierzu getroffen.Muss die Jahresabrechnung erst von der Eigentümerversammlung genehmigt werden, damit der Verwalter zur Auszahlung verpflichtet ist? Wenn es mal zu einer Nachzahlung kommt, will er das Geld immerhin auch sofort haben.Vielen Dank!Gruß, AK_1980
Ohne besondere vertragliche Regelung sind die Spitzenbeträge aus der Verwaltungsabrechnung erst mit Beschlussfassung durch die Eigentümerversammlung fällig. Insbesondere für Nachzahlungen sind jedoch besondere Regelungen sehr häufig, meist unverzüglich oder mit kurzen Fristen. Das macht auch Sinn, denn Nachzahlungen sind ja Gelder, die dem Gemeinschaftskonto fehlen und durchaus zu Zahlungsschwierigkeiten führen könnten. Und dann würde die Alternative "Sonderumlage" heißen.lg Mammi