>Auszahlungsfrist bei Erbfall
Hallo Herr M,
Erstmal langsam und der Reihe nach.
Zunächst unterstelle ich niemand eine böse Absicht.
Hier noch ein paar Dinge,die vielleicht wichtig sind.
Nach dem Tod der Mutter bilden Sie und Ihr Bruder eine sogenannte Erbengemeinschaft.
Ein paar Fragen sind schon noch offen,und sind ohne Kenntnis der Einzelheiten nicht genau zu beantworten.
Ist das Kontoguthaben das einzige Erbe,oder gibts noch Haus,Grundstück oder ähnliches?
Wurde ein Erbschein ausgestelt?
ich nehme jetzt mal an,daß Sie keinen direkten Kontakt zum Bruder haben(sonst hätte man alles mit einem Gespräch lösen können)
Um eine Erbengemeinschaft aufzulösen, gibt es die sogenannte "Erbauseinandersetztung"
Ich denke,das hier eben Klage auf Erbauseinandersetztung eingereicht wurde,richtig?
Richtig ist,daß Ihnen ein Pflichtteil zusteht.
Hierzu ein guter Link mit wichtigen Info´s unter
www.erbrecht-ratgeber.de
Wenn keine Schenkungen oder ähnliches anzurechnen sind,wäre es meine Empfehlung,sich zusammen zu setzten(persönlich oder mit dem Anwalt des Bruders) und sich gütlich zu einigen.Dann hat sich die Klage erledigt (kostet nur unnötig .Gebühren,Honorare für Anwalt usw. usw.)
Ansonsten kann man sich auch solange streiten,bis von dem Geld nichts mehr übrig ist und nur die Anwälte davon was haben.
Ciao
Relax
von Relax01 am 02.03.2005 13:13
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