Auszahlung nach Scheitern einer Lebensgemeinschaft

14. Januar 2011 Thema abonnieren
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)
Auszahlung nach Scheitern einer Lebensgemeinschaft

Hallo, ich bin neu hier und hoffe ein wenig Hilfe oder einen Rat zu bekommen.
Also ich bin 2004 mit meinem LG zusammen gezogen. Wir haben uns ein Grundstück neben seinem gekauft und an sein Haus angebaut. Ich stehe nicht im Grundbuch. Wir hatten aber von Anfang an ein gemeinsames Konto von welchem alle Rechnungen bezahlt wurden. Wir haben in diesen Anbau ca. 160.000 Euro reingesteckt. Anhand der Kontoauszüge kann ich beweisen das mein Geld von Anfang an mit in diesen Bau geflossen ist. Jetzt haben wir uns getrennt. Er will mir 20.000Euro zahlen. mehr nicht. Ich überlege nun ob ich mir einen Anwalt nehme. Habe ich überhaupt eine Chance auf mehr Geld obwohl ich nicht im GB stehe? Und wenn ja wie wird das berechnet? Was nimmt man als Grundlage für die Berechnung. Denn ein Anwalt wird sich ja nicht jeden Kontoauszug ansehen Oder?

Danke für eure antworten. chia

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Ich stehe nicht im Grundbuch.


Und das ist sehr schlecht für dich. Denn damit ist zunächst einmal dein Ex Lebensgefährte der alleinige Eigentümer der Immobilie.

Nun hast du aber Leistungen für die Immobilie erbracht. Die Frage ist aber auf welcher Geschäftsgrundlage. Da es keinen schriftlichen Vertrag gibt, kannst du dich nur auf mündliche Vereinbarungen berufen. Und die sind schwer oder gar nicht nachzuweisen.

Allein, dass Geld geflossen ist kannst du wohl nachweisen. Und da müsste man sich tatsächlich JEDEN Kontoauszug angucken.

Wie war das denn gemeint mit den Zahlungen? Wolltest du damit einen Anteil an dem Haus erwerben? Das geht nicht ohne Grundbucheintrag! War ein Teil deiner Zahlungen als Miete und anteilige Umlage gedacht? Das könnte dein Ex geltend machen. Denn schließlich hast du in dem Haus ja auch gewohnt.

Da bist du also in massiver Beweisnot. Vielleicht lässt du dich von einem Anwalt erst mal beraten. Eine Erstberatung ist nicht so teuer ... aber unterschreibe erst mal KEIN Mandat, sondern lass dir das hinterher in Ruhe durch den Kopf gehen! Eine rechtliche Auseinandersetzung könnte dich im dümmsten Fall nämlich teuer zu stehen kommen ...

Und lass es dir eine Lehre sein. Wenn man nicht verheiratet ist, dann zahlt man nicht ohne jeden schriftlichen Vertrag in eine Immobilie ein, ohne dass man mit im Grundbuch steht!



-- Editiert am 15.01.2011 08:31

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich habe einen gleich gelagerten Fall in meinem Bekanntenkreis. Das Haus und Grundstück erbte die Frau von ihren Großeltern. Der Lebensgefährte steckte Arbeit , Zeit und Geld in die Renovierung , Werterhaltung und den Ausbau dieser Immobilie. Als sie einen andern LP hatte, durfte er ausziehen. Die ganze Sache kam vor Gericht. Da er nachweisen konnte, was er alles an diesem Haus selbst gemacht und wieviel Geld er selbst investiert hatte, musste ihm die Ex alles erstatten. Für die Arbeitsstunden wurde vom Gericht ein Betrag angesetzt, als wenn ein Profi gearbeitet hätte. Also lass Dich anwaltlich beraten. So einfach brauchst Du nicht verzichten oder Dich abspeisen lassen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
chia
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 16x hilfreich)

hallo,

ich danke euch erstmal für eure Antworten. Ja es ist mir auf jeden Fall eine Lehre.Ich habe meinem Ex blind vertraut. Ich meinte mit den Zahlungen das ich anhand der Kontoauszüge bewéisen kann das alle Zahlungen die in Form von Rechungen zu begleichen waren von unserem gemeisamen Konto abgegangen sind. Zum größten Teil zum Erwerb von Baumaterial. Also danke nochmal ich werde mich auf jeden fall Anwaltlich beraten lassen.

Gruß chia

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2x Hilfreiche Antwort

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