Auszahlung des Lebensversicherungsbetrages an den nichtehelichen Lebenspartner unterliegt der Erbschaftsteuer

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In einer über 20 Jahre bestehenden nichtehelichen Lebensgemeinschaft verstirbt ein Partner und wird von dem überlebenden Partner beerbt. Während des Zusammenlebens wurde ein gemeinsamer Haushalt und eine gemeinsame Kasse geführt. Der verstorbene Partner hatte eine Lebensversicherung abgeschlossen und die Prämien von seinem eigenen Konto gezahlt. Obwohl der verstorbene Partner die Versicherungsbeiträge nur aufbringen konnte, weil der Erbe diesen bei den Ausgaben des täglichen Lebens unterstützt hat und damit mehr zum gemeinsamen Lebensunterhalt beigetragen hat, als der verstorbene Partner, muss der überlebende Partner die an ihn ausgezahlte Versicherungssumme versteuern.

Allein entscheidend für die Entstehung der Erbschaftsteuer ist, dass der Erblasser sämtliche Versicherungsprämien aus dem eigenen Vermögen gezahlt hat.

Damit liegt eine Entreicherung des Erblassers und eine Bereicherung des Erben vor. (Hess FG, 1K 2778/07)