Auszahlung der Mietkaution

3. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
Merthin
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlung der Mietkaution

Bei mir hat sich seit dem letzten Post folgendes ergeben:

Letzten Freitag war der Mensch von der Hausverwaltung zusammen mit dem Käufer wieder da. Der neue Eigentümer benötigt die Wohnung für sich selbst und ich hatte sowieso zum 31.7.10 gekündigt. Er wird nun Eigentümer der Wohnung ab dem 1.8.10 sein. Er möchte die Wohnung komplett renovieren, also neuer Fussboden, Pantryküche raus und neue Fliessen im Bad usw. Er meinte zu mir ich brauche nicht zu renovieren. Soviel zur Geschichte und nun meine Fragen:

1. Es ist ja zulässig das ich drei bis sechs Monate auf die Kaution warten muss, aber es darf doch nichts von der Kaution abgezogen werden, da ja sowieso alles grundsaniert wird.

2. Soll ich mir das mit renovierungsfrei schriftlich geben lassen?

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.06.2010 10:50:21
Status:
Schüler
(360 Beiträge, 84x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47631 Beiträge, 16834x hilfreich)

quote:
Es ist ja zulässig das ich drei bis sechs Monate auf die Kaution warten muss


In dieser absoluten Darstellung gilt das nicht und das hat der BGH auch nicht in dieser Form entschieden. Wenn schon beim Auszug klar ist, dass es keine mit der Kaution zu sichernden Forderungen mehr gibt, dann muss die Kaution auch umgehend ausgezahlt werden. Im konkreten Fall hat der Vermieter daher nach meiner Einschätzung kein Recht, die Kaution nach dem Auszug noch für bis zu 6 Monate einzubehalten.

Für noch offenstehende Nebenkostenabrechnungen darf jedoch ein angemessener Anteil der Kaution einbehalten werden.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.058 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen