>Auszahlung bzw. Pflichtteilsanspruch
quote:
muss jetzt schon ausgezahlt werden?
Nein Ein Auszahlungsanspruch zu Lebzeiten des Vaters besteht nicht.
quote:
oder erst wenn auch die mutter stirbt?
Nein, ein evtl.vorhandener Pflichtteilergänzungsanspruch entsteht mit demTod des Vaters. Dieser Anspruch muss innerhalb von 3 Jahren nach demTod des Vaters geltend gemacht werden. Ob dieser Anspruch hier überhaupt vorhanden ist, müsste aber noch geprüft werden, was anhand Deiner Informationen jedoch nicht möglich ist.
quote:
wie läuft das ab?
Zunächst muss geprüft werden, ob überhaupt ein Anspruch der Geschwister und der Mutter vorhanden ist.
Wann erfolgte die Schenkung?
Welche Bedingungen waren an die
Schenkung gebunden? (Wohnrecht, Nießbrauchrecht, Pflegeverpflichtungen usw.)
Wann ist der Vater verstorben?
Hat der Vater nennenswertes weiteres Vermögen hinterlassen?
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von hh am 03.10.2010 07:37
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