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Auszahlung Erbe an minderjährige Kinder

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Auszahlung Erbe an minderjährige Kinder

Hallo zusammen,

diese Woche geht es mir nicht so gut, da möchte ich mal mein Testament schreiben ;-)

Die Situation ist wie folgt: habe zwei Kinder aus einer vergangenen Beziehung und eins aus der aktuellen.
Neben der Partnerin sollen selbstverständlich die drei Kinder zu gleichen Teilen erben (Hälfte und je ein Sechstel).

Das vorhandene Geld würde auf jeden Fall ausreichen um den Kindern jeweils das Studium zu bezahlen und genau dafür soll es auch verwendet werden.

Das Problem ist die Mutter der ersten beiden Kinder. Da notorisch arbeitsscheu und völlig hemmungslos in der Ausbeutung ihrer Kinder würde sie alles tun um sofort an das Geld zu kommen und es auszugeben bevor die Kinder volljährig sind.

Nach meinem Verständnis bin ich ja nur unterhaltspflichtig solange ich lebe (als ob das nicht reichen würde…). Also kann sie doch nicht an das Erbe zur Unterhaltssicherung kommen, oder? Und das Sozialamt, sie wird in dem Fall wohl Hartz IV beziehen, kommt da auch nicht dran?

Noch einmal konkret: wenn ich jedem der Kinder 1 Sechstel vererbe, auszuzahlen am 18. Geburtstag und nur an diese direkt, hat das Bestand? Oder kann ihre Mutter auf sofortige Auszahlung klagen und dann als einzige Sorgeberechtigte sofort über das Geld verfügen?

Sollte das tatsächlich der Fall sein, brauche ich natürlich noch einen Weg wie ich das verhindern kann.

Danke für die Antworten
Gruß
R.


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von Stender am 10.07.2012 10:05
Status: Frischling (7 Beiträge)
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Trifft nicht Ihr Problem? Wir haben 2879 weitere Beiträge zum Thema "Erbe".


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>Auszahlung Erbe an minderjährige Kinder
Du solltest hier nicht sparen und einen Notar zu Rate ziehen, es gibt durchaus Möglichkeiten (z.B. die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers).

Ein notarielles Testament kostet zwar Gebühren, dafür ist das Testament "wasserdicht" formuliert und im übrigen sparen sich die Erben die Gebühren für den Erbschein.

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von cruncc1 am 10.07.2012 14:22
Status: Unsterblich (2707 Beiträge)
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