Auszahlen oder nicht?!

11. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Zoooca
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Auszahlen oder nicht?!

Hallo,

erstmal möchte ich mich entschuldigen, wenn mein Beitrag hier überhaupt nicht reingehört, ich kenne mich damit leider gar nicht aus in welches Rechtsgebiet das gehört.

Meine Situation ist so:
Meine Oma hat meinem Bruder und mir im Jahr 2011 das Haus überschrieben, sie lebt auch noch. Uns gehört es zu gleichen Teilen. Mein Mann und ich möchten in den nächsten Jahren jedoch selber bauen. Aus dem gemeinsamen Haus mit meinem Bruder würde ich mich zurückziehen, da ich mir nicht zwei leisten kann und auch nicht möchte. Ich weiß nur nicht, wie man sich verhält, wenn ich mein Eigentum an ihn "abtreten" würde. Muss er mich auszahlen oder schenke ich ihm das dann?

Einerseits möchte ich natürlich nicht, dass er einen Kredit aufnehmen muss, um mich auszuzahlen, nachdem ich für das Haus ja auch nichts bezahlen musste, sondern es geschenkt bekommen habe. Andererseits finde ich es auch nicht fair, dass er am Ende ein Zweifamilienhaus hat, ohne etwas dafür zu bezahlen und ich muss beim Hausbau bei Null anfangen. Aber ich mache es ja freiwillig, niemand zwingt mich, aus dem Haus auszuziehen und zu gehen.

Über eure Meinungen würde ich mich wirklich freuen, weil ich in der Familie keinen fragen kann und alle anderen sagen ganz klar "Auszahlen"...

Danke schon mal :)

Zoooca

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Du solltest das tun, womit Du selbst glücklich bist. Eine Schenkung bezeichnest Du selbst als unfair. Eine Auszahlung möchtest Du Deinem Bruder nicht zumuten. Dazu kannst Du ihn übrigens auch nicht zwingen.

Zwischen Schenkung und Auszahlung gibt es auch noch weitere Varianten:
a) Du bietest Deinem Bruder Deinen Hausanteil zu einem Sonderpreis an
b) Du vereinbarst mit Deinem Bruder eine Ratenzahlung. Die könnte ohne Zinsen sein und lange laufen.

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#2
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Wie stellt sich " Aus dem gemeinsamen Haus mit meinem Bruder würde ich mich zurückziehen, da ich mir nicht zwei leisten kann und auch nicht möchte" genauer dar? Du könntest mit deinem Bruder (schriftlich!) vereinbaren, dass er alleine die Nebenkosten und Lasten des Hauses trägt und du dafür auf die Nutzung des Hauses verzichtest: das ist dann ein Vertrag, in den ihr auch noch eine großzügige Kündigungsfrist 8z.B. ein Jahr) hineinschreibt und damit hat dein Bruder die Hausnutzung, ohne dass du dein Eigentum verschenken musst. Wenn due s dann allerdings zurück haben willst, ist da die lange Kündigungsfrist, die zur Planungssicherheit deines Bruders dient.
Wenn er größer investieren will (z.B. neue Heizung), kann man jeweils vereinbaren dass, wenn du den Vertrag (innerhalb von ... Jahren) kündigst, du ihm eine angemessene Abfindung für seine Investition zu zahlen hast - muss er halt vor jeder Investition mit die ausdiskutieren.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zoooca
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal danke für eure Antworten!

Ich meinte das so, dass ich eigentlich nicht möchte, dass uns weiterhin das Haus gemeinsam gehört, weil wir sehr unterschiedliche Auffassungen darüber haben, was am Haus gemacht werden muss und was nicht. Ich befürchte einfach, dass das auf Dauer nicht gut gehen wird und möchte deswegen, dass jeder von uns sein eigenes Reich hat. Dort kann jeder das tun, was er selber für richtig hält.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4242 Beiträge, 2420x hilfreich)

Dass Ausbezahlen mit Stundung.
Anders gesagt: ihr macht einen Notarvertag (anders geht es bei Immobilien sowieso nicht), in dem er dir deinen Anteil zu einem angemessenen Preis abkauft und gleichzeitig wird im vertrag vereinbart, dass die Zahlung erst ein Jahr nachdem du ihn zur Zahlung aufgefordert hast, fällig werden soll und dass du z.B. 30 Jahre Zeit hast, die Zahlung zu fordern. Zur Sicherung deiner Forderung kann ein entsprechender Grundbucheintrag erfolgen.
Dann gehört ihm das Haus (mit der "Hypothek" deiner Forderung) und wenn du die Forderung nicht geltend machst, ist das irgendwann an ihn verschenkt - wenn du es dir aber anders überlegst, kannst du immer noch deine Forderung geltend machen. Man könnte auch vereinbaren, dass du in zweite Position im Grundbuch gehst und er noch einen bestimmten Betrag für Umbauten auf der ersten Position beleihen darf - da berät der Notar zu den Einzelheiten.
Man kann auch noch vereinbaren, dass, wenn du die Forderung geltend machst, er das Recht hat, dir stattdessen wieder deinen Hausteil zu überschreiben.

Also: viele Möglichkeiten, erst mal nichts geltend zu machen ohne gleich alles zu verschenken.

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