Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Ich habe in diesem Monat geheiratet und am 10.9.2009 in die Steuerklasse 3 gewechselt.(Jahresgehalt brutto 28000)
Meine Frau hat Steuerklasse 5 und kein Einkommen zur Zeit.
Wie wirkt sich dieser Wechsel auf die Einkommensteuererklärung 2009 bzgl Rückerstattung bzw. evtl. Nachzahlung aus?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
rsmg
Auswirkung auf Einkommensteuererklärung 2009
Haben Sie sich versteuert?
Haben Sie sich versteuert?
Hi,
na, die deutliche Folge ist, daß Sie ab Oktober weniger Steuern zahlen. Ob Sie dann nachher was nachzahlen oder rückerstattet kriegen - wer soll das wissen...
Gruß vom mümmel
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Hallo,
nachdem die Heirat ja für das ganze Jahr gilt, können Sie relativ sicher mit einer Erstattung
rechnen (wenn Sie nicht noch andere Einkünfte haben, oder ein Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen ist), denn bis 9/2009 wurde ja mit der ungünstigeren Steuerklasse abgerechnet.
Wieviel das jetzt genau ist, kann ich aber nicht sagen.
Grüße
jjgoldmann
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quote:
kein Einkommen zur Zeit.
Und vorher ?
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Hallo,
bei einem Monatseinkommen von 2333 Euro
- bei Steuerklasse 1: ca. 385 Euro Steuern
- bei Steuerklasse 3: ca. 98 Euro Steuern
(jeweils mit Kirche)
daher monatlich zu viel gezahlt: 287 Euro
macht für 9 Monate grob 2600 Euro
Erstattung.
Alles unter der Voraussetzung, das die Ehefrau das ganze Jahr über keine Einkünfte hatte (auch keine Lohnersatzleistungen wie etwa ALG 1 oder Elterngeld) und das es auch sonst keine weiteren Einnahmen (wie etwa Einkünfte aus VuV) und Ausgaben (wie etwa AN-Werbungskosten über 920 Euro) gab.
MfG Stefan
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"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."
Hi,
da muß ich jetzt noch mal nachfragen: Der TE wird also so behandelt, als habe er das ganze Jahr Klasse 3 gehabt?
Gruß vom mümmel
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Hallo muemmel,
quote:Praktisch läuft es darauf hinaus, wenn die Ehefrau vor der Hochzeit keine Einkünfte hatte.
Der TE wird also so behandelt, als habe er das ganze Jahr Klasse 3 gehabt?
Zitat aus EStG §26 (Veranlagung von Ehegatten):
Ehegatten, ... bei denen diese Voraussetzungen zu Beginn des Veranlagungszeitraums vorgelegen haben oder im Laufe des Veranlagungszeitraums eingetreten sind , können zwischen getrennter Veranlagung (§ 26a) und Zusammenveranlagung (§ 26b) wählen ...
Da die Einkommensteuer eine jährlich festzusetzende Abgabe ist, gilt das dann für das gesamte Jahr.
MfG Stefan
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"Was hat Steinmeier gedacht, als Ullas Dienstwagen geklaut wurde? Leider saß sie nicht mehr drin."
Hi,
danke - wieder was dazugelernt...
Gruß vom mümmel
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quote:
Der TE wird also so behandelt, als habe er das ganze Jahr Klasse 3 gehabt?
Ja, das ist so, wenn er im gesamten Jahr Alleinverdiener war. Er muss dafür aber eine Steuererklärung abgeben, da der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach Steuerklasse 3 nicht rückwirkend anwenden darf.
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