Ausweispflicht: Muss man sich ausweisen können?
Mehr zum Thema: Verwaltungsrecht, Personalausweis, Ausweis, Mitführpflicht, Polizei, OrdnungsbehördeWas sagt das Personalausweisgesetz, muss ich meinen Ausweis immer bei mir tragen?
Eine Frage, die man sich vielleicht hin und wieder stellt: Muss ich mich eigentlich gegenüber Behörden, insbesondere der Polizei ausweisen können? Wird es ansonsten bestraft?
Dem gehe ich nach und beantworte Ihnen die wichtigsten Aspekte:
seit 2009
Es existiert dazu ein Gesetz über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis (Personalausweisgesetz - PAuswG)
§ 1 regelt sogleich die Ausweispflicht und das Ausweisrecht:
"Deutsche [...] sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen."
Ausnahmen dazu werden also, was den Besitz und die Vorlegung anbelangt, nicht genannt.
Ordnungswidrig handelt nach Maßgabe von § 32, wer
1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt,
2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht vorlegt, [...]".
Es droht ein Bußgeld bis zu 5.000 Euro.
"Besitzen" ist zu verstehen, aber beinhaltet die Vorlagepflicht auch ein "Mitführen". Dazu schweigt das Gesetz.
Eine gesetzliche Pflicht besteht dazu nur in Ausnahmefällen, wie etwa nach dem Schwarzarbeitsgesetz für bestimmte Arbeitnehmer und Waffenträger nach dem Waffengesetz.
Besitzen ist Pflicht, Mitführen nicht
Die Ausweispflicht umfasst damit nur die Pflicht, einen Ausweis zu besitzen, nicht die Pflicht, einen Personalausweis bei sich zu führen. Nur in gesetzlich besonders bestimmten Fällen ist dieses zwingend notwendig.
Allerdings können die Ordnungsbehörden und die Polizei nach den Polizei- und Ordnungsgesetzen der Länder unter gewissen Voraussetzungen eine Person festhalten und zur Dienststelle bringen, wenn die Identität auf andere Weise nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten festgestellt werden kann.
Dieses sollte aber eher seltener der Fall sein, weil es auch ein Register für den Personalausweis gibt, was von den Behörden abgefragt werden kann.
Daniel Hesterberg
Rechtsanwalt
HSV Rechtsanwälte
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Da kommen diese Ausführungen gerade zur passenden Zeit. Danke.
Ich erlebte schon mehrfach den Versuch, einen Firmenausweis einzusetzen, sogar einen selbst nach gemachten der Deutschen Telekom durch Drücker-Kollonnen, auch "Partner" genannt. Die dreistesten Fälle traten mehrfach auf bei Geldboten, die zur Beschickung des GA auf dem Werkgeländer die Meinung vertraten, ihre Knarre sei Ausweis genug.
Ich musste mich gestern beim Amtsgericht ebenfalls ausweisen und zwecks Akteneinsicht den PA auch kopieren lassen. Ja, warum denn nicht? Auch zum Thema Hinterlegung oder Kopieren gibt es die wildeten Behauptungen von Querulanten.
Zum Thema "Ausweis besitzen" hätte ich eine Frage: Besitzen heißt doch die tatsächliche Gewalt über ein Objekt auszuüben. Kann ich das auch, wenn ich das Objekt zuhause herumliegen lasse?