Ausweichflughafen, Hotelkosten und Entschädigung

25. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausweichflughafen, Hotelkosten und Entschädigung

Hallo,

habe eine unglaubliche Geschichte, aber Sie ist leider wahr.

Am 22.juli kamen wir aus HRG Ägypten mit der Fluggesellschaft -Name entfernt- in Richtung FRA Frankfurt wieder nach Deutschland und durch Wetterverhältnisse sind wir dann abweichend in CGN Köln gelandet.

Auf dem Vorfeld, durften wir über 2 Stunden in der Maschine warten.

Unser eigentliches Ziel in Frankfurt haben wir nie erreicht.

In Frankfurt hatten wir ein Hotel gebucht, was wir nicht in anspruch nehmen konnten, da am Ausweichflughafen in Köln kein Ansprechpartner war und auch keine versprochenen Busse oder Ähnlich, die uns nach FRA gebracht hätten.

Das Hotel in Frankfurt sollte zur Erholung vom Flug dienen, damit wir ein Tag später erholt in unsere Heimat nach Münster fahren konnten.

Auf eigene Faust, sind wir dann zu unserem Heimatbahnhof nach Münster mit dem Zug gefahren, da wir nur ein Rail and Fly Ticket hatten und dieses nur in Richtung unserer Heimat funktioniert hat und nicht nach Frankfurt.

Ende vom Lied ist, wir sitzen jetzt auf den Kosten (ca. 100 euro) vom Hotel was wir nicht nutzen konnten und auf Reservierungskosten im Zug (ca. 9 euro).

Das ist zwar nicht viel, aber für solche Fälle muss es doch eine Entschädigung geben, auch wenn es am Wetter lag? Denn die Airline hat sich nicht um uns gekümmert wie sie es hätte tun müssen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Am 22.juli kamen wir aus HRG Ägypten mit der Fluggesellschaft -Name entfernt- in Richtung FRA Frankfurt wieder nach Deutschland und durch Wetterverhältnisse sind wir dann abweichend in CGN Köln gelandet


Handelt es sich um eine EU Fluggesellschaft?

Das mit den Wetterverhältnissen könnte eine Ausrede sein.
Ich könnte mir eher vorstellen, dass CGN angesteuert wurde, weil FRA schon geschlossen hatte.
Dahingehend bleibt die Frage, ob hier wirklich Wetter die Ursache ist.

Zitat:
Ende vom Lied ist, wir sitzen jetzt auf den Kosten (ca. 100 euro) vom Hotel was wir nicht nutzen konnten


Das ganze Geld darf das Hotel aber nicht behalten.

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#2
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

Ja, es handelt sich um eine Flüggesellschaft mit Sitz in Frankfurt.

Wir sollten um 22:30 in FRA landen, aber dann war der Flughafen auf Grund von Wetterverhältnissen geschlossen und hat auch nicht wieder geöffnet, da ein Nachtfl***erbot folgte um 23 Uhr.

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#3
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Hallo,

schade, dass der Name der Fluggesellschaft hier nicht veroeffentlicht wurde.

Wenn es sich um eine Fluggesellschaft handelte, die in der EU registriert ist, dann werden Sie u.U. eine Entschaedigung nach der EU-Fluggast-VO 261/2004 = Ausgleichszahlung einfordern koennen, wenn der Verspaetungsgrund durch die Fluggesellschaft zu vertreten war. Das ist aber bei Wetterverhaeltnissen oft nicht der Fall.

Kein Bus in Koeln/Bonn nach Frankfurt?? Kein Airline-Vertreter in Koeln/Bonn?? Das mag ich nicht glauben. Um wieviel Uhr sind Sie denn in Koeln/Bonn angekommen??

Handelt es sich aber um eine aegyptische Fluggesellschaft dann entfaellt ein Anspruch nach der EU-VO, da es sich um eine Drittstaaten-Airline handelt und Sie von einem Drittstaat in die EU flogen.

Wenn Sie eine Pauschalreise gebucht hatten, dann koennen Sie Ansprueche, so denn berechtigt, gegen den Reiseveranstalter richten.

Sie schreiben, dass die Umleitung nach Koeln/Bonn bedingt durch das schlechte Wetter war. Was wurde denn als Grund genannt?? Gewitter?? oder was??

Zitat:
.....aber für solche Fälle muss es doch eine Entschädigung geben,.....

Warum??


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#4
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von bernardoselva):

Kein Bus in Koeln/Bonn nach Frankfurt?? Kein Airline-Vertreter in Koeln/Bonn?? Das mag ich nicht glauben. Um wieviel Uhr sind Sie denn in Koeln/Bonn angekommen??

Sie schreiben, dass die Umleitung nach Koeln/Bonn bedingt durch das schlechte Wetter war. Was wurde denn als Grund genannt?? Gewitter??


Leider ist es war, wir waren nicht die einzigen, etwa 70 Machinen wurden am 22.juli umgeleitet oder Ähnlich. Wir waren etwa mit 600 bis 800 Passagieren am Kölner Flughafen gestrandet.

Es war niemand vor Ort, der uns empfangen hat. Auch weit und breit kein Bus. Wir sollten um 22:30 in Frankfurt landen, sind dann circa um 22:50 in Köln gelandet, laut Pilot Aufgrund von Gewittern, FRA hatte bereits geschlossen. Erst um kurz nach 00 Uhr durften wir das Flugzeug gegen Terminal auf Grund von logistischen Dingen am kölner Flughafen verlassen. Um circa 2 uhr nachts, waren wir dann mit allem durch, Zoll, Koffer und auf uns hat eben niemand gewartet. Alle mussten im Kaos Ihren eigenen Weg suchen, viele fuhren mit Taxi.

Erst um 5:10 nachts, konnten wir endlich Köln per Zug Fahrplanbedingt verlassen.

Die Fluggesellschaft ist eine Deutsche.


Ich denke eine Entschädigung ist angebracht, zumindest das die bereits gezahlten Hotelkosten erstattet werden, da wir aus Kraft der Airline niemals Frankfurt als Ziel erreicht haben. Immerhin wurde hier ein Vertrag mit dem Reiseveranstalter eingegangen und nicht erfüllt. Auf den Kosten sitzen wir fest.

-- Editiert von maxohnenamen am 25.07.2016 11:45

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#5
 Von 
bernardoselva
Status:
Bachelor
(3253 Beiträge, 1810x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
.....in Köln kein Ansprechpartner war....

Diese Fluggesellschaft hat in Koeln/Bonn einen Handlingpartner und der hat 24/7 geoeffnet!!!!

Zitat (von maxohnenamen):
.......und auch keine versprochenen Busse oder Ähnlich......

Koeln/Bonn ist Ausweichflughafen und wenn dann eine Menge von Maschinen dort ausweichend landet, dann herrscht immer Chaos, da man mit den Menschenmengen nicht so einfach fertig wird. Passiert so etwas, dann ist ein Schalter noch im Zollbereich geoeffnet, der Informationen gibt, wo die Busse abfahren, oder an wen man sich wenden soll.

Zitat (von maxohnenamen):
.......Immerhin wurde hier ein Vertrag mit dem Reiseveranstalter eingegangen.....

Ich bin mir sicher, dass auch Ihr Reiseveranstalter am Flughafen einen Handlingpartner zu sitzen hat, der ebenfalls 24/7 zu erreichen ist.

Sie scheinen eine Pauschalreise gebucht zu haben. Fordern Sie die Ihnen entstandenen Kosten beim Reiseveranstalter ein. Das muessen Sie innerhalb von einem Monat nach Rueckkunft erledigen.

Die Fluggesellschaft muss wohl nicht leisten, da wirklich in Frankfurt Unwetter vorherrschten. Rd. 7000 Reisende blieben wg. des Unwetters und letztendlich wg. des Nachtfl***erbotes dort stehen und mussten aus Behelfsliegen uebernachten!


Viele Gruesse
bernardoselva

Signatur:

Touristiker. Hinweise sind meine persoenliche Meinung und keinesfalls Rechtsberatung!

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#6
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Deine Antwort war hilfreich, allerdings haben wir dort über 1 Stunde nach Jemanden gesucht. Es war wirklich niemand da, der sich befugt fühlte.

Irgendwann haben wir gesehen, dass die Maschine um 8 Uhr morgens circa von cgn nach fra geflogen ist. So eine lange Wartezeit, kann man Leuten nun wirklich nicht zumuten.

Vielleicht ist es das Beste, entstandene Reisekosten dem Veranstalter in Rechnung zu stellen und die bereits geplanten Hotelkosten.

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#7
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Deine Antwort war hilfreich, allerdings haben wir dort über 1 Stunde nach Jemanden gesucht. Es war wirklich niemand da, der sich befugt fühlte.


Vermutlich weil man voreilig den Sicherheitsbereich verlassen hat.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
maxohnenamen
Status:
Beginner
(92 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, dass könnte sein, jedoch war an der Info im Sicherheitsbereich auch niemand zu gegen.

Mich stört am meisten, dass ich nun die Hotelkosten wahrscheinlich nicht erstattet bekomme, aber auf Grund von Höherer Gewalt konnte ich den Aufenthalt ja nunmal nicht warnehmen.

Gibt es da keine Sonderregel? Sicherlich verstehe ich es, wenn Leute gewollt den Hotelaufenthalt nicht in Anspruch nehmen und dann kein Geld zurück erhalten, aber da muss es doch eine Regel geben, die wenigstens ein Teil zu sichert?

Prinzipiell ist es dazu gekommen, da wir ein Rail an Fly Ticket hatten. Mit diesem Ticket konnten wir zwar nicht nach Frankfurt fahren, aber nach Hause.

Trotzdem kann ich es noch nicht glauben, dass die Hotelkosten nun als Pech ausgelegt werden. Immerhin kann man mir auch nicht vorwerfen, mich nicht gemeldet zu haben beim Hotel oder Ähnlich. Ich war ja in einem Flugzeug gefangen.

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#9
 Von 
manana
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 5x hilfreich)

Anders herum gefragt: Was hat das Hotel für einen Fehler begangen, dass diese Nacht das Zimmer nicht neu vermietet werden konnte? Aus meiner Sicht keinen. Dennoch: Die einzige Möglichkeit, evtl. den Schaden erstattet zu bekommen, wäre gegenüber dem Hotel ebenfalls "außergewöhnliche Umstände" durch das Unwetter (ist ja belegbar) geltend zu machen. Allerdings stellt sich die Frage, ob der Gegenwert eine rechtliche Klärung sinnvoll erscheinen lässt. Denn darauf dürfte es hinauslaufen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ja, dass könnte sein, jedoch war an der Info im Sicherheitsbereich auch niemand zu gegen.


Die Contract Agents sitzen auch nicht irgendwo an einer Info, sondern in der Gepäckrückgabehalle.

1x Hilfreiche Antwort






#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16470 Beiträge, 9285x hilfreich)

Zitat:
Gibt es da keine Sonderregel? Sicherlich verstehe ich es, wenn Leute gewollt den Hotelaufenthalt nicht in Anspruch nehmen und dann kein Geld zurück erhalten, aber da muss es doch eine Regel geben, die wenigstens ein Teil zu sichert?

Wie schon gesagt, können Sie sich die Kosten für Bettwäsche und Endreinigung vom Hotelbetreiber erstatten lassen. Nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Es gibt tatsächlich Fälle, wo niemand haftet und der Kunde auf Kosten sitzen bleibt.
Der Kunde hat gebucht, der Hotelbetreiber hat das Zimmer bereitgestellt, also muss der Kunde zahlen.
Da weder der Hotelbetreiber, noch die Fluglinie etwas für das schlechte Wetter kann, ist keiner von beiden schadensersatzpflichtig. Der Kunde kann zwar auch nichts für das schlechte Wetter, aber er hat halt das Zimmer gebucht ...

Zitat:
"In Deutschland sind wir demnaechst so weit, dass wir erwarten, dass uns Angela Merkel an die Hand nimmt, nur weil wir pinkeln muessen"

Es ist in der Tat so, dass es in der Generation meiner Eltern selbstverständlich war, dass es sowas wie "Pech gehabt" gibt. Damit konnte man leben. Das war halt das allgemeine Lebensrisiko, wenn man ein gebuchtes Hotel wetterbedingt nicht nutzen konnte. Auf solche Risiken hat man sich eingestellt.
In der Generation meiner Kinder ist das nicht mehr so. Immer wenn igendwo was schief läuft, heißt es "da muss doch wer schuld sein, der mir den Schaden ersetzt". Der Gedanke, dass es Schäden gibt, für die niemand zur Rechenschaft gezogen werden kann, ist der Generation meiner Kinder fremd. Und wenn man dann doch auf einem Schaden sitzen bleibt, dann ist die böse Politik daran schuld.
Diese entwicklung finde ich sehr bedenklich.


Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Zitat (von maxohnenamen):
Sie wollten gezielt beleidigen.

Ich glaube nicht, das bernardoselva Dich beleidigen wollte.
Das sollte wohl eher eine eine Zukunftsvision der künftigen Entwicklung des "Verbraucherschutzes" sein.



Zitat (von bernardoselva):
In Deutschland sind wir demnaechst so weit, dass wir erwarten, dass uns Angela Merkel an die Hand nimmt, nur weil wir pinkeln muessen.

Demnächst? Die Politik des Verbraucherschutzes vermittelt das doch schon heute häufig ...



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