Austritt als Minderheitengesellschafter (GmbH)
Hallo!
HINTERGRUNG
GmbH hat nach dem 3. Insolvenzantrag, durch den GF die Stundung (Ratenzahlung) der Verbindlichkeiten bis August 2010 beantragt.
STRUKTUR
1. GF
2. Minderheitengesellschafter 5%
(Kümmert sich um nichts, da keinen Einfluss auf die GF)
3. Minderheitengesellschafter 5%
(Nicht mehr in der GmbH und arbeitet woanders)
4. Minderheitengesellschafter 5%
GV
Kündigungsfrist 6 Monate zum Jahresende (im Juli kündigen).
VORGEHEN
Fristgemäße
Kündigung der Anteile und Austritt aus der GmbH ohne Einberufung einer GV
FRAGE
Was bedeutet der Begriff „zur Unzeit"?
Ist die dies so zu verstehen, dass man nicht kündigen kann, wegen den Verbindlichkeiten?
Danke.
van Mouten
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-- Editiert am 15.03.2010 11:29
von van Mouten am 15.03.2010 11:28
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