Ausstieg aus der Erbengemeinschaft

13. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
go325393-100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Ausstieg aus der Erbengemeinschaft

Ich bin seit zwei Jahren Mitglied in einer Erbengemeinschaft, die nach dem Tod meiner Mutter entstanden ist. Es sind insgesamt 3 Mitglieder (2 meiner Geschwister und ich). Das Erbe besteht aus einem Mehrfamilienhaus mit nur noch sehr geringer Darlehens-Belastung.
Da wir innerhalb der Erbengemeinschaft schon seit geraumer Zeit heftige Auseinandersetzungen über die Verwendung des Erbes haben, möchte ich nun schnellstmöglich raus aus der Gemeinschaft.
Ein gemeinsamer Verkauf der Immobile ist aufgrund der Streitgkeiten nahezu ausgeschlossen, daher suche ich nach anderen Möglichkeiten um meinen Anteil zu Geld zu machen und auszuscheiden.

Der Weg der Teilungsversteigerung wäre sicherlich eine Option, aber dies dauert mir zu lange und ausserdem enstehen wieder zusätzliche Kosten.
Zu dem wandelt die Teilungsversteigerung ja nur die Immobilie in Geld um, aber das Geld gehört dann ja immer noch der gesamten Gemeinschaft. Meinen Anteil am Gesamtbetrag muss ich u.U. dann auch wieder erstreiten.

Wer kennt sich daher mit Verkauf eines Erbanteiles an Dritte aus?
Wo findet man Informationen dazu und vor allem wo findet man Kaufinteressenten?
Ich freue mich auf feedback jeglicher Art.

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10 Antworten
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#1
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

Jeder Erbe hat das Recht seinen Erbteil an wen auch immer zu verkaufen. Notarielle Beurkundung ist vorgeschrieben.
Wenn allerdings der Käufer nicht Miterbe ist, haben die Miterben ein Vorkaufsrecht
§ 2033 und 2034 BGB .


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#2
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Das dürfte einen erheblichen Abschlag geben. Wer kauft sich schon gerne in eine zerstrittene Erbengemeinschaft ein?

Die Teilungsversteigerung bietet da vielleicht doch einen Ausweg. Falls man einen Kauf-Interessenten hat, könnte auch ein Teil des Preises aus der Erbengemeinschaft herausgehalten werden.

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#3
 Von 
Hermann1
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 7x hilfreich)

Jemand der Interesse an diesem Haus hat, kauft den Erbteil und betreibt die Zwangsversteigerung, mit der Absicht es selbst günstig zu ersteigern.
Steigern andere mit, kann er entscheiden, einen möglichen Mitbieter zu überbieten, oder wenn es sich lohnt die Auseinandersetzung abzuwarten.
Dies könnte der Fall sein, wenn der Anteil des auf ihn fallenden Versteigerungserlö-ses entsprechend höher als der Kaufpreis des Erbteils wäre. Also ein Spekulations-geschäft.


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#4
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
..., wenn der Anteil des auf ihn fallenden Versteigerungserlöses entsprechend höher als der Kaufpreis des Erbteils wäre.


Und dass ist dann der kräftige Abschlag, den der TE zu erwarten hat. Ergebnis: schneller aber weniger Geld,

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
go325393-100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Herzlichen Dank für die guten Denkanstöße!
Wie erwähnt sehe ich mich mit der Teilungsversteigerung nicht am Ziel angekommen. Ich wäre nach wie vor in der Erbengemeinnschaft und habe den Versteigerungserlös (der meist auch deutlich unter dem Verkehrswert liegt) als gesamte Summe auf einem Konto liegen, bei dem ich mich wieder mit meinen Miterben streiten muss wer welchen Anteil bekommt.
Außerdem dauert das ganze Verfahren bis zum Versteigerungstermin doch relativ lange, oder? Ich habe mal etwas von bis zu einem Jahr gehört.
Ein sofortiger Ausstieg durch Verkauf(auch mit Abschlag) wäre daher die für mich "nervenschonendere" Variante.
Und was der Käufer mit dem Anteil macht, das interessiert mich eigentlich nicht!
Aber wie komme ich an solche Käufer ran?


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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

quote:
Versteigerungserlös (der meist auch deutlich unter dem Verkehrswert liegt)


In diesem Sinne gäbe es dann zwei Abschläge:
Verkehrswert > Versteigerungserlös > Verkaufspreis Erbteil

Wer sagt denn, dass der gesamte Betrag, den ein Interessent für das Versteigerungsobjekt bezahlen will, als Versteigerungserlös in der Erbengemeinschaft landen muss? Es gibt da Möglichkeiten.

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#7
 Von 
go325393-100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Wenn ich den Anteil erst nach der Teilungsvertseigerung verkaufen würde, dann stimmt das sicherlich mit den 2 Abschlägen.
Aber genau das will ich ja vermeiden!
Ich möchte den Anteil sofort, und damit meine ich vor einer eingeleiteten Versteigerung verkaufen.
Damit gibt es nur einen Abschlag und der ist bestenfalls in etwa so hoch wie der Abschlag in der Versteigerung. Ich hätte aber auf jeden Fall den Vorteil, dass nur ich sofort den Erlös für meinem Erbanteil bekommen könnte und ich daher nicht warten muss bis zum Abschluss des Verfahrens um dann für meinen Anteil am Versteigerungserlös ggf. noch kämpfen zu müssen.
Oder sehe ich das total falsch?

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#8
 Von 
Toll!
Status:
Lehrling
(1138 Beiträge, 1370x hilfreich)

Ja - das ist falsch.

Wenn ich Ihnen den Erbanteil abkaufen wollte, werde ich Ihnen doch nicht das zahlen, was voraussichtlich nach einer Versteigerung als Anteil an mich zurückkommt.

Nehmen wir an, wir wüssten, was unter normalen Umständen in der Versteigerung zu erreichen ist. Folgende Abschläge würde ich vornehmen:
- Risiko eines geringeren Erlöses
- Kosten
- meinen Gewinn

Der Käufer wird Ihnen nur einen Preis bieten, bei dem er sich sicher ist, einen Gewinn zu erzielen.

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#9
 Von 
go325393-100
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)

Ich werde so oder so mit Abschlägen rechnen müssen! Da gebe ich mir keiner Illusion hin.
Und es geht mir ja auch nicht darum eine Maximierung des Erlöses für meinen Anteil zu erzielen - ich will eigentlich nur raus! Und das so schnell wie möglich, da ich das Geld brauche!
Aber vielleicht habe ich jetzt sogar das "Richtige" im Internet gefunden - offensichtlich ein Markplatz auf dem man auch einen Erbanteil verkaufen kann.

vermoegensgemeinschaft.de

Kennt jemand diesen Markplatz oder hat sogar Erfahrung damit.
Trotzdem schon vielen herzlichen Dank für den interessanten Gedankenaustausch - hat mir doch sehr geholfen mich zu positionieren.

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#10
 Von 
hereditas
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Du kannst Deinen Erbteil jederzeit verkaufen. Umfassende Infos dazu findest Du auf www.hereditas.net. Dort findest Du auch Tips, wie Du die Erbteil bewerten kannst.

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