Hallo wertes Forum,
warscheinlich wieder ein Klassiker, aber die Suche half mir leider nicht weiter.
Hier der Fall:
Person A beauftragt B vor ca. 2 Jahren mit der Erstellung einer Branchensoftware. Die Grundideen stammen von A, die komplette Entwicklung, Design, Programmierung stammen von B. Nach 8 Monaten merken beide, dass sich das Produkt auch vermarkten lässt und sie beschließen die Software (Online-Datenbankanwendung) auszubauen. A soll später die Vermarktung und B die ständige Weiterentwicklung und Serverbetreuung übernehmen. Im zweiten Jahr griff Person A Person B mit ca. 10000 Euro unter die Arme, da B alle potentiellen Projekte absagte und nur noch mit A zusammenarbeitete. Eine Rückzahlung sollte es nicht geben. Die Zahlungen sollten (1000 Euro/Monat) fließen (A->B) bis Kunden da sind. Es gab allerdings nie Kunden und A stellte die Zahlungen trotzdem ein.
Nach insgesamt 2 Jahren sind noch keine Kunden da und ca. 2900h wurden von B geleistet. Spannungen entstehen (keine Kunden, persönliche Differenzen, Vertrauensbruch).
Kann B aus der GbR aussteigen, B den vollständigen Quellcode aushändigen, das Produkt weiterentwickeln und selbst vermarkten?
A könnte ohne fremde Hilfe nichts mit dem Quellcode anfangen, da er Laie auf dem Gebiet ist. Er könnte den aktuellen Stand aber unentgeltlich weiter auf dem Server nutzen.
Danke schön im voraus.
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Ausstieg aus GbR, Weiterverwendung Quellcode
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
"Kann B aus der GbR aussteigen, B den vollständigen Quellcode aushändigen, das Produkt weiterentwickeln und selbst vermarkten?"
=> muss natürlich lauten:
"Kann B aus der GbR aussteigen, A den vollständigen Quellcode aushändigen, das Produkt verändern/weiterentwickeln und selbst vermarkten?"
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quote:
A könnte ohne fremde Hilfe nichts mit dem Quellcode anfangen,
Es sollte ihn nichts daran hindern diese in Anspruch zu nehmen.
quote:
Kann B aus der GbR aussteigen, A den vollständigen Quellcode aushändigen, das Produkt verändern/weiterentwickeln und selbst vermarkten?
Nichts sollte die beiden daran hindern eine solche vertragliche Vereinbarung zu treffen.
B sollte noch eine Regelung mit A treffen was Namensgebung, Verändernung/Weiterentwicklung und Vermarktung betreffen.
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Danke für die Antwort.
Das Problem ist nur, dass die Situation schon so festgefahren ist, dass A keinerlei Dokumente die B zugute kommen könnten unterzeichnen würde.
Wäre es B trotzdem rechtlich gesehen gestattet den Quellcode weiter zu entwicklen, zu verändern und zu vermarkten?
Viele Teile des Codes (ca. 20%) würden durch B dann entfernt werden, der Rest weiterentwickelt. Das Grunddesign bleibt (bis auf die Farben) erhalten. Das daraus neu enstehende Programm würde unter einer anderen Domain und anderem Namen angeboten werden.
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quote:
Das Problem ist nur, dass die Situation schon so festgefahren ist, dass A keinerlei Dokumente die B zugute kommen könnten unterzeichnen würde.
Schade. Das sieht so aus, als würde hier eine gerichtliche Entscheidung anstehen ...
Es müssten hier alle relevanten Unterlagen geprüft werden, da A möglicherweise Miturheber ist. Das würde bedeuten, das auch ihm ein Teil des Codes gehören würde.
Auch könnte durch die GbR möglicherweise ein entsprechendes Nutzungsrecht zustehen.
quote:
Viele Teile des Codes (ca. 20%) würden durch B dann entfernt werden
20% sind ja nicht viel, ist das alles was von dir stammt? Wie setzen sich dann die anderen 80% zusammen?
Funktioniert die Anwendung noch ohne die 20%?
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