Ausstieg Gbr

18. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
JoDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Ausstieg Gbr

Guten Tag,
ich hoffe dass ich hier mit meinem Anliegen die richtigen Personen erreiche.

Zum Thema:

Ich habe vor 7 Jahren mit einem Partner zusammen eine Konzertveranstalter GbR gegründet,
und im Jahr 2004 haben wir zudem noch ein Cafe eröffnet, das unter einer eigenen GbR läuft.
Leider muss ich nun aus persönlichen Gründen – Zeit, etc – meine Teilhaberschaft an beiden einstellen.
Bis zu dem Zeitpunkt der Cafeeröffnung haben wir unsere Auszahlungen nach dem jeweiligen Zeitaufwand aufgeteilt, danach haben wir dann immer den gleichen Betrag an uns ausbezahlt.
Die Arbeitsaufteilung sah so aus:
Mein Partner
- Bandbooking
- Buchführung Konzertagentur und Cafe
- Kartenvorverkauf der Veranstaltungen
- Bewerbung der Konzerte
- Am Tag der Veranstaltung: Abendkasse und Abrechnung mit den Künstlern

Meine Person
- Service im Cafe
- Einkauf und Bestellungen
- Reinigung und Instandsetzung des Cafes
- Bewerbung der Veranstaltungen
- Am Tag der Veranstaltung: Abendkasse, Lichttechnik, Bühnen Auf- u. Abbau und Hallenreinigung

Nun habe ich aber einige Fragen zur Auflösung der GbR und erhoffe mir hier ein paar Ratschläge.

Zum einen,
wie ist bei einer Auflösung einer GbR die rechtliche Regelung der Finanzmittel?
Liege ich da richtig, dass die bestehenden Lasten gegen die Kapital- und Sachwerte gerechnet werden und dann nach Abzug der jeweiligen Einlagen das, sollte es eines geben, Restvermögen zu gleichen Teilen ausbezahlt wird?

Zum anderen,
ich habe in den letzen vier Jahren, seit wir nicht mehr nach Arbeitszeit ausbezahlt haben, ca. 1700 h mehr Zeit als mein Partner in die GbR investiert.
Diese Zeit hätte ich natürlich gerne irgendwie angerechnet bekommen.
Mein Partner meinte aber nur das ihn dies nicht interessiere, da seine Arbeit von höherer Wichtigkeit wäre, und somit die Stunden die ich mehr in den Geschäftsbetrieb gesteckt habe somit nichtig wären.
Irgendwie kann ich das aber nicht ganz nachvollziehen, da ich eigentlich davon ausgehe das die Arbeiten nicht nach Wichtigkeiten zu bewerten sind, da wir uns ja beide um den Erhalt und reibungslosen Geschäftsbetrieb gekümmert haben, und Büroarbeit in meinen Augen zwar sehr wichtig ist, aber nicht wichtiger als der Rest der Arbeit der bei mir geblieben ist.

Ich hoffe hier ein paar Antworten zu finden da ich rechtlich nichts falsch machen, und auch keinen Streit mit meinem Partner vom Zaun brechen, aber auch nicht auf den mir zustehenden Teil verzichten möchte.

Vielen Dank schon einmal,
und allen hier einen guten Tag.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Diese Zeit hätte ich natürlich gerne irgendwie angerechnet bekommen.

Da das offenbar für außenstehende unmöglich nachzuvollziehen und für dich fast unmöglich zu beweisen ist, wieviel Zeit du "investiert" hast und wie "wertvoll" die Arbeit der einzelnen GbR-Träger war, wird sowas wohl zu nichts führen.

Das ist genau so typisches Beziehungsende-Nachgekarte wie ein "ich hab wegen meiner Freundin auf ein Super-Jobangebot in New York verzichtet und nach unserer Trennung möchte ich dafür Geld sehen".

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 118x hilfreich)

Zitat: "Zum einen,
wie ist bei einer Auflösung einer GbR die rechtliche Regelung der Finanzmittel?
Liege ich da richtig, dass die bestehenden Lasten gegen die Kapital- und Sachwerte gerechnet werden und dann nach Abzug der jeweiligen Einlagen das, sollte es eines geben, Restvermögen zu gleichen Teilen ausbezahlt wird?" Zitatende.

Sie liegen völlig richtig. Die jetzigen, bitte beachten Sie das Veträge in der Zukunft nach Ausscheiden aus der GbR Sie nicht mehr tangieren, Vermögenswerte, Aussenstände, Einnahmen und Einlagen der Gesellschafter müssen nach GbR Vetrag wo der Verteilungsschlüssel festgehalten sein müsste aufgerechnet werden. Der dann sich ergebende Anteil pro Gesellschafter kann dann von den anderen Gesellschaftern an den Ausscheidenden ausgezahlt werden.

Für Ihre "Überstunden" können Sie keinen monitären Ausgleich fordern. Wie heißt es so schön? Selbstständig = Selbst und Ständig

Sollte eine Eingung nicht gegeben sein, so sind beide Firmen aufzulösen und dann ebenso zu verfahren.

-- Editiert von raptor2 am 18.11.2008 18:37

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JoDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,
und erst mal danke für die Antworten.

@Leibgerichtshof:
nun,
wir haben unsere Stunden genau niedergeschrieben, daher ich und mein Partner auch wissen zu welchen Zeiten wir gearbeitet haben.

@ raptor2:
Mein Vorschlag an meinen Partner war auch, dass ich diese Zeit nach meinem Ausstieg noch angerechnet bekommen, und die mtl. Auszahlungen in dieser Zeit an mich weiter gehen.

Er meinte aber, dass die Bürotätigkeiten die er übernommen habe - z.B. Steuer, etc. - vom Arbeitswert her höher gestellt seien als meine Arbeit im Service und die Zeit die ich noch aufwenden musste um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu sichern, und daher keinen Anspruch auf die Arbeitszeit hätte.
Da finde ich halt komisch, da wir, wie auch im Vertrag niedergeschrieben, gleichwertige Partner sind.

Ich finde so etwas schon sehr schade, aber da sieht man einmal wieder, dass Freundschaft kein Garant ist für eine gute gemeinsame Geschäftsbeziehung.

Euch noch einen erfolgreichen Tag,
beste gruesse,

JD

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 118x hilfreich)

@JD

Es ist immer bedauerlich, wenn solche Konstrukte wie eine GbR zusammenbrechen bzw. aufgelöst werden.

Ich bin ebenfalls Gesellschafter in 2 GbR`s. Auf die Idee, dass meine Arbeitsleistung höher zu bewerten wäre als die meiner Geschäftspartner würde ich, ehrlich gesagt, nicht kommen.

Sicher arbeitet man hin und wieder mehr als der andere oder besitzt den subjektiven Eindruck, dass man "mehr gemacht" hat als die Anderen.

Dennoch ist m.M. das man auf so etwas nicht achtet und jederzeit seine vollste Kraft der oder den Firmen zur Verfügung stellen sollte.

Natürlich kann es nicht sein, dass sich ein Partner ausruht und der Andere schuftet. Sollte so ein Fall eintreten muss man unverzüglich so etwas ansprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JoDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ja,
das finde ich auch sehr traurig,
zumal wir uns wirklich sehr gut verstanden haben.

Man kann auch keinem von uns beiden nachsagen dass wir uns nicht voll in die Firmen eingebracht haben, beide Teile haben ihr Möglichstes getan um die beiden Betriebe zum maximalen Erfolg zu bringen.
Es hat sich aber leider gezeigt das es mein Partner möglich war seine Zeit sehr viel freier einzuteilen, ich aber zu bestimmten Zeiten einfach parat stehen musste,
und die Vorbereitungen, die auf mich gefallen sind auch einen erheblichen Zeitaufwand dargestellt haben, auch wenn man dies, wenn man es selbst nich einmal gemacht hat, so nicht sehen kann.
Ganz unter dem Motto: "Kleinvieh macht auch Mist"

Im Vorfeld war die Arbeitsaufteilung auch recht klar abgesprochen, da mein Partner von Anfang an gesagt hatte, dass er die Arbeiten die ich übernehmen würde nicht ausführen kann, ich aber gerne dazu beireit war diese zu tun.
Seine Tätigkeiten hätte ich zwar auch ausführen können, fand es aber besser sie bei ihm zu lassen, da er sich nicht erst umständlich hätte einarbeiten müssen und schon über etliche wichtige Kontakte verfügte, was in meinen Augen den Betrieb erleichtet hat.

Nun, leider haben wir zu diesem Zeitpunkt noch nicht gesehen das meine Arbeit einfach sehr viel mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.

Aber die Aussage von ihm das meine Arbeit auch weniger Wichtig wäre finde ich halt sehr schwach.
Hätte er es anders Ausgedrückt, oder einen annehmbaren Lösungsvorschlag gebracht wär mir die ganze Sache wohl auch recht egal.
Aber so sehe ich mich schon auf eine gewisse Weise angegriffen, denn ich habe wirklich nur versucht ohne ein schlechtes Gewissen haben zu müssen, mich zu einem Maximum in den Betrieb einzubringen.
Leider bin ich nun so ausgebrannt das mir ein Weitermachen einfach nicht mehr möglich ist, da ich - sagen wir einmal - "emotional aufgebraucht" bin.

Das ganze finde ich auch sehr schade, aber manchmal ist es einfach besser etwas Neues zu beginnen, als an einer Sache zu zerbrechen die einem einmal sehr wichtig war.

Dumm ist halt nur das ich die ganze Sache anständig beenden möchte, mich aber nun in eine Ecke gedrängt sehe, aus der es wohl kein wirklich gutes Entrinnen gibt.

Allen hier auf alle Fälle noch einen guten Tag,

gruss,
JD

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 118x hilfreich)

Falls monitäre Mittel zur Verfügung stehen würden und Sie einen "brauchbaren" 3. Mann hätten, dann erweitern Sie doch eine oder beide Firmen um einen Gesellschafter. Der könnte dann Ihnen doch Arbeit abnehmen?! Außerdem kann frischer Wind ein betagtes Segelschiff neuen Schub verleihen......

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> wir haben unsere Stunden genau niedergeschrieben, daher ich und mein Partner auch wissen zu welchen Zeiten wir gearbeitet haben

Ändert letztlich nichts. In ein Unternehmen "investierte Zeit" ist genau so wenig anrechnungsfähig wie "in eine Beziehung investierte Zeit".

Offensichtlich gab es ja wohl keine Regelung, nach der solche Zeit irgendwie besonders vergütet werden sollte, wenn die GbR fortbestanden hätte.

Also hat man auch keine Rechtsgrundlage, eine solche Vergütung nach deren Scheitern zu fordern.

Denn es wäre lebensfremd anzunehmen, daß man sich ausgerechnet für den Fall, daß es nicht funktioniert, noch zusätzlich Geld zusprechen wollte. Wäre ja quasi das Gegenteil von einer Erfolgsprämie.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
JoDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@raptor2:
diese option wär in soweit in ordnung, wenn man einen Dritten als ersatz für mich mit in dir Firmen nehmen würde.
Das die beiden Unternehmen weiter bestehen würde ich mir sehr wünschen, denn ich finde das sie beide in der Gegend in der wir ansässig sind unbedingt notwendig sind, allerdings ohne meine Person.
Auch wenn mir immer noch viel daran liegt muss ich mir doch eingestehen das ich in der Vergangenheit meine Frau, und auch mich selbst, auf Kosten der Firmen so sehr vernachlässigt habe das ich dies nun endlich ändern muss, ansonsten würde ich wohl auf Dauer mehr als nur meine Teilhaberschaft aus Spiel setzen.
Und eine Richtungsänderung in meinem Leben is gerade in solch einer Situation, zumindest denke ich das, ein notwendiger Schritt.

Und bis dahin werde ich mich dann eben mehr aus den Firmen ausklinken.
Was leider auch auf Kosten der Unternehmen läuft, aber dies sollte zu verkraften sein.
Den Personen die für mich einspringen wenn ich einmal nicht vor Ort bin habe ich alles soweit vermittelt das sie es auch ohne mich hinbekommen, und finanziell sollte es auch möglich sein mich nicht mehr so einzubringen.
Wobei ich jedoch im Hinterkopf immer ein schlechtes Gewissen habe jemand für eine Arbeit zu bezahlen die ich selbst auch erledigen könnte.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> Wobei ich jedoch im Hinterkopf immer ein schlechtes Gewissen habe jemand für eine Arbeit zu bezahlen die ich selbst auch erledigen könnte.

Delegieren können ist immer ein schwerer Schritt. :)

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
JoDee
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Na ja,

Arbeitsanweisungen und Verhaltensregeln erteilen is schon ok,
aber Verantwortung oder meine Arbeit abgeben,
damit hab ich wohl wirklich ein Problem.
Ein Knauser vor dem Herrn halt,
denn wenn mas selber macht hat mann Geld gespart.

Aber das werd ich mir schon noch angewöhnen,
oder besser müssen.

Es gibt eben doch wichtigeres als den schnöden Mammon.

Von daher,
noch einen guten Abend,
ich fahr jetz dann zu meiner Frau nach Hause
und lass meine Arbeit für heute von einer bezahlten Kraft weitermachen.


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