Aussteuerung und Aufhebungsvertrag

5. Juli 2010 Thema abonnieren
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)
Aussteuerung und Aufhebungsvertrag

Hallo Zusammen,

Ich werde nächsten Monat nachdem ich weiterhin krank bin von der Krankenkasse ausgesteuert, habe mich bereits arbeitslos gemeldet und mußte die EU-Rente beantragen.

Nach einem heutigen Telefonat mit dem Büro meiner Firma bin ich verunsichert.
Die Dame fragte mich ob ich mich schon mit meinem Vorgesetzen in Verbindung gesetzt hätte zwecks Aufhebungsvertrag. Dies verneinte ich. Ich fragte sie dann aber ob es bei unserer Firma so wäre das man automatisch gekündigt ist bei Aussteuerung oder nicht. Sie sagte solange kein Aufhebungsvertrag gemacht würde, wäre ich weiterhin im Arbeitsverhältnis.

Wenn ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben würde, bekäme ich vom Arbeitsamt doch bestimmt eine Sperre? Aber kann ich denn Arbeitslosengeld bekommen, obwohl ich noch im Arbeitsverhältnis stehe?Ich habe was von einer Übergangszeit gelesen, wenn EU rente beantragt wurde, stimmt das?

Wegen der EU Rente habe ich noch keinen Bescheid, war vor 3 Wochen bei einem Gutachter und die Rentenversicherung prüft erst ob bei mir evtl. Reha vor Rente greift. Da allerdings mein Rückenmark bei einer OP verletzt wurde, wird auch eine Reha das nicht bessern können.
Ich muß am Freitag zum Arbeitsamt die restlichen Unterlagen abgeben, aber da wollte ich nicht fragen, die hätten bestimmt gesagt, das ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben soll,so könnten sie ja schließlich Kosten sparen.
Ich weiß nicht was ich machen soll?
Ich bin für jede Hilfe dankbar.

Danke und Gruß
Karo

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
CBW
Status:
Lehrling
(1635 Beiträge, 1001x hilfreich)

Hallo,
zwar bekommst du dein Krankengeld von der KK du bist aber weiterhin Krankgeschrieben. Es gibt keinen Grund warum du einen Aufhebungsvertrag unterschreiben solltest. Also las dich dazu nicht hinreißen!
Das Arbeitsverhältnis besteht weiterhin.
Also weiterhin das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten, bis alles geregelt ist.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nur die Arbeitslosmeldung ist verfrüht. Sie sind nicht arbeitslos, bis eine Kündigung erfolgt ist oder ein Aufhebungsvertrag unterschrieben wurde. Sie können auch kein Arbeitslosengeld erhalten.

Wenn im Aufhebungsvertrag die Kündigungsfristen eingehalten werden und da steht, dass eine Weiterbeschäftigung nicht möglich ist, gibt es keine Sperre.
Dazu muß die Arbeitsagentur Sie beraten, wenn diese Aussage bestätigt wird, lassen Sie sich das schriftlich geben. Dann sind Sie auf der sicheren Seite.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
boeserengel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Aussage ist definitiv so nicht richtig:
Es gibt für die Zeit des Übergangs nach Aussteuerung und Beginn der Erwerbsminderungsrente durchaus die Möglichkeit ALG1 zu beziehen.
Also schnellst möglich zum Arbeitsamt und melden.
Man muss in dieser Zeit auch nicht der Vermittlung zur Verfügung stehen.
Sobald die Rente genehmigt ist, verrechnet die DRV und das Amt ihre Ansprüche.
Eine Differenz zur Rente wird ausgezahlt. Eine Differenz zum ALG muss nicht nachgezahlt werden.
Habe diese Prozedur letztes Jahr durchlaufen.
Viel Erfolg und einen Aufhebungsvertrag habe ich nicht unterschrieben.
Wenn Sie in die Firma zurück wollen oder können ruht das Arbeitsverhältnis.
GdB beantragt und eventuell eine Gleichstellung beantragt, falls keine 50 zusammen kommen?
boeserengel

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
karo2211
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo,

Danke für die Hilfe !!!
Aktuell habe ich 40 % , ein Verschlimmerungsantrag über den VDK läuft und ein Ermittlungsverfahren der Krankenkasse in Sachen Behandlungsfehler gegen den Arzt der mich operiert hat. Da muß ich auch noch ran wenn der Medizinische Dienst genau so sieht.

Eine Klage gegen die Berufsgenossenschaft habe ich gerade verloren, da es eigentlich alles auf einem Wegeunfall beruht.Aber das wollen die nicht anerkennen. Wären unglückliche Umstände, und klar ich hab nicht mal eben 1500 € für ein neues Gutachten, wie auch, mit Krankengeld. Das wissen die ganz genau.Aber der Gutachter hat sehr viele für mich positive Dinge in Sachen falscher Diagnose des mich operierenden Arztes geschrieben, das habe ich natürlich gleich weitergeleitet.

Arbeitslos habe ich mich schon gemeldet, EU Rente beantragt. Mein Rückenmark wurde bei der Op verletzt, schlimmer aber das das ganze durch eine falsche Diagnose des Arztes zustande kam.

Ich konnte mir nicht vorstellen das es gut is einen Aufhebungsbescheid zu unterscheiben. Arbeiten werde ich dort nicht mehr können, gesundheitlich.
Dann sollen Sie mich eben kündigen, ich bin seit 4 1/2 Jahren dort beschäftigt.

Ich warte einfach mal ab was passiert.

Danke nochmal an alle

Gruß
Karo




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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
boeserengel
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Deine Geschichte klingt ähnlich wie meine.
Stell beim Arbeitsamt einen formlosen Antrag auf Gleichstellung. Sollte der Verschlechterungsantrag nicht gewährt werden, hättest du zumindest über die Gleichstellung den vergrößerten Kündigungsschutz.
Wenn du Rechtsschutzversichert bist, such dir einen guten Anwalt für Medizienrecht, welcher ausschließlich Patienten vertritt.
Dieser kann bei Gericht ein Beweissicherungsverfahren einleiten. Damit wird der Gutachter vom Gericht festgelegt und die RV zahlt die Kosten.
Beachte die Verjährungsfrist der Ansprüche nach 3 Jahren.
Viel Erfolg und stark bleiben- die Zermürbungstaktik hat leider nur zu schnell Erfolg!
boeserengel

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Kann Dir aus eigenem Erleben nur folgendes schreiben. Ich war nach einem Unfall 78 Wochen krank geschrieben , und wurde dann ausgesteuert. Auf Rückfrage beim AA habe ich mich dort gemeldet ,und bekam dann die volle Zeit Arbeitslosengeld. Von meinem Arzt habe ich ein Attest vorgelegt, dass ich weiter arbeitsunfähig bin. Letzteres habe ich meinem Betrieb mitgeteilt. Erst als ich die erste Rente erhalten habe, habe ich mit meinem Betrieb einen Aufhebungsvertrag abgeschlossen, nicht einen Tag früher.

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