>Aussteuerung nach Krankheit, Arbeitslosenmeldung
Hallo fragende,
im Reha-Entlassbericht = Mietmaulbericht steht drin Null bis 3 Std? Und auch nicht für leichte körperliche Tätigkeit vollschichtig einsetzbar?
Darf ich mal fragen, um welches Rückenproblem es sich handelt? Die prothet. versorgten Bandscheibenvorfälle die ich kenne, wurden allesamt wieder in ihren job eingegliedert, denn in der BRD gibt's nur leichte Tätigkeit, egal wie schwer sie ist
Von daher scheint's mir entsprechend Leitlinienvorgaben nicht ein Rückenproblem, sondern eine Rückenkatastrophe zu sein.
quote:
deutlich niedriger ausfallen würde, da man dem Arbeitsmarkt nur noch tgl. max.3Std(O.Ton Arzt)zur Verfügung stehen würde. Außerdem müsste sofort ein Rentenantrag gestellt werden.
Ist ja Quatsch. Du stellst Dich entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit zur Verfügung und der afamedizinische Dienst prüft. Das Prüfergebnis kann u.U. ganz anders aussehen, als im Rehaentlassbericht angegeben. Kommt der afamed. Dienst zum Ergebnis, die Zeitdauer Deiner kompletten Null bis drei Std. AU beträgt weniger als 6 Monate, wirst Du nach §
117 SGB III beschieden und musst Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Gibst Du daraufhin länger als 6 Wo. weitere AU ab, geht's ab ins SGB II = H4 und von dort mangels Verfügbarkeit ins SGB XII Grundsicherung
Beurteilt der afamed. Dienst für länger als 6 Mon. AU für weniger als 3 Std. für jegliche Arbeitsschwere, kommt §
125 SGB III in Betracht: Die Verfügbarkeit wird fingiert
und Du musst EMR-Antrag stellen. Beurteilt der afamed. Dienst für leichte Tätigkeit vollschchtig einsetzbar, kann Dir Teilhabeantrag = Umschulung u.U. blühen (ironie on: Kannst Du voll gepampert mit Rollator und mit Kopf unter dem Arm noch hingehen)
quote:
mein momentaner Rentenanspruch ist geringer als meine Miete
58 Jahre alt? Dann geht Dein Altersrentenanspruch auch nicht weit über die Grundsicherung 'raus
Schreib mal ein bißchen mehr (Arbeitsschwere Deiner letzten Tätigkeit, Anlernberuf oder berufsausgebildete Tätigkeit, Behinderungsgrad usw.)
Auf jeden Fall: Mach gar nix ohne Deinen Anwalt
Trete sofort in einen Sozialverband ein z.B. VDK
Grüße
-- Editiert am 01.07.2011 00:45
von heiligs_blechle am 01.07.2011 00:29
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