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Aussteuerung nach Krankheit, Arbeitslosenmeldung

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Aussteuerung nach Krankheit, Arbeitslosenmeldung

Guten Tag zusammen,
nach Durchlesen vieler vorangegangener Beiträge hier
konnte ich keine Antworten auf mein Problem finden.
Bei mir ist es wie folgend:
- Krank geschrieben wg. Rückenproblemen seit Januar 2010
- Aus Reha in 2010 krank entlassen.
- Krankenkasse teilt jetzt mit, der 07.07.2011 sei der
- letzte Bezugstag für Krankengeld.
- Unter Umständen bestünde nach dieser Zeit
- Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Eine Meldung beim Arbeitsamt wird empfohlen.
Jetzt riet jemand im Bekanntenkreis, sich nicht krank arbeitslos zu melden, da die Höhe des Arbeitslosengeldes
deutlich niedriger ausfallen würde, da man dem Arbeitsmarkt nur noch tgl. max.3Std(O.Ton Arzt)zur Verfügung stehen würde. Außerdem müsste sofort ein Rentenantrag gestellt werden.
Das wäre katastrophal, mein momentaner Rentenanspruch ist geringer als meine Miete.
Und für die Regelung -24Monate Arbeitslosengeld für
Arbeitslose ab 58- fehlen mir 3Wochen Beitragszeiten.
Wie soll nun vorgegangen werden?

Gruß Fragende?



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von Fragende? am 30.06.2011 14:39
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Aussteuerung nach Krankheit, Arbeitslosenmeldung
Hallo fragende,

im Reha-Entlassbericht = Mietmaulbericht steht drin Null bis 3 Std? Und auch nicht für leichte körperliche Tätigkeit vollschichtig einsetzbar?

Darf ich mal fragen, um welches Rückenproblem es sich handelt? Die prothet. versorgten Bandscheibenvorfälle die ich kenne, wurden allesamt wieder in ihren job eingegliedert, denn in der BRD gibt's nur leichte Tätigkeit, egal wie schwer sie ist

Von daher scheint's mir entsprechend Leitlinienvorgaben nicht ein Rückenproblem, sondern eine Rückenkatastrophe zu sein.

quote:
deutlich niedriger ausfallen würde, da man dem Arbeitsmarkt nur noch tgl. max.3Std(O.Ton Arzt)zur Verfügung stehen würde. Außerdem müsste sofort ein Rentenantrag gestellt werden.



Ist ja Quatsch. Du stellst Dich entsprechend Deiner Leistungsfähigkeit zur Verfügung und der afamedizinische Dienst prüft. Das Prüfergebnis kann u.U. ganz anders aussehen, als im Rehaentlassbericht angegeben. Kommt der afamed. Dienst zum Ergebnis, die Zeitdauer Deiner kompletten Null bis drei Std. AU beträgt weniger als 6 Monate, wirst Du nach §117 SGB III beschieden und musst Dich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Gibst Du daraufhin länger als 6 Wo. weitere AU ab, geht's ab ins SGB II = H4 und von dort mangels Verfügbarkeit ins SGB XII Grundsicherung

Beurteilt der afamed. Dienst für länger als 6 Mon. AU für weniger als 3 Std. für jegliche Arbeitsschwere, kommt §125 SGB III in Betracht: Die Verfügbarkeit wird fingiert

und Du musst EMR-Antrag stellen. Beurteilt der afamed. Dienst für leichte Tätigkeit vollschchtig einsetzbar, kann Dir Teilhabeantrag = Umschulung u.U. blühen (ironie on: Kannst Du voll gepampert mit Rollator und mit Kopf unter dem Arm noch hingehen)

quote:
mein momentaner Rentenanspruch ist geringer als meine Miete


58 Jahre alt? Dann geht Dein Altersrentenanspruch auch nicht weit über die Grundsicherung 'raus

Schreib mal ein bißchen mehr (Arbeitsschwere Deiner letzten Tätigkeit, Anlernberuf oder berufsausgebildete Tätigkeit, Behinderungsgrad usw.)

Auf jeden Fall: Mach gar nix ohne Deinen Anwalt

Trete sofort in einen Sozialverband ein z.B. VDK

Grüße







-- Editiert am 01.07.2011 00:45


von heiligs_blechle am 01.07.2011 00:29
Status: Senior (163 Beiträge)
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