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Aussteuerung

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Aussteuerung

Hallo,

ich habe folgendes Problem in der Familie:

Für die betreffende Person läuft im Dezember die Krankengeldzahlung von der Krankenkasse aus, da Zeitraum erschöpft ist. Ihre Arbeit kann sie aber nicht wieder aufnehmen, da ihr bescheinigt worden ist, dass sie nur eine Arbeit machen kann, wo abwechselnd (1 Stunde) sitzende und stehende Tätigkeiten angeboten werden. So eine Arbeit ist in der Firma aber nicht vorhanden. Nächstes Jahr wird sie im Mai 60 und da geht sie eh in Rente. Das Problem ist die Zeit zwischen Dezember und Mai. Nach Befragungen beim Arzt, Krankenkasse usw. gibt es keine einheitliche Aussage, wie jetzt weiter vorzugehen ist. Das AA sagt, sie darf nicht kündigen, sondern der AG damit Anspruch für diese Zeit für Arbeitslosengeld besteht, andere sagen wieder genau das Gegenteil. Wie muss sie sich denn nun wirklich verhalten, damit das alles ordenlich über die Bühne gehen kann. Bin für jeden Rat dankbar.

Vielen Dank


von ankg am 24.11.2004 11:42
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>Aussteuerung
Sie muss sich beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend ( rechtzeitig !! ) melden. Dann erhält Sie Arbeitslosengeld.

Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann ggf. Sozialhilfeanspruch.

Oder Sie sucht sich eine andere Arbeit. Man muß ja nicht auf den selben Arbeitgeber fixiert bleiben.


von Jogibear am 24.11.2004 14:18
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>Aussteuerung
Da die Arbeitsagentur für den Übergangszeitraum zu zahlen hat, würde ich auf jeden Fall den Rat befolgen, nicht selber zu kündigen.

Der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmerin ja nicht weiter beschäftigen und hat somit einen Grund, ihr zu kündigen.
Wenn er dabei die Kündigungsfrist einhält, dürfte es keine Probleme mit den Zahlungen der Arbeitsagentur geben.


von hamburgerin01 am 24.11.2004 14:18
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>Aussteuerung
JA, diese Dinge habe ich auch gedacht, aber ein Beauftragter des AA hat gesagt, dass sie kündigen soll.
Und der Arbeitgeber tut einen Teufel zu kündigen. Deswegen ist das ja so bes...


von ankg am 24.11.2004 14:43
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>Aussteuerung
Na klar, wenn sie kündigt, bekommt sie erst einmal eine Sperrzeit von der Agentur f. A. aufgebrummt - also bloß Finger weg! (und der Berater eine Prämie wegen Kosteneinsparung
)

Warum lasst ihr das nicht einfach so weiterlaufen wie bisher? Sie bekommt kein Krankengeld mehr, also muss sie daher Arbeitslosengeld I beantragen.

Wir haben viele Beschäftigte, die auf Grund von Krankheit quasi als "Karteileiche" mitgeführt werden, aber keinen Cent Geld bekommen. Wenn sie dann Rente bekommen, melden sie dies uns und wir steuern sie zu diesem Termin aus unserem System ganz normal aus.

Daher verstehe ich nicht so ganz das Problem - bekommt sie kein Arbeitslosengeld? Mit welcher Begründung nicht?


von MarionH am 24.11.2004 15:08
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>Aussteuerung
ja, Arbeitslosengeld bekommt sie schon, aber auf welcher Grundlage wird dann das Arbeitslosengeld berechnet?


von ankg am 24.11.2004 15:25
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>Aussteuerung
So viel ich weiß auf der Grundlage des vorherigen "Arbeitseinkommens" - sprich auf Grund der Angaben des Arbeitgebers.

Dieser muss ein Formular (4Seiten) ausfüllen, auf dem von den letzten 12 Monaten das Gehalt eingetragen wird.

Gruß
Marion


von MarionH am 24.11.2004 16:00
Status: Legende (370 Beiträge)
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>Aussteuerung
Hallo Marion,

das Formular habe ich inzwischen auch in den Händen, nur nun taucht das nächste Problem auf, der Arbeitgeber füllt das Teil nur aus, wenn sie eben kündigt.


von ankg am 25.11.2004 07:43
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>Aussteuerung
Was ist das denn für ein Quatsch? Der AG weiß wohl nicht bescheid.

Er kann das Formular ganz einfach ausfüllen, nur nicht bei Punkt 4a sondern er muss dann Punkt 4e ankreutzen "Beschäftigungsverhältnis beendet, Arbeitsverhältnis besteht fort, z. B. bei ... oder Aussteuerung nach Krankengeldbezug".

Das ist ganz üblich, dass der AG nicht kündigt! Also lasst Euch nicht zu irgendetwas zwingen, was ihr nicht wollt!

Oder ansonsten verlangt schriftlich eine Begründung vom AG, warum dieser das Formular nicht ausfüllen will und legt sie bei der Agentur für Arbeit vor. Vielleicht wirkt das ja...

Viel Glück


von MarionH am 25.11.2004 08:59
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>Aussteuerung
Vielen Dank. Werden unser Glück versuchen. Kann man den AG zum Ausfüllen eigentlich verpflichten oder sonst gerichtlich einklagen?


von ankg am 25.11.2004 09:08
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>Aussteuerung
Höhe des ALG:

Wenn du nen Kind hast 67% und wenn kein Kind dann kriegst du 60 % des Nettolohnes des Bemessungszeitraumes ( die 52 Wochen vorher ).

Ich würde einfach meine ganzen Lohnbescheinigungen zum Arbeitsamt tragen und sagen "Hier das habe ich verdient, gebt mir was mir zusteht. Mein AG weigert sich die Daten zu liefern. etc ".


Und nicht abwimmeln lassen!!




von Jogibear am 25.11.2004 10:54
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