Hallo,ich habe folgendes Problem in der Familie:Für die betreffende Person läuft im Dezember die Krankengeldzahlung von der Krankenkasse aus, da Zeitraum erschöpft ist. Ihre Arbeit kann sie aber nicht wieder aufnehmen, da ihr bescheinigt worden ist, dass sie nur eine Arbeit machen kann, wo abwechselnd (1 Stunde) sitzende und stehende Tätigkeiten angeboten werden. So eine Arbeit ist in der Firma aber nicht vorhanden. Nächstes Jahr wird sie im Mai 60 und da geht sie eh in Rente. Das Problem ist die Zeit zwischen Dezember und Mai. Nach Befragungen beim Arzt, Krankenkasse usw. gibt es keine einheitliche Aussage, wie jetzt weiter vorzugehen ist. Das AA sagt, sie darf nicht kündigen, sondern der AG damit Anspruch für diese Zeit für Arbeitslosengeld besteht, andere sagen wieder genau das Gegenteil. Wie muss sie sich denn nun wirklich verhalten, damit das alles ordenlich über die Bühne gehen kann. Bin für jeden Rat dankbar.Vielen Dank
Sie muss sich beim zuständigen Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend ( rechtzeitig !! ) melden. Dann erhält Sie Arbeitslosengeld.Besteht kein Anspruch auf Arbeitslosengeld dann ggf. Sozialhilfeanspruch.Oder Sie sucht sich eine andere Arbeit. Man muß ja nicht auf den selben Arbeitgeber fixiert bleiben.
Da die Arbeitsagentur für den Übergangszeitraum zu zahlen hat, würde ich auf jeden Fall den Rat befolgen, nicht selber zu kündigen.Der Arbeitgeber kann die Arbeitnehmerin ja nicht weiter beschäftigen und hat somit einen Grund, ihr zu kündigen. Wenn er dabei die Kündigungsfrist einhält, dürfte es keine Probleme mit den Zahlungen der Arbeitsagentur geben.
JA, diese Dinge habe ich auch gedacht, aber ein Beauftragter des AA hat gesagt, dass sie kündigen soll. Und der Arbeitgeber tut einen Teufel zu kündigen. Deswegen ist das ja so bes...
Na klar, wenn sie kündigt, bekommt sie erst einmal eine Sperrzeit von der Agentur f. A. aufgebrummt - also bloß Finger weg! (und der Berater eine Prämie wegen Kosteneinsparung )Warum lasst ihr das nicht einfach so weiterlaufen wie bisher? Sie bekommt kein Krankengeld mehr, also muss sie daher Arbeitslosengeld I beantragen. Wir haben viele Beschäftigte, die auf Grund von Krankheit quasi als "Karteileiche" mitgeführt werden, aber keinen Cent Geld bekommen. Wenn sie dann Rente bekommen, melden sie dies uns und wir steuern sie zu diesem Termin aus unserem System ganz normal aus.Daher verstehe ich nicht so ganz das Problem - bekommt sie kein Arbeitslosengeld? Mit welcher Begründung nicht?
So viel ich weiß auf der Grundlage des vorherigen "Arbeitseinkommens" - sprich auf Grund der Angaben des Arbeitgebers.Dieser muss ein Formular (4Seiten) ausfüllen, auf dem von den letzten 12 Monaten das Gehalt eingetragen wird.Gruß Marion
Hallo Marion,das Formular habe ich inzwischen auch in den Händen, nur nun taucht das nächste Problem auf, der Arbeitgeber füllt das Teil nur aus, wenn sie eben kündigt.
Was ist das denn für ein Quatsch? Der AG weiß wohl nicht bescheid.Er kann das Formular ganz einfach ausfüllen, nur nicht bei Punkt 4a sondern er muss dann Punkt 4e ankreutzen "Beschäftigungsverhältnis beendet, Arbeitsverhältnis besteht fort, z. B. bei ... oder Aussteuerung nach Krankengeldbezug". Das ist ganz üblich, dass der AG nicht kündigt! Also lasst Euch nicht zu irgendetwas zwingen, was ihr nicht wollt! Oder ansonsten verlangt schriftlich eine Begründung vom AG, warum dieser das Formular nicht ausfüllen will und legt sie bei der Agentur für Arbeit vor. Vielleicht wirkt das ja...Viel Glück
Höhe des ALG:Wenn du nen Kind hast 67% und wenn kein Kind dann kriegst du 60 % des Nettolohnes des Bemessungszeitraumes ( die 52 Wochen vorher ).Ich würde einfach meine ganzen Lohnbescheinigungen zum Arbeitsamt tragen und sagen "Hier das habe ich verdient, gebt mir was mir zusteht. Mein AG weigert sich die Daten zu liefern. etc ". Und nicht abwimmeln lassen!!