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>Aussteuerung

Hallo,
habe nun die Unterlagen von der Afa. Nun habe ich noch Fragen.
Unter Pkt. 2e Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben und muss
mich zeitlich einschränken. Habe ich mit JA geantwortet. und Gesundheitliche Gründe und die ärztliche Begutachtung mit JA angekreuzt. In der Reha hat man mir nämlich mitgeteilt, daß ich nicht mehr lange stehen, bücken und heben darf. Was ich als Küchenhilfe ja für meinen Beruf brauche.
Pkt. 3e Ich erhalte noch Zahlungen von ehemaligen Arbeitgebern für Zeiten nach meinem Ausscheiden. Habe ich mit NEIN angekreuzt, Ich habe zwar noch Anspruch auf meinen Urlaub mit Urlaubsgeld aus 2009 bin aber noch nicht gekündigt.
So, war das richtig oder habe ich Mist gebaut?

LG Dirgni


von Dirgni am 18.03.2010 09:05
Status: Stift (48 Beiträge)
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>Aussteuerung
@Sorry, aber mit Deinen Angaben kann ich so wenig anfangen. Ich kann mich nicht erinnern, solche Fragen bei der Arbeitslosmeldung gestellt bekommen zu haben.

Was hat man Dir bei der Agentur für Arbeit denn überhaupt gesagt. Du musst wissen, dass niemand die Vordrucke, die Du vermutlich zum Ausfüllen bekommen hast, vor der Nase hat. Von daher ist es schwierig.

Spontan würde ich sagen, dass ich solche Aussagen nicht machen würde. VORSICHT.

Vielleicht schreibst Du ein wenig genauer.

sternchen08;)

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"


von Sternchen08 am 18.03.2010 11:38
Status: Legende (490 Beiträge)
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>Aussteuerung
Hallo Sternchen,
also in dem Bogen steht die Frage unter 2e)
Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken. Ich habe mit JA geantworte. Weiter steht dann wenn ja:
Gesundheitliche Gründe : habe ich angekreuzt und darunter steht dann:
Bei einer ärztlichen Gebutachtung bin ich bereit, mich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögens für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen.
Ich habe wieder das JA angekreuzt.

Pkt. 3e) Ich erhalte noch Zahlungen von ehemaligen Arbeitgerber/innen für Zeiten nach meinem Ausscheiden (z.B. Urlaubsabgeltung oder Entlassungsentschädigung) . Ich habe das NEIN angekreuzt. Ich bin doch noch gar nicht gekündigt. Natürlich steht mir der Urlaub für 2009 mit 300,-- Euro Urlaubsgeld noch zu.

Kannst Du damit etwas anfangen?

LG Dirgni


von Dirgni am 18.03.2010 12:28
Status: Stift (48 Beiträge)
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>Aussteuerung
hi Dirgni,
zu o.g. hast du alles richtig gemacht, zu Punkt 3e kann ich dir nichts konkretes sagen, meine Frau, die es betrifft, ist auch noch nicht gekündigt worden, warum und wieso wissen wahrscheinlich die Götter!
Gruß.

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von Peter-N. am 18.03.2010 14:36
Status: Unsterblich (819 Beiträge)
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>Aussteuerung
@Dirgni

Ich habe gerade noch mal den kompletten Thread zu Deiner Thema gelesen:

@Tippi sollte es ganz genau wissen. Sie hatte ja gerade Deine Situation. Habe nachgesehen: Nachdem ich die Rente endgültig bewilligt bekommen hatte, habe ich mich von den alten AfA-Papieren (einschl. Anträgen offensichtlich "getrennt".

Noch mal die Frage: Mit was hast du Dich denn arbeitslos gemeldet (Fragezeichen) Meine Tastatur gibt zZt. kein Fragezichen her!!!!!

Ich bin mit dem Aussteuerungs-Schreiben der
Krankenkasse dort gewesen und dann nahm die Sache ihren Gang.
@peter meint ja, dass Du Punkt 2e) richtig beantwortet hast.

Punkt 3e: Ist korrekt: Das AV besteht ja ungekündigt weiter. Es ist nichts besonderes (gitl auch für Deine Frau, Peter), nicht gekündigt zu sein. Das hat damit zu tun, dass die Firmen die Kündigung scheuen, weil es ssein kann, dass sie zu Abfindungszahlungen verdonnert werden. Und die Firma hat ja keinen Schaden; sie muss nicht einmal zahlen. Macht bisher die GKV. Danach - wenn Anspruch - Agentur für Arbeit. Mein AV (im öff. Dienst) bestand auch noch nach knapp 3 Jahren und wurde erst durch den Rentenbescheid aufgelöst.
Noch für Dirgni:

Je nachdem, wie es weitergeht: Nach neuerster Rechtsprechung hat ein AN, der wegen Krankheit seinen Urlaub nicht nehmen konnte (bei Dir 2009) und aus dem Unternehmen ausscheidet, Anspruch darauf, für den gesetzlichen Mindesturlaub entschädigt zu werden. Ich habe für die Jahre 2006 - 2009 den Urlaub ausgezahlt bekommen (+ meinem Sonderurlaub wegen GdB).

Wann sollst du wieder bei der Agentur vorsprechen Wahrscheinlich, wenn Du Deine Antragsunterlagen komplett hast, nehme ich an.

Wenn ich Dir noch was Erhellendes schreiben kann, lass es mich einfach wissen.

Grüsse an Euch beide

sternchen08


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von Sternchen08 am 18.03.2010 15:38
Status: Legende (490 Beiträge)
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>Aussteuerung
Hallöchen Sternchen,
quote:
Das hat damit zu tun, dass die Firmen die Kündigung scheuen, weil es sein kann, dass sie zu Abfindungszahlungen verdonnert werden

Ja sicher, das ist auch meine Vermutung, lediglich ein Beweis habe ich dafür nicht, es liegt aber auf der Hand.
Man fragt sich bloß, wie soll das denn weiter gehn, irgendwann muss die Firma ja kündigen, oder doch nicht, ist man dann vielleicht irgendwann mal automatisch gekündigt?

Meine Frau ist seit dem 16.09.08 krank, wie schon geschrieben, bis heute, steht ihr etwa da für '08, '09 noch "bezahlter Urlaub" zu, schwer vorstellbar für mich!

Bei mir war es damals 2001 ähnlich, auch im ö.D., durch meinen Rentenbescheid wurde ich dann auch erst später gekündigt, s c h e i ß Bandscheiben!
P.

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von Peter-N. am 18.03.2010 16:19
Status: Unsterblich (819 Beiträge)
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>Aussteuerung
Hallo Peter,

hatte ich doch tatsächlich ein klein wenig aus den Gedanken verloren
Erst eben habe ich dich wiederentdeckt. Du siehst es mir nach, hoffe ich.

Was Du für Deine Frau bist, war mein Mann für mich (auch ohne jede Ermüdungs, immer für mich da und immer mir den Rücken stärkend, wenn ich die Flinte in das berühmte Korn pfeffern wollte.....Schön, dass es das in der heutigen, schnelllebigen Zeit noch gibt.

Entweder wird das AV Deiner Frau durch Rente beendet (was ja der Glücksfall wäre) oder der AG müte dann (aber warum Peter) kündigen. Er hat ja keinen Grund. Doch, hat er wohl: Wenn das ende einer AU nicht abzusehen ist und die Firma glaubhaft machen kann, dass der AP neu besetzt werden muss, kann auch während einer Krankhiet gekündigt werden! So erging es mir 1972 (mit genau dieser Begründung). Ich würde mir darüber aber keinen Gedanken machen. Hat die Agentur für Arbeit oder die RV Deine Frau bisher nicht aufgefordert, eine Bescheinigung beim AG einzuholen, dass er die Möglichkeit hat, sie (bei den gebotenen Einschränkungen!!!) für die angesetzten 3 - Std./Tag (entschuldige, weiss ich jetzt nicht)
zu beschäftigen. Das Spiel hat die RV-Bund 3x mit mir getrieben. Heisst: Hätte sie mich nach allen Widersprüchen und Klage beim SG gezwungen, diese 3 - Std., die es bei mir sein sollten, zu arbeiten, hätte ich an meinen Schreibtisch zurückkehren MÜSSEN. Gleichzeitig wurde ich als "Pförtnerin" auf dem allg. AM zur Verfügung gestellt. Musst du nicht verstehen, habe ich auch nicht.

Urlaub: Ja, so ist es. Ich hatte das ganz zufällig gelesen und kam als erster MA bei uns in den Genuss, einen ziemlich fetten Betrag für die ganzen Urlaube (es waren insgesamt 8 Tage) auf meinem Konto zu haben.
Macht Euch mal schlau. Kannst du leicht goggeln.

Freue mich wirklich, Dich hier mal wieder getroffen zu haben.

sternchen08

Und wenn Du Deine Bandscheibe wieter so übel beschimpfst, wird sie sich bitter rächen;)

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von Sternchen08 am 18.03.2010 16:40
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>Aussteuerung
Hi Sternchen08,
quote:
Du siehst es mir nach, hoffe ich.

Frauen sehe ich alles (fast) alles nach!

Doch, alles erledigt, Frau hat es schriftlich, dass ihre Firma ihr keinen "leidensgerechten" Arbeitsplatz anbieten kann, auch die AfA ist darüber schriftlich informiert.
Im Gegenteil Frau will ja, dass ihr gekündigt wird, sie kann, darf und will da auch nie wieder arbeiten, habe schon fast mal mit dem Gedanken gespielt, dort mal anzurufen und nachfragen, warum denn meine Frau nicht wegen ihrer Krankheit die Kündigung erhält!
Habs aber nicht gemacht, die werden schon wissen, was sie tun, hoffentlich, mir ist schon bekannt, dass auch bei Krankheit gekündigt werden kann, außer im ö.D., da ist es ein bisschen, wenn überhaupt möglich, schwerer.
Mir war bisher nicht bekannt, dass, wenn man ein ganzes Jahr krank ist, trotzdem noch Urlaub ausbezahlt wird, dachte, der ist dann verfallen, weil ja krank?
quote:
Freue mich wirklich, Dich hier mal wieder getroffen zu haben.

Beruht auf Gegenseitigkeit, danke!
quote:
Und wenn Du Deine Bandscheibe weiter so übel beschimpfst, wird sie sich bitter rächen

Ja, ich merk schon, sie ist schon seit ein paar Tagen dabei sich zu rächen!
LG aus B., Peter
Nachfrage: Wie ist das Wetter in euren Gefilden, Sonne, Regen?



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-- Editiert am 18.03.2010 18:12


von Peter-N. am 18.03.2010 18:06
Status: Unsterblich (819 Beiträge)
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>Aussteuerung
Hallo, hallo,
nein, der Urlaub verfällt nicht.Man muß nur dem Arbeitgeber mitteilen, daß dieser aus Krankheitsgründen nicht genommen werden und Du diesen ins nächste Jahr mitnehmen willst. So habe ich das gemacht. Wenn er trotz Kündigung vielleicht nicht genommen werden kann dann kann man ihn sich auszahlen lassen.
Wenn man einen Grad der Behinderung von 50 hat dann kann man doch nicht so leicht gekündigt werden.

LG Dirgni





von Dirgni am 18.03.2010 19:14
Status: Stift (48 Beiträge)
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>Aussteuerung
Hallo Sternchen,
ich bin mit dem Aussteuerungsschreiben zur Afa gegangen und habe dort die Unterlagen bekommen. Mit diesen ausgefüllten Unterlagen, der Lohnbescheinigung meines Arbeitgebers und einer Kopie meiner Lohnsteuerkarte muß ich dann wieder zur Afa. Ich bekomme dann wiederum einen Termin und muß mich dann bei einem Sachbearbeiter melden und das ganze Thema durchsprechen. Vielleicht sagt er mir dann ja auch ob ich noch einmal zu einem Gutachter mu. Ich war zwar im Dezember beim MDK aber mals sehen.

LG Dirgni




von Dirgni am 18.03.2010 19:18
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