Guten Tag,
ich habe im August 2004 einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen mit der Vereinbarung, dass sich der Monatsbeitrag nach Ablauf von jeweils 12 vollen Kalendermonaten um € 1,50 erhöht. Nun hat das Studio diese Erhöhung bereits ab Januar 2005 abgebucht, die Erhöhung zum vereinbarten Termin (September 2005) ebenfalls realisiert und bucht seit diesem Monat nochmals € 1,50 mehr ab. Ich gehe davon aus, dass mir ein außerordentliches Kündigungsrecht (fristlos?) zusteht. Kann ich auch die bisher gezahlten Beträge zurückfordern, oder ist das eine stillschweigende Duldung?
Schöne Grüße
Dezz
Außerordentliche Kündigung Fitnessstudio oder nru Rückforderung der überbezahlten Beträge?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
--- editiert vom Admin
Heißt das, die können 2 x im Jahr kommentarlos den Beitrag erhöhen oder es zumindest versuchen? Wozu gibt es besagte Vertragsvereinbarung bezüglich des Beitrages, wenn die dann einseitig umgangen werden kann??
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Die Frage, die sich hier stellt, lautet, ob dieses Procedere ein außerordentliches Kündigungsrecht zu rechtfertigen vermag. Ich meine nicht. Unabhängig davon haben Sie ggf. einen Rückerstttungsanspruch gegenüber dem Studiobetreiber, soweit dieser Beiträge unberechtigterweise eingezogen haben sollte und dadurch eine Überzahlung bei diesem eingetreten ist. Vielleicht können Sie eimal bei Gelegenheit den genauen Wortlaut der Vertragsklausel zitieren.
Die Vertragsklausel lautet: "Der Monatsbeitrag erhöht sich nach je 12 vollen Kalendermonaten um € 1,50"
Also dann reguläre Kündigung. Gibt es eine Frist für die Rückforderung der überzahlten Beträge? Oder kann das Studio sagen, ich habe die Erhöhung akzeptiert, wenn ich mich nicht früher gemeldet habe?
--- editiert vom Admin
Ich habe eben mit der Hotline des Studios telefoniert, und man sagte mir, die GL habe entschieden, die im Laufe des Jahres anfallenden vertraglichen Erhöhungen alle auf März vorzuziehen. Dazu habe es ein Schreiben an die Mitglieder gegeben. Ich habe aber keins bekommen.
Dann hättest Du das Recht auf eine ausserordentliche Kündigung, das Studio müsste nachweisen, daß Du den Schreib erhalten hast.
Gruß
Vielen DAnk für alle Antworten. Ich habe jetzt mal ein Einschreiben mit Rückschein (das Studio empfiehlt das in seinen AGBs) die zuviel gezahlten Beträge zurückgefordert. Mal sehen, was sie meinen.
Schöne Grüße
Dezz
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
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