>Außerordentliche Kündigung bei Arcor
Hallo!
Sie hegen m.E. begründete Zweifel an der Behauptung von Arcor.
Laut Vertrag war vereinbart, daß der Anschluß bis zum 7.3. geschaltet sein soll. Diesen Termin hat Arcor nicht eingehalten und somit Vertragspflichten verletzt. Am 18.4. haben Sie eine sehr kulante Frist zur Leistung gesetzt - man beachte, daß der Vertrag im Januar geschlossen wurde!
Diese Nachfrist ist für Arcor bindend gewesen. Eine einseitige nochmalige Verlängerung der Frist seitens Arcor war nicht möglich.
Mit dem Hinweis, daß die von Ihnen gesetzte Frist nicht eingehalten wird, konnten Sie ohne Weiteres nach
§ 323 Abs. 2 Nr. 1 BGB vom Vertrag zurücktreten. Daß Sie das Wort "Kündigung" benutzt haben, macht nichts.
Zwischen Ihnen und Arcor besteht also momentan ein Rückgewährschuldverhältnis, d.h. die erbrachten Leistungen müssen zurückerstattet werden. Noch nicht erfüllte Ansprüche gehen unter.
Gruß
Harry!
von Harry2000 am 11.05.2005 19:50
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