Kurze Infos bin mit Pferd und Verwahrungsvetrag ab 01.05.09 in einen neuen Stall und habe mündlich am 16.06.09 gekündigt.Haben zwei Monate kündigungsfrist im Vertrag stehen. Im Vetrag steht das die Pferde auf die Koppel gebracht werden... NICHT RICHTIG: Sie werden einfach laufen gelassen den Berg rauf im vollen Tempo und nach nur drei Stunden wieder runter.DAS ist eine riesige Verletzungsgefahr besonders für mein 'Pferd. Es wurde mir weder gesagt noch ist es im Vertrag das am Sonntag die Einsteller selber für den Koppeldienst sorgen sollen....... wohne 25 km entfernt einfach. Koppel sind nur von 7-12 zu benützen wegen der Mücken ..........Am Sonntag wird gar nicht gemistet nur drauf gestreut . Die Boxen sind immer zu nass und sehr schlecht gemistet und eingestreut. Das Heu wird am Abend vor den Box Türen deponiert bis die Pferde nur noch gegen die Wand schlagen weil Ihr Essen vor der Nase liegt.Die Qualität von Stroh und Heu ist im unteren drittel und das GANZE kostet 415 Euro + Gamaschen 12 EuroAm dritten Tag hatte mein Pferd ein Loch im Bein und nen Dicken Haxen weil der Stallbesitzer vergessen hatte das mein Pferd sich gern selber verletzt und nur mit Gamaschen und Glocken vorne auf die Koppel darf, VERGESSEN? Heute komme ich und mein Pferd hat eine Glocke auf der Koppel verloren, ein Dickes ´Bein und keiner hat es verarztet oder mich angerufen. Allein der Tierarzt hat mich bis jetzt 230 Euro gekostet. WENN ICH AB MORGEN DEN STALL VERLASSE MUSS ICH DIE KOMPLETTE MIETE ZAHLEN ODER nicht?Früher war es einfacher, Dienstleistung (führen, misten, füttern), Sachleistung (Stroh und Futter) und Mietleistung (Box). Welche Rechtliche Möglichkeit habe ich damit mein Pferd dort schnellstens weg kann? Bitte um Hilfe..... die Kündigung wurde vom Stallbesitzer akzepiert, er hätte noch keinen Nachmieter und er meldet sich. Aber seit diesem Tag habe ich Ihn nicht mehr persönlich angetroffen, da er nicht am Stall wohnt. Mein Freund war bei der Kündigung dabei, habe dem Stallbesitzer das Geld für die Leere Box angeboten. Er wollte noch mit seiner Frau reden. IST DAS ALLES RECHTSGÜLTIG....
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>Außerordentliche Kündigung Pferdebox
Gehen kannst du mit deinem Pferd so oder so immer sofort. Die Frage wird nur sein wie viel du dann noch zahlen muss. Der SB hat die Kündigung akzeptiert (war die Kündigung mündlich oder schriftlich?) - demnach im allerschlimmsten Fall quasi nur noch 2 Monatsmieten (so scheint es ja auch im Vertrag zu stehen). Da du ja vorher gehen willst und er quasi keine Futterkosten mehr hat ist es auch reell nur noch eine Leerboxenmieten (falls kein Nachmieter vorhanden) anzubieten. Er hat das ja - so wie es raus gelesen habe - nicht abgelehnt sondern diesbezüglich noch Bedenkzeit (mit seiner Frau sprechen) erbeten. Wenn der SB sich nicht meldet würde ich mit dem Pferd gehen und ihm einfach den Betrag (Leerboxenmiete über den ihr gesprochen habt) überweisen und abwarten...LG Ellis
Danke schon mal, die Kündigung war mündlich.Die Kündigung wurde akzeptiert und als Preis für eine Leerbox gestern 300 Euro genannt. Es entstehen keine Arbeitszeiten für dreimal am Tag füttern, einmal auf die Koppel lassen und misten, sowie Futttermittel, Heu und Kraftfutter das nicht mehr benötigt wird. Bei einem Verwahrungsentgeld von 415 Euro ist dieser gewünschte Betrag zu hoch. Wer kann mir helfen, diesen Betrag bin ich nicht bereit zu zahlen.
Im Vertrag steht nichts das die Boxen am Sonntag nicht gesäubert werden und die exklusiven Pferde im Stall im Dreck stehen müssen. (Sehr ungesund und schädlich für die Hufe, die Atmung und das Allgemeine Befinden)Er hat mich unter Vorspiegelung falscher Tatsachen als Mieter zur Vertragsunterschrift angehalten. Gibt es keine weiteren Möglichkeiten?... § 313 Störung der Geschäftsgrundelage ist für mich gegeben. Denn unter diesen Voraussetzungen hätte ich mein Sportpferd niemals in diese teure Anlage gestellt. Denn die Betreuung ist mehr als minderwertig. Das Pferd hat 16.000 Euro gekostet und wurde mit einer Verletzung in die Box gestellt. Allein das ist für mich schon fehlende Sorgfaltspflicht mit so einem Tier. Bin für jeden Vorschlag dankbar.. -- Editiert am 05.07.2009 16:36
AN ALLE ANWÄLTE DIE SICH MIT PFERDE- RECHT auskennen habe eine Rechtsschutzversicherung der Allianz, kann Beratungen abrechnen. Bitte Info an meine Email kamikatzchen@hotmail.com
Ich denke wegen den Einstellkosten kann man - wenn nichts im Vertrag geregelt ist - nur noch wenig daran machen. Zu dem sind die von dir genannten Verhältnisse im Stall nichts ungewöhnliches und kenne einige Ställe, die es genauso oder so ähnlich machen. Was mir aber noch einfällt. Im Anfangsthread schreibst du dass du 12Euro für Gamaschen zahlst - ich denke für das tägliche draufmachen. Das hat der SB oder dessen Gehilfe vergessen wodurch Dein Pferd eine Verletzung erlitt und du dadurch TA kosten. Das kann es möglich sein, dass man diese kosten von der Betriebshaftpflichtversicherung des SB wiederholen kann. Ich würde es jedenfalls probieren.LG Ellis
Eine Kündigung muss eingentlich immer schriftlich erfolgen. Aber da der Stallbesitzer seiner Obhutspflicht nicht gerecht wurde: Stallbesitzer sind verpflichtet den Pferdebesitzer zu informieren, wenn sich das Pferd verletzt hat. Und dann eben wie oben auch geschrieben von Elli mit den vergessenen Gamaschen. Steht das im Vertrag mit den Gamaschen? Da Du ja sowieso gehen willst und eben auch bereit bist einen Anwalt einzuschalten´, würde ich dies auch machen. So hast Du zumindest die Chance aus dem Vertrag rauszukommen und keine weiter Boxenmiete zu zahlen. Kann man bzw. der Tierarzt den Rückschlüsse machen wodurch die Verletzung passiert ist. Desweitern hat es auch letztes Jahr ein Gerichtsurteil gegeben wodurch die Haftung der Stallbetreiber weiter geregelt wird. schau mal auf der Seite rechtundreiter unter News: Haftung Reitstallbetreiber Mit dem Koppelbringen haben wir in unserem Stall leider eine ähnliche Sachlage: entweder werden die Pferde auf die Koppel gejagt oder sie werden zu zweit mit dem Fahrrad auf die Koppel gebracht. Das schlimmste ist aber das Reinholen, wenn keiner da ist, läst der Stallbetreiber sie einfach bis in den Stall hinein laufen. Wir haben es dann doch des öfteren mitbekommen oder erfahren und ihn darauf angesprochen, aber leider sieht er es nicht ein, dass es gefährllich ist. Leider habe ich dazu noch keine rechtlichen Richtlinien gefunden.gruß Rennpferd