Ausserehelich und Erbteil
Hallo,
ich muss mein Thema noch einmal posten, da mir noch einiges unklar ist:
Ich wurde ausserehelich nach 1959 geboren.Hatte zu meinem Vater nur wenig(telefonisch) Kontakt.Nun habe ich erfahren, das er schon 2 Jahre verstorben ist.Das er verstorben ist, wurde mir von den Hinterbliebenen nicht mitgeteilt, ich habe dies selber herausgefunden.
Ich habe immer geglaubt, das ich dann auch informiert werden würde.
Die Ehefrau meines Vaters und meine Halbgeschwister, haben mir auf mein Ersuchen hin mitgeteilt, das mein Vater kein Testament hinterlassen hat, weil es nichts zu vererben gibt.Andere Auskünfte würden sich dadurch schon beantworten.
Kann ich trotzdem meinen Pflichtteil geltend machen?
Gruß
Suzann
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von Susannn am 03.08.2011 18:41
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