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Ausschluß aus Eigentümergemeinschaft

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Ausschluß aus Eigentümergemeinschaft

Hallo,
uns wurde von einer Partei hier im Hause gedroht, dass der Verwaltungsbeirat gegen uns Klage erheben würde und uns enteignen lassen würde. Davon abgesehen das der Beirat nichts von seinem Glück weiß, habe ich doch die Frage:
Was für Gründe, führen zum Ausschluß aus der Eigentümergemeinschaft?

Keine Treppe putzen, in der Nase bohren oder was?

"Der Beirat sollte seine gesetzliche Kompetenz und Legitimation auf keinen Fall überschreiten" steht in einem Infoservice, nur für den Fall das der Beirat sich dazu hinreissen lassen könnte, wie kann man gegen den Beirat vorgehen?
Lieben Dank und Gruß
Caschmi

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"caschmi"


von caschmi am 15.11.2007 21:34
Status: Senior (197 Beiträge)
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>Ausschluß aus Eigentümergemeinschaft
Hallo....

Die Möglichkeit besteht durchaus, aber hierfür muss es extrem gute Gründe geben. Irgendeine Vorstellung, warum das geschehen soll? Es muss der Eigentümergemeinschaft "unzumutbar" sein, Sie als Miteigentümer zu halten. Das hat meistens finanzielle Gründe. Rechungen, Nebenkosten, etc. nicht gezahlt, oder so? Beschwerden wegen Lärm, der trotzdem nicht gelassen wurde?


von Dinsche am 16.11.2007 01:03
Status: Unsterblich (4206 Beiträge)
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Guten Morgen
im Prinzip kann man sich daran orientieren: wer sich als Mieter dermassen daneben benimmt, so dass er fristlos gekündigt werden kann, so kann dann auch ein Eigentümer aus der WEG augeschlossen werden.

Im Klartext: keine Zahlungen des Hausgeldes, Lärm, Drohungen, körperliche Attacken gegen Miteigentümer, Vermüllung des Treppenhauses, Verwahrlosung des Gemeinschafteigentums, Nicht-Durchführung von notwendigen Reparaturen um Schaden von der Gemeinschaft abzuwenden, Beleidigungen gegenüber Miteigentümern etc etc etc...

Benimmst du dich wie eine Sau, kannnste rausfliegen!

Ich frage mich nur, warum man dir damit droht?


von guest-12324.10.2011 13:23:32 am 16.11.2007 08:26
Status: Legende (451 Beiträge)
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>Ausschluß aus Eigentümergemeinschaft
Hallo,
ja natürlich fühlt sich eine Partei/Eigentümer auf den Schlips getreten, wir machen nicht was er will und das ärgert ihn so, dass er über uns die übelsten Lügen erzählt.
Der Rechtsanwalt der von uns beauftragt wurde meinte, lassen Sie ihn erzählen und hetzen soviel er mag, gegen Dumme kämfen selbst Windmühlen vergebens an.
Fängt damit an das wir ihn und seine Kinder totfahren wollten, bis hin zu Krach mit Absicht machen, obwohl er über uns wohnt ;-) und wir die lärmgeplagte Partei sind.

Mittlerweile weiß das ganze Haus die Lügengeschichten und da wir nicht dementieren, wird den Lügenmärchen geglaubt.

Das ist es was wir tun und weswegen wir hier raus sollen ;-)

Der Beirat ist in das Geschenen, so krank es sich anhört, involviert, und wir müssen damit rechnen, dass es tatsächlich so kommen könnte.
Natürlich würde ein jeder befragt werden im Hause, von einem Richter, und jeder müsste sagen, dass er mit uns keine 2 Sätze gewechselt habe ausser guten Tag und guten Weg, aber wir mit der Familie B. Stress hätten und deshalb der Hausfrieden erheblich gestört sei. Wie gesagt alles hörensagen der Leute und nichts von wahr.

Wir sind wohl auch die Einzigen die das Hausgeld und Sonderumlagen als Erste und pünktlich zahlen, 2 Parteien im Haus zahlen garnicht. Diese zwei Parteien sind dann auch nicht gut auf uns zu sprechen, da in der letzten Eigentümerversammlung auf unsere Initiierung hin, beschlossen wurde, das das Hausgeld bei Rückstand von 2 Monaten, per Mahnbescheid eingetrieben werden kann. Das macht uns schon mal unsymphatisch bei den zweien, die dritte Partei ist wie gesagt Fam. B. na ja der Beirat A seine Frau ist die beste Freundin von Fam. B. der andere Beirat ist ein Mitläufer und Speichellecker und Fam. B (eher Frau B.) total ergeben ;-), der Rest der Eigentümer ausser uns noch 2 an der Zahl, sieht die Sache relaxter, wohnt auch nicht hier im Haus und wird nicht täglich zugelabert.

Man kann echt nur hoffen das die bald mal Arbeit findet und andere Probleme hat, genauso wie des Beirates Frau.

Lieben Gruß
Caschmi

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"caschmi"


von caschmi am 16.11.2007 09:26
Status: Senior (197 Beiträge)
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>Ausschluß aus Eigentümergemeinschaft
Wenn es wirklich so ist wie Sie es schildern, dann sind es "normale Streitereien" und kein Grund, Sie aus dem Haus zu jagen...

Interessieren würde mich, ob dieser Mensch überhaupt Anzeige erstattet hat, als Sie (angeblich) ihn und seine Kinder tot fahren wollten. Wenn er das nicht getan hat, sondern es nur im Haus rum erzählt, dann glaubt ihm das kein Richter. Sorry, aber wenn mich jemand überfahren wollte, dann wäre mein erster Weg zur Polizei!

Das Gleiche gilt für den Lärm. Hat er Anzeige wegen Ruhestörung erstattet?

Glaubhaft käme er nicht gerade rüber, wenn er das nicht getan hat. Dies müsste auch bei den letzten ETVs besprochen und dokumentiert worden sein.

Wenn die Drohung schriftlich vorliegt, Einspruch erheben, mit einer kurzen, sachlichen Schilderung aus Ihrer Sicht. Würde das Klüngeln einzelner Personen gar nicht erwähnen, da dies schwer zu beweisen wäre.


von Dinsche am 16.11.2007 10:58
Status: Unsterblich (4206 Beiträge)
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>Ausschluß aus Eigentümergemeinschaft
Also der Beirat als solches kann nicht einfach klagen und ein Ausschluss eines Miteigentümers kann nur in der Eigentümerversammlung beschlossen werden. Falls ein solcher Beschluss überhaupt zustande käme, bliebe immer noch die Möglichkeit, die Gerichte zu bemühen.

Einem Miteigentümer das Wohneigentum zu entziehen ist eine schwierige Sache, da müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen, dass es der Eigentümergemeinschaft UNZUMUTBAR wird.

Lass es auf Dich zukommen!

Regelmäßig müssen einem Entziehungsbeschluss diverse Abmahnungen vorausgehen.

Erst dann kann die Eigentümergemeinschaft einen Beschluss zur Entziehung des Eigentums fassen. Dieser bedarf aber auch einer Mehrheit von mehr als die Hälfte aller stimmberechtigten Eigentümer (Du selbst bist dann nicht stimmberechtigt), und zwar nach dem Kopf-Prinzip. Selbst wenn ein solcher Beschluss zustande käme, dann ist er nur darauf gerichtet, von Dir die Veräußerung der Wohnung zu verlangen.

Wenn Du dann jedoch nicht freiwillig verkaufst, müssen die Eigentümer dann jedoch erstmal klagen (klagebefugt sind alle Eigentümer einzeln oder per Beschluss als Gemeinschaft), mit allen rechtlichen und finanziellen Folgen. D.h. der bzw. die Kläger tragen auch das Kostenrisiko, falls sie nicht obsiegen.

lg R.M.


von R.M. am 16.11.2007 11:05
Status: Unsterblich (1965 Beiträge)
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>Ausschluß aus Eigentümergemeinschaft
Und der ganze Vorgang dauert einige Jahre und kommt extrem selten vor.
Für euch die Frage, wollt ihr verkaufen? Wenn nicht würde ich gegen diesen Nachbarn vorgehen.

Und ein Beirat oder Verwalter hat schon gar nicht die Kompetenz ohne Beschluss der Gemeinschaft etwas zu unternehmen.
Aufgabe des Beirates ist, den Verwalter zu unterstützen und die Jahresabrechnung zu prüfen.

Ich stimme eurem Anwalt zu, mit Klagen ist euch nicht unbedingt geholfen.


von sika0304 am 17.11.2007 13:01
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