Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Wettbewerbsrecht » 

Ausschluss Widerrufsrecht Spezialanfertigung PC zulässig?

Von Rechtsanwalt Thomas Feil 17.3.2010 | Ratgeber - Wettbewerbsrecht | 2014 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Widerrufsrecht

Vorsicht bei Einschränkungen des Widerrufsrechts.

Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden, z.B. Komplett-Systeme, Spezialanfertigungen, etc. ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.“

Mit einer solchen Formulierung verstößt man gegen § 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB, wonach das Widerrufsrecht zwar bei kundenspezifisch angefertigten Waren ausgeschlossen werden kann. Dies findet nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 19.03.2003, NJW 2003, 1665) allerdings keine Anwendung, wenn die zu liefernde Ware auf Bestellung des Verbrauchers aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengefügt wird, die mit unverhältnismäßig geringem Aufwand ohne Beeinträchtigung ihrer Substanz oder Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden können. Der Ausschluss des Widerrufsrechts wurde in dem dortigen Fall ausdrücklich verneint für Computersysteme, die nach Kundenwünschen gebaut worden waren. Gleiches trifft daher auch auf Ihre o.g. Formulierung bzgl. der „Komplettsysteme“ zu. Daher ist zumindest diese Formulierung wettbewerbsrechtlich zu beanstanden.

Die folgende Einschränkung des Widerrufsrechts wurde durch das Landgericht Dortmund (Beschl. v. 18.09.2007, Az: 16 O 137/07) für unzulässig angesehen:

„Davon ausgeschlossen sind Komplettsysteme, die für den Käufer erstellt wurden (BTO und Angebote) …“

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97914
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?