Ausschluss Erbe unbekannte,aber leibliche Mutter
Leserwertung:
480 Aufrufe
Ausschluss Erbe unbekannte,aber leibliche Mutter
Der Fall, liebe Gemeinde:
Kenne meine Mutter nicht!
Sie verstirbt, hat laut Testament meiner älteren Schwester alles vermacht oder zuvor alles überschrieben und mich vom Erbe halt eventuell ausgeschlossen.
Bekomme ich trotzdem einen Erbanteil?
Bekomme ich überhaupt von einer Stelle Bescheid darüber???
Danke für Antworten - lg
-----------------
""
von Pförtnerin am 02.07.2011 03:35
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.
>Ausschluss Erbe unbekannte,aber leibliche Mutter
Hi,
man kann Sie zwar enterben, aber Sie haben dann gegenüber dem eingesetzten
erben einen Pflichtteilsanspruch - lesen Sie einfach mal den Wikipediaartikel dazu. Und weitere Fragen posten Sie bitte im Erbrecht, wo sie hingehören.
Gruß vom mümmel
-----------------
" "
von muemmel am 02.07.2011 04:35
Status: Tao (8913 Beiträge)
Userwertung:
4,4
(von 224 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Ausschluss Erbe unbekannte,aber leibliche Mutter
Yup - mümmel, erst mal vielen Dank: das Erbrechtsforum habe ich danach auch "entdeckt";)
Bekomme ich aber automatisch einen Bescheid darüber????:0
-----------------
"Nimm das Leben nicht so schwer, es ist ja nicht von Dauer
)"
von Pförtnerin am 02.07.2011 04:51
Status: Praktikant (24 Beiträge)
Userwertung:
0,0
(von 0 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Ausschluss Erbe unbekannte,aber leibliche Mutter
Nein, bekommst Du nicht. Du Du Deine Mutter gar nicht kennst (?), weise ich noch darauf hin, dass im Falle einer Adoption alle Erbansprüche, alle Ansprüche auf den Pflichtteil erloschen sind.
wirdwerden
-----------------
""
von wirdwerden am 02.07.2011 09:14
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:
2,1
(von 223 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Ausschluss Erbe unbekannte,aber leibliche Mutter
Die Schwester muss keinen Erbschein beantragen. Wenn sie außerdem das
Testament nicht beim Gericht einreicht (was sie sollte, aber viele nicht tun), dann erfährt die TE nichts vom Tod der Mutter.
wirdwerden
-----------------
""
von wirdwerden am 03.07.2011 10:09
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:
2,1
(von 223 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
>Ausschluss Erbe unbekannte,aber leibliche Mutter
Hatte ich doch geschrieben, Pikowitzchen, oder? Sie sollte, aber, wenn sie es nicht tut, dann erfährt die TE nichts.
wirdwerden
-----------------
""
von wirdwerden am 03.07.2011 10:47
Status: Tao (8129 Beiträge)
Userwertung:
2,1
(von 223 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag melden
Online Rechtsberatung Familienrecht
Anwälte antworten in wenigen
Minuten. Den Preis bestimmen Sie!
www.frag-einen-anwalt.de
Rechtshop - Rechtsberatung zum Festpreis
Über 300 Beratungsprodukte die
Ihnen sofort helfen können!
123recht.net Rechtshop
Auf frag-einen-anwalt.de erhalten Sie eine Antwort in der Regel innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis. Durchschnittlich 45 Euro.