Ausschlagung nach Art. 13 EuErbVO am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erben

8. August 2017 Thema abonnieren
 Von 
Bigsiwy
Status:
Beginner
(105 Beiträge, 47x hilfreich)
Ausschlagung nach Art. 13 EuErbVO am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erben

Kennt sich jemand damit aus?
Meine Oma mutterseits, welche im Polen gelebt hat, ist gestorben und ich muss das Erbe ausschlagen.
Meine Mutter wohnhaft in Niedersachsen wollte es am Gericht dort machen, und die Frau vom Gericht kannte sich damit nicht aus, und hat Sie zum Notar geschickt, wo Sie 108€ zahlen musste!
Mein Bruder wohnhaft 200km weiter in NDS konnte es bei sich am Gericht machen.(hat nur 30€ bezahlt)

Habe ein wenig geggogelt und das hier gefunden:


Zitat:
Ausschlagung nach Art. 13 EuErbVO am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erben

Die Ausschlagung einer Erbschaft kann unter bestimmten Umständen auch gem. § 31 IntErbRVG i.V.m. Art. 13 EuErbVO fristwahrend beim Gericht am Ort des gewöhnlichen Aufenthaltes des Erben erklärt werden. Denn nach Art. 13 EuErbVO „[…] sind die Gerichte des Mitgliedstaats, in dem eine Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat, die nach dem auf die Rechtsnachfolge von Todes wegen anzuwendenden Recht vor einem Gericht eine Erklärung über die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, eines Vermächtnisses oder eines Pflichtteils oder eine Erklärung zur Begrenzung der Haftung der betreffenden Person für die Nachlassverbindlichkeiten abgeben kann, für die Entgegennahme solcher Erklärungen zuständig, wenn diese Erklärungen nach dem Recht dieses Mitgliedstaats vor einem Gericht abgegeben werden können." Die Regelungen der EU-Erbrechtsverordnung führen damit zu einer erheblichen Vereinfachung des Verfahrens für den Ausschlagenden, da die Korrespondenz mit dem oft fremdsprachigen Nachlassgericht vereinfacht wird, bzw. entfällt.



Die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 (EU Erbrechtsverordnung oder kurz EU-ErbVO) ist seit dem Jahr 2012 in Kraft und entfaltet seit dem 17. August 2015 unmittelbare Geltung. Sie gilt jedoch nicht in der gesamten EU. In Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich findet die Verordnung zunächst keine Anwendung.


Kennt sich jemand damit aus? wie funktioniert so was ?

Testament oder Erbe?

Testament oder Erbe?

Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Erbrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten


Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen