>Aussageverweigerung zulässig?
Zitat:
Werde ich dann so lange weggesperrt bis ich zur Vernunft gekommen bin?
Genau!
Und wenn Sie nicht zur Vernunft kommen, muß man Sie trotzdem -spätestens- nach 6 Monaten wieder entlassen
Aber im Ernst: Theo. ist eine sog. "Beugehaft" bis zu maximal 6 Monaten tatsächlich möglich, vgl.
§ 70 StPO.
Die Haft kann aber nur durch einen Richter angeordnet werden.
Weiterhin können Ihnen die "durch die Weigerung verursachten (Verfahrens-)Kosten" auferlegt werden.
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"Bitte um Verständnis,dass ich keine Rechtsfragen per PM beantworte.Das ist nicht Sinn des Forums"
-- Editiert am 05.07.2011 20:50
von !!Streetworker!! am 05.07.2011 20:44
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