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Aussage widerrufen

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Aussage widerrufen

Hallo
Kann ich meine Aussage als Angeklagter bei einer vertagten Verhandlung widerrufen?
Und wenn ja, darf dann meine Aussage (die dann ja zurückgenommen wurde) bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden?
Vielen Dank für Antworten


von Thomas_N am 07.07.2003 18:06
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>Aussage widerrufen
das ist eine sehr undefinierte und weitreichende Frage. Um was für einen Fall handelt es sich, und um welche Straftaten geht es?


von Sinje am 08.07.2003 09:33
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>Aussage widerrufen
Es geht um Unterschlagung.
Nachdem keiner der Zeugen genau weiß um welchen Betrag es sich handelt, der Erstatter der Anzeiger es auch nicht weiß, hab ich was falsches gesagt. Eine Summe die sich im Nachhinein als falsch herausgestellt hat.


von Thomas_N am 08.07.2003 12:54
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Aussage widerrufen
Hab mich halt selbst belastet durch meine Aussage. Deswegen halt die auch die Frage ob man Aussagen überhaupt widerrufen kann.


von Thomas_N am 08.07.2003 13:22
Status: Frischling (4 Beiträge)
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>Aussage widerrufen
Eine Ausssage kann man generell ersteinmal jederzeit widerrufen - am besten bevor es zu einer Gerichtsverhandlung kommt - eine Falschaussage vor Gericht bringt eine Strafe mit sich, vorher aber nicht. Wenn ich das aus Deinem Thread recht entnehme, ist diese Aussage aber vor Gericht entstanden oder?

Da Du selber gar nicht genau belegen kannst, was Du dort ausgesagt hast, würde ich die Aussage noch vor einer erneuten Gerichtsverhandlung wiederrufen. Eine Vereidigung hat wohl nicht stattgefunden oder?

Was man nun von den Aussagen glaubt oder auch nach Widerruf einbezieht ist wohl reine Spekulation. Glaubhafter hast Du Dich damit wohl nicht unbedingt gemacht.


von Sinje am 08.07.2003 15:10
Status: Philosoph (536 Beiträge)
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>Aussage widerrufen
Hi Sinje,
mit interesse habe ich Deine Ausführungen zu diesem Thema gelesen u. habe nun folgende ergänzende Frage an Dich:
Sachverhalt:
Mich hat jemand bei der poliz. Vernehmung schwehr belastet. Deswegen habe ich nun eine Anklage erhalten, in welcher er als Zeuge aufgeführt ist.
Wie gut ist dann noch seine Aussage verwertbar, wenn er diese "vor Vereidigung"
widerruft?


von byteclyde am 10.07.2003 21:21
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>Aussage widerrufen
... und... ist man verpflichtet Gründe für den Widerruf zu nennen?


von byteclyde am 10.07.2003 21:26
Status: Frischling (8 Beiträge)
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>Aussage widerrufen
Hallo byteclyde,

ich bin kein Rechtler, aber willst Du oder er jetzt Gründe für den Widerruf nennen. Sehr glaubwürdig wird der Zeuge aber ja nicht erscheinen wenn er die Aussage unter Eid nicht abgeben will. Dann hat er wohl was zu verbergen oder weiss genau dass die Aussage nicht korrekt ist.

Hast Du einen Anwalt? Für den wäre sowas doch wohl ein gefundenes Fressen oder?


von Sinje am 10.07.2003 21:34
Status: Philosoph (536 Beiträge)
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>Aussage widerrufen
Guten Tag,

natürlich wirkt es sich auf die Glaubwürdigkeit eines Zeugen aus, wenn dieser seine vor der Polizei gemachte Zeugenaussage widerruft.

Dann kommt es darauf an, aus welchem Grund er dieses getan hat, wie sehr seine neu-gemachte Aussage von der alten abweicht, und was für eine Relevanz diese für den jeweiligen Fall hat.

Mit freundlichen Grüßen,


von Hr. J. Rönner am 10.07.2003 21:41
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Aussage widerrufen
Nachtrag:

Hallo Sinje,

ich habe Ihren Beitrag nicht gesehen. Sehen Sie den meinen als eine Art Ergänzung.

Viele Grüße,


von Hr. J. Rönner am 10.07.2003 21:43
Status: Tao (9851 Beiträge)
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>Aussage widerrufen
>Kann ich meine Aussage als Angeklagter bei >einer vertagten Verhandlung widerrufen?

Das war die Fragestellung! Ein Angeklagter wird auch nicht vereidigt und kann auch nicht wegen falschen Angaben bestraft werden.

Natürlich kann er sagen, dass seine vorher gemachte Aussage nicht stimmt.

mfG


von belle am 11.07.2003 01:10
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