Das Original seit 2000:
Erste Hilfe in Rechtsfragen.
340723
zufriedene Nutzer
Sie sind hier:  www.123recht.net » Ratgeber » Familienrecht » 

Die schnelle Scheidung

AFP VOM 1.6.2000 | Ratgeber - Familienrecht | 135247 Aufrufe
Mehr zum Thema:

Scheidung

Die einjährige Phase des Getrenntlebens ist Voraussetzung der Scheidung, um den Ehegatten noch die Chance der Versöhnung zu geben.
Was aber passiert, wenn die Begleitumstände der Ehekrise so gravierend sind, dass die Fortsetzung der Ehe bzw. das Abwarten des Trennungsjahres nicht zumutbar sind? Der Gesetzgeber hat dies erkannt und formuliert das so:

Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragssteller aus Gründen, die in der Person des anderen Antragstellers liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.

Unzumutbare Härte ist Auslegungssache und somit vom Richter festzustellen. Untreue allein reicht jedenfalls zur Bejahung der Härte nicht aus.


Seiten in diesem Artikel:
Seite 1: Die Scheidung
Seite 2: Die Voraussetzungen einer Ehescheidung
Seite 3: Die Ehe muss gescheitert sein
Seite 4: Das Getrenntleben
Seite 5: Ausnahmsweise: Die schnelle Scheidung
Seite 6: Scheidung - Worauf Sie achten sollten
Seite 7: Welches Familiengericht ist zuständig?
Seite 8: Der Versorgungsausgleich
Seite 9: Kann der Versorgungsausgleich ausgeschlossen werden?

123recht.net ist Rechtspartner von:

340723
registrierte
Nutzer

durchschnittl. Bewertung

97914
beantwortete Fragen
11
Anwälte jetzt
online
Rechtsanwalt
Dr. Ingo Friedrich
Babenhausen
Fachanwalt Familienrecht, Mietrecht, Erbrecht, Fachanwalt Arbeitsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht
Quickie!
Ihre Meinung zählt.
Eine 50-Stunden-Woche ist bei Niedriglöhnern wie in den Chefetagen keine Seltenheit. Kennt Ihr das? Wie viele Stunden arbeitet Ihr ca. pro Woche?