hallo
Ich brauche dringend Informationen.
Meine Freundin kommt aus Paraguay und lebt in Spanien.
Dort ist sie vor 2,5 Jahren als Besucher (für 3 Monate) eingereist und wohnt bei ihren Verwandten. Sie ist also ohne Erlaubnis in Spanien !
Könnte Sie nach Deutschland einreisen ? (als Besucher ohne Visumpflicht ?)
ohne zuerst offiziell nach PY zurück zu müssen, was ja auch Probleme bei der Ausreise aus Spanien verursacht ...
Wir wollen in Deutschland heiraten.
Welche Dokumenten müsste sie/wir von hier aus bzw. hier beschaffen....?
Was kann ich unternehmen um Sie nach D zu holen ?
besten Dank für Eure Hilfe
-- Editiert am 28.09.2010 14:21
Ausländerin aus PY heiraten , in Deutschland
28. September 2010
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Frage vom 28. September 2010 | 14:19
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ausländerin aus PY heiraten , in Deutschland
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#1
Antwort vom 28. September 2010 | 14:46
Von
Status: Beginner (104 Beiträge, 74x hilfreich)
--- editiert vom Admin
#2
Antwort vom 28. September 2010 | 14:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/WillkommeninD/EinreiseUndAufenthalt/StaatenlisteVisumpflicht.html
wie versteht man diese Liste ...??
PY Staatsangehörige = kein Visum benötigt zur Einreise nach DE
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#3
Antwort vom 28. September 2010 | 17:47
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2420x hilfreich)
Diese Liste beruht auf dem Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 539/2001 : Im Artikel 1 der Verordnung vom 15.3.2001 steht dort
quote:
(2) Die Staatsangehörigen der in der Liste in Anhang II aufgeführten Drittländer sind von der Visumpflicht nach Absatz 1 für einen Aufenthalt, der insgesamt drei Monate nicht überschreitet, befreit.
Das Mädel durfte sich nach Grenzübertritt also drei Monate im Schengenraum aufhalten. Das hat sie nun weit überzogen, und ein Wechsel innerhalb des Schengenraumes wird daran nichts ändern, im Artikel 1 geht es explizit um "Überschreiten der Außengrenzen".
Sie befindet sich sei über zwei Jahren illegal im Schengenraum. Wenn sie sich bei den Behöreden meldet, wird sie ausgewiesen, egal wo. Eine Ausweisung hat erst mal ein Verbot der Wiedereinreise zur Folge. Was sie sich dabei gedacht hat, ist ihr Problem, aber eine Hochzeit in Deutschland ist für euch auf lange Sicht ausgeschlossen.
Tut mir leid, ist so.
#4
Antwort vom 28. September 2010 | 20:37
Von
Status: Frischling (21 Beiträge, 6x hilfreich)
auf -lange Sicht- nicht. Lieber nach Paraguay zurück und dann legal heiraten..
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