Auslieferungsabkommen
Hallo Ihr Lieben!
Ja ich weiß! Diesen Betreff liest man hier öfters. Eine Antwort werde ich wohl aber nicht finden, da hier nur wenige in der ICH-Form sprechen und selten sagen "geht das, weil ich ... verbrochen habe". Ich nehme da allerdings kein Blatt vor den Mund.
Folgendes:
Ich lebe nun schon eine Weile in UK, habe hier einen Wohnsitz, eine Aufenthaltsgenehmigung und einen festen Job. Also keine Staatsbürgerschaft!
Zu meiner damaligen Zeit in Deutschland, lies ich durch diverse Internetbestellungen als junger Erwachsener ein paar Schulden auflaufen, die ich nie komplett abzahlen konnte. 2 Mal wurde ich dort wegen Eingehungsbetrug schuldig gesprochen. Einmal meinte es der Richter nicht so gut und ich erhielt 6 Mon. auf 3 Jahre Bewährung mit 50 SoziStd. Bei dem zweiten Mail, wurde die Bewährung um ein Jahr verlängert und erneut 50 SoziStd erteilt. Die Bewährung inkl. aller Stunden sind nun abgeleistete.
Leider muss ich immer wieder daran denken und befürchte, dass einige Gläubiger aus Angst keine Kohle sehen zu würden Anzeige wegen Eingehungsbetrug erstatten, um mir wenigstens so ein "auszuwischen". In Deutschland würde ich wahrscheinlich eine Geldstrafe, eine erneute Bewährung oder Freizeitarrest erhalten, da ich noch 21 bin.
Meine Frage ist nun, ob ich, wenn ein Gläubiger tatsächlich Anzeige erstattet, hier etwas zu "befürchten" hätte? Ich denke da an das Schenker Abkommen. Oder werde ich dann vom Zoll festgehalten, wenn ich Deutschland besuche??
Ist da wer rechtlich gefestigt genug oder hat gar Erfahrungen, um mir dies zu beantworten?
von keineohrhasen am 15.08.2008 22:08
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