Hallo zusammen,
mal eine Frage zur Auslegung von Versicherungsbedingungen einer PHV
Schäden an beweglichen Sachen, die gemietet, geleast, geliehen
oder verwahrt sind
... nicht versichert sind:
...
– Schäden an Luft- und Wasserfahrzeugen sowie an Landfahrzeugen
(bspw. Kraftfahrzeug, Schienenfahrzeug, Fahrrad), ausgenommen
Rollstühle;
----------------------------
Versichert sind Schäden, die Sie durch den Gebrauch folgender Kraftfahrzeuge
und Kraftfahrzeug-Anhänger verursachen:
– selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 20 km/h bauartbedingter
Höchstgeschwindigkeit. Beispiele: Schneeräumgerät, Kehrmaschine,
Aufsitzrasenmäher;
--------
Es geht um einen Schaden, an einer solchen Arbeitsmaschine, welcher beim Rückwärtsfahren passiert ist.
Nun die Frage, einerseits wäre ein Schaden durch den Gebrauch der Maschine versichert, andererseits gilt ein Ausschluss für Schäden an geliehenen Landfahrzeugen
Die Frage nun, gibt es Entscheidungen, wo beantwortet wurde, ob eine Arbeitsmaschine als Landfahrzeug gilt?
mE definiert man ja extra so, dass diese Arbeitsmaschinen eben nicht als Ausschluss gelten.
Auslegung Bedingungen
18. September 2017
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Frage vom 18. September 2017 | 14:33
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Auslegung Bedingungen
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#1
Antwort vom 18. September 2017 | 14:38
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Ein Hinweis:
http://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/Einfuhrumsatzsteuer/Innergemeinschaftliche-Lieferung/Innergemeinschaftlicher-Erwerb-neuer-Fahrzeuge/innergemeinschaftlicher-erwerb-neuer-fahrzeuge.html
Dort wird z.B. explizit ausgeschlossen, dass es sich um ein Landfahrzeug handelt.
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