Hallo,
ich bin Angestellter, durch meinen Arbeitgeber ins Ausland versendet, mit Zusatzvertrag, jedoch weniger als 183 Tage dort, Rest in von deutschem Standort aus tätig.
Ich führe in Deutschland Steuern ab, keine im Ausland. Meine Fahrtkosten und die Unterkunft vor Ort werden erstattet, jedoch bekomme ich keine Verpflegungspauschale mehr, da diese vertraglich abgegolten ist.
Kann ich irgendetwas steuerlich absetzen, auch wenn ich ja keine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann?
Danke im Voraus!
Auslandstätigkeit <183 Tage - was ist steuerlich absetzbar?
14. Mai 2016
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Frage vom 14. Mai 2016 | 12:25
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandstätigkeit <183 Tage - was ist steuerlich absetzbar?
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#1
Antwort vom 14. Mai 2016 | 22:38
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
Zitat:Kann ich irgendetwas steuerlich absetzen, auch wenn ich ja keine doppelte Haushaltsführung geltend machen kann?
Wenn der AG die jeweiligen Höchstbeträge erstattet, dann kann man nichts zusätzlich absetzen.
Außerdem gehe ich davon aus, dass der AG die Beträge für 3 Monate erstattet hat und die Erstattung nach einer Unterbrechung von mindestens 4 Wochen neu beginnt.
Sollte der AG nicht die Höchstbeträge erstattet haben, so kann die Differenz steuerlich geltend gemacht werden.
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