Auslandsstudium Wohnung absetzen

24. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
Baumquak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Auslandsstudium Wohnung absetzen

Guten Tag,
ich bin deutscher Staatsbürger und studiere seit 2012 in Österreich, zunächst im Bachelor, mittlerweile im Master.
Bei dem Bachelor handelte es sich um meine Erstausbildung.
Kann mir jemand sagen, ob ich die Kosten für meine Wohnung in Österreich als Werbungskosten geltend machen kann (Das Werbungskosten für Erststudien im Moment nicht anerkannt werden ist mir bewusst, hier hoffe ich auf das BVerfG)? Die Informationen, die ich online dazu finde sind widersprüchlich. Ich habe noch einen Hauptwohnsitz bei meinen Eltern in Deutschland, bin dort allerdings maximal dreimal im Jahr.
Vielen Dank!

-Falls sich jemand über die von der in der anderen Frage geschilderte Situation abweichenden Angaben wundert: dieser Account wird von mehreren Personen benutzt :) -

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Nun, bis 2013 wurden Wohnungskosten recht lässig anerkannt, seitdem nur noch, wenn man an 2 Orten Miete zahlt (siehe Link). Da für 2012 die Frist vorbei ist, könnte also allenfalls für 2013 noch was anerkannt werden, was dann aber an der Erstausbildungsproblematik scheitern wird. https://www.studis-online.de/StudInfo/Studienfinanzierung/ausbildungskosten-absetzen.php?seite=2

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Baumquak
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon einmal!
Ja, das mit dem Lebensmittelpunkt hatte ich auch gefunden, allerdings klang es manchmal so, als würde das nicht gelten, wenn man im Ausland studiert..

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zunächst einmal müsste geprüft werden, ob Du in Deutschland überhaupt unbeschränkt steuerpflichtig bist. Wenn die Frage mit nein beantwortet wird, dann geht das Ganze das deutsche Finanzamt nichts an.

Wenn die Frage mit ja beantwortet wird, mussgeprüft werden, ob die für das Studium entstehenden Werbungskosten mit (zukünftigen) Einnahmen in Deutschland in Verbindung stehen. Schließlich kann es ja sein, dass Du nach Deinem Studium in Österreich auch in Österreich arbeitest. In dem Fall müsstest Du die Werbungskosten in Österreich und nicht in Deutschland geltend machen, wobei ich nicht weiß, ob das nach österreichischen Recht möglich wäre.

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