Auslandsrentner in Kanada, Einbeziehung der Old Age Security in den Progressionsvorbehalt

18. November 2016 Thema abonnieren
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)
Auslandsrentner in Kanada, Einbeziehung der Old Age Security in den Progressionsvorbehalt

Hallo,

ich melde mich mal wieder zum leidigen Thema der Besteuerung der kanadischen Renteneinkünfte in Deutschland.

Mein Mann ist unbeschränkt steuerpflichtig mit Berechnung des Progressionsvorbehaltes für kanadische Einkünfte. Zählt zu den Einkünften die schon vorweg in Kanada mit Steuerabzug versehene "Old Age Security dazu", oder ist dies im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens Canada/Deutschland nicht zulässig? Ich habe irgendwas darüber gelesen, dass die Old Age security eine Art 'Grundsicherung' ist und nicht mit einbezogen werden darf.

Für die Beantwortung meiner Frage bin ich Ihnen dankbar.

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Gruß
Louise H.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Ich habe irgendwas darüber gelesen, dass die Old Age security eine Art 'Grundsicherung' ist


Die ist aber doch auch in Kanada steuerpflichtig, daher nicht mit der deutschen Grundsicherung vergleichbar.

Woraus im DBA genau sollte sich die Unzulässigkeit der Einbeziehung in den Progressionsvorbehalt ergeben?

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#2
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Dankeschön für die Antwort!

Diese Aussage habe ich bei einem Steuerberater gefunden:

Zitat:
"Under this method, the taxpayer’s German pension must be equal to or greater than 90% of their taxable worldwide income. For Canadians, this means that the German pension income must be at least 90% of their total income. Total income for a Canadian resident would be worldwide income, excluding income such as Old Age Security (OAS) which is generally tax-free in Canada. It would only include 50% of the German social security pension income. The taxpayer would need to provide the German tax authorities with proof of their worldwide income by way of a verification letter from the Canada Revenue Agency. In reality, it is very unlikely that a Canadian resident would qualify under the 90% rule as most Canadian residents receive very little German pension income in comparison to their total income. I have never encountered such a situation."


Aus diesem Grund meine Nachfrage! - Interessant wäre es noch zu wissen, ob ausländische Rentenbeträge mit dem Ertragsanteil oder mit dem Besteuerungsanteil (je nach Rentenbeginn) in den Progressionsvorbehalt mit einfließen.

Signatur:

Gruß
Louise H.

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#3
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2376 Beiträge, 632x hilfreich)

Das ist wohl eher die Antwort darauf, ob eine erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht nach §1 ABS.3 EStG in Frage kommt und hat erst mal gar nichts mit dem Progressionsvorbehalt zu tun!

taxpert

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

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#4
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Dankeschön für Ihr Interesse an meiner Frage! - Jedoch heißt es doch in dieser Veröffentlichung des Steuerberaters "worldwide income", das ja auch für den Progressionsvorbehalt hinzu gezogen wird. Nun soll die gemachte Aussage für den Progressionsvorbehalt nicht gelten?
Wo kann ich eine genaue Aussage über den Progressionsvorbehalt finden und WIE die Beträge in das "worldwide income" einfließen. Meine Frage bezieht sich darauf, ob mit Ertrags- oder nur mit Besteuerungsanteil?

Es steht auch im DBA Canada/Deutschland, dass eine Gleichbehandlung erfolgen soll:

Zitat:
Art. 18 Doppelbessteuerungsabkommen Deutschland / Kanada

3 c)
Leistungen aufgrund des Sozialversicherungsrechts eines Vertragsstaats, die an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im anderen Staat besteuert werden, jedoch ist der Betrag einer solchen Leistung, der in dem erstgenannten Staat vom zu versteuernden Einkommen ausgenommen wäre, wenn der Empfänger in diesem Staat ansässig wäre, von der Besteuerung in dem anderen Staat befreit.
3 c)
Benefits under the social security legislation in a Contracting State paid to a resident of the other Contracting State may be taxed in that other State, but the amount of any such benefits that would be excludes from taxable income in the first-mentioned State if the recipient were a resident thereof shall be exempt from taxation in that other State.


Ich habe inzwischen drei (!) Steuerberater mit hohen Kosten hinzu gezogen, die alle unterschiedlich agieren und die Aussagen anders auslegen. Scheinbar ist die Interpretation des Steuerrechts ein sehr komplizierter Vorgang! Wie soll man da durchblicken? Wie einfach wäre es gewesen, wenn Jeder nach dem Konzept von Friedrich Mertz hätte seine Steuererklärung selbst machen können...!

Es wäre toll, wenn weitere Antworten zu meinem thread kämen, die hilfreich für mich wären. Danke im voraus

Signatur:

Gruß
Louise H.

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#5
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Hallo, Louise,

du machst jetzt da weiter, wo du vor einem Jahr aufgehört hast. Du versuchst dich mit dem internationalen Steuerrecht auseinander zu setzten, führst die Zitaten auf und verwirrst noch mehr dich selbst, deinen Mann, die Steuerberater, die dich im Gegenzug auch verwirren und noch dazu das Forum.
Ich ziehe das Fazit:
1. In deiner ersten Zitat handelt es sich um die erweiterte unbeschränkte einkommensteuerpflicht,die gar nicht hier relevant ist, da dein Mann sowieso schon in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist.
2. Deine zweite Zitat ist auch irrelevant, da hier überhaupt kein DBA FALL vorliegt. Dein Mann ist doch ansässig in Canada.
Jetzt das wichtigste:
1. Die Einkünfte, die in die Progression eingehen, werden nach den deutschen Gesetzten ermittelt. Du musst prüfen, wo diese Old Age Security in Par.22 EstG zu finden ist. Davon hängt alles ab. Das ist aber auf keinen Fall Grundsicherung.

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

All das, was Du schreibst, hat nichts mit de Frage zu tun, ob die Old Age Security in Deutschland dem Progressionsvorbehalt unterliegt.

zu #2: Dabei dreht es sich um die Frage, wann beschränkte und wann unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.

zu #4: Die Steuerfreiheit der Einkünfte aus der Old Age Security in Deutschland über diese Regelung im DBA ist doch gerade Voraussetzung dafür, dass der Progressionsvorbehalt greift. Wären diese Einkünfte in Deutschland steuerpflichtig, würden sie gerade nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Dass Deutschland nach dem DBA mit Kanada berechtigt ist, Einkünfte, die ausschließlich in Kanada steuerpflichtig sind, dem Progressionsvorbehalt zu unterwerfen, ist in Art. 23 Abs. 2 Buchst. a) des DBA geregelt.

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#7
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Ist es nicht hier ein Forum, wo man sich Rat und Hilfe holen kann? Ist es nicht mein gutes Recht, daran anzuschließen, wo ich vor einem Jahr war. Ja, ich versuche, das Steuerrecht zu verstehen ... - auch noch nach einem Jahr!!! - Als Geringverdiener darfst Du nur Dein Säckel aufmachen und immer brav ZAHLEN!
Tut mir leid, wenn ich damit in dieses Forum gekommen bin, und - ach du liebe Zeit - ich bin auch noch Wiederholungstäterin!!!

Finde den Fehler: Wenn man versucht, Antworten zu bekommen, was ist schlimm daran?

Ich bin ob dieser Überheblichkeit enttäuscht!

Signatur:

Gruß
Louise H.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Zitat:
Ich bin ob dieser Überheblichkeit enttäuscht!


Man hat hier immer versucht durch die kompetenten Antworten dir zu helfen. Dass man sich mit dem Begriff "Age Old Security" ausseinander setzt und die Meinung äußert, zeigt, dass man auch weiter helfen will. Die Überheblichkeit ist was anderes.
Würdest du, bitte, deine aktuelle Situation beschreiben, damit die Klarheit kommt. Denn :

Dein Post.
Zitat:
Mein Mann ist unbeschränkt steuerpflichtig mit Berechnung des Progressionsvorbehaltes für kanadische Einkünfte.


Der Post von hh:
Zitat:
zu #2: Dabei dreht es sich um die Frage, wann beschränkte und wann unbeschränkte Steuerpflicht vorliegt.
.

Und so geht es leider weiter.




0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Garfield73
Status:
Student
(2116 Beiträge, 738x hilfreich)

Ich klinke mich jetzt auch mal ein.
Inzwischen habe ich auch Deinen Thread aus dem vorigen Jahr gefunden.

Und da drängt sich mir gerade eine Frage auf:
WO lebt Dein Mann jetzt? Kanada oder Deutschland? Der Ansässigkeitsstaat ist für die Beantwortung Deiner Fragen elementar wichtig!

Falls er in Kanada lebt, dann wende Dich doch bitte an die Experten des Finanzamts Neubrandenburg, die sind für Rentner im Ausland zuständig: www.finanzamt-rente-im-ausland.de

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Louise H.
Status:
Beginner
(51 Beiträge, 14x hilfreich)

Dankeschön für die Antwort!

Signatur:

Gruß
Louise H.

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