Auslandsimmobile(nicht EU) soll verkauft werden. Geld soll nach Deutschland eingeführt werden. Was i

15. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Auslandsimmobile(nicht EU) soll verkauft werden. Geld soll nach Deutschland eingeführt werden. Was i

Hi alle zusammen

Ein bekannter hat mal eine Frage zu einem theoretischen Fall.
Der Vater vom Bekannten hat eine Auslandsimmobilie im Ausland nicht EU. Der Vater hat die Immobile vor 30 Jahren gekauft und die ganze Zeit selbst in den Ferien genutzt. Sonst stand Sie leer. Nun würde evtl. ein Verwandter vom Vater die Immobile kaufen. Preis ca. 50000€. Da der Vater jetzt schon älter ist will er das das Geld direkt an seinen Sohn geht. Vater und Sohn wohnen beide in Deutschland.

Was würde jetzt passieren wenn der Verwandte einfach die 50000€ auf das Konto des Sohnes überweisen würde?
Muss der Sohn das irgend jemanden Melden?

Ich hoffe ihr könnt meinem Bekannten helfen.

Danke.

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32852 Beiträge, 17255x hilfreich)

Es fällt keine Schenkungsteuer an, da in dieser Konstellation (Vater an Kind) der Freibetrag sehr hoch ist. Wenn der Sohn also nicht gerade Hartz 4 kriegt, muß er das nirgends melden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Charlie@098
Status:
Schüler
(441 Beiträge, 264x hilfreich)

Melden muss er das schon, es besteht eine Anzeigepflicht innerhalb von 3 Monaten. Sonst passiert gar nix.

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi

wo muss es denn angezeigt werden?
Und niemand fragt wo das Geld herkommt?
Hab gedacht man müsste über 10000€ deklarieren wo es her kommt?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von xxcrashxx2):
Hi

wo muss es denn angezeigt werden?
Beim für die Erbschaftssteuer (betrifft auch Schenkungen!) örtlich zuständigen Finanzamt, §30 ErbStG .
Zitat (von xxcrashxx2):
Und niemand fragt wo das Geld herkommt?
Hab gedacht man müsste über 10000€ deklarieren wo es her kommt?
Die Bank wird ggf. um Angaben bitten, §§3,4 GwG und ggf. eine Geldwäscheverdachtsanzeige erstellen, §11GwG.

taxpert

-- Editiert von taxpert am 16.01.2017 13:22

Signatur:

"Yeah, I'm the taxman
and you're working for no one but me!"

The Beatles, Taxman

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi

und genau das ist meinem Kollegen zu actig.
Gibt es bei den Überweisungen nicht Beträge bei denen man sich das ganze sparen kann?
z.b. 10000€ ? Wo man das anmelden und die Angaben nicht machen muss?

0x Hilfreiche Antwort


#7
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Und auch beim GwG ändert die Überweisung in Teilbeträgen nichts .... sie erhöht nur die Wahrscheinlichkeit einer Geldwäscheverdachtsanzeige durch die Bank! :rock:

taxpert

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
xxcrashxx2
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

Hi

aber das Geld ist ja eigentlich keine Schenkung oder? Kann der Cousin meinem Kollegen denn auch Geld schenken?
Da brauche er doch bestimmt eine Bestätigung seines Cousins oder?
Welche Freibeträg gelten denn bei der Schenkung zwischen Cousins?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
taxpert
Status:
Student
(2350 Beiträge, 631x hilfreich)

Zitat (von xxcrashxx2):
Da der Vater jetzt schon älter ist will er das das Geld direkt an seinen Sohn geht.
So wie das da steht, interpretiere ich das so, dass der Sohn das Geld nicht zurückzahlen und auch keine Gegenleistung erbringen muss! Dann ist es definitiv eine Schenkung!

Zitat (von xxcrashxx2):
Welche Freibeträg gelten denn bei der Schenkung zwischen Cousins?
20.000 Euro. Freibetrag heißt aber "nur", das keine Steuer anfällt! Die Verpflichtung zur Meldung an das zuständige ErbSt-FA ist davon unabhängig IMMER notwendig!

taxpert

Signatur:

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and you're working for no one but me!"

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
aber das Geld ist ja eigentlich keine Schenkung oder?
Was soll es denn sonst sein?

Zitat:
Kann der Cousin meinem Kollegen denn auch Geld schenken?
Natürlich, man kann jedem etwas schenken (fast jedem).

Zitat:
Da brauche er doch bestimmt eine Bestätigung seines Cousins oder?
Verstehe ich nicht. Wer - also welcher Cousin - soll etwa bestätigen? Und was überhaupt?

Zitat:
Welche Freibeträg gelten denn bei der Schenkung zwischen Cousins?
20.000 Euro, innerhalb von 10 Jahren.

Zitat:
Und niemand fragt wo das Geld herkommt?
Doch, ziemlich sicher wird das erfragt. Der Vater kann aber doch leicht nachweisen woher, und dann ist es kein Problem.
Eventuell wird das Finanzamt auch noch nach Mieteinnahmen gefragt (das mit dem Leerstand ist nämlich nicht so ganz glaubhaft). Aber auch das wird man leicht entkräften können, wenn es denn der Wahrheit entspricht.

Zitat:
Hab gedacht man müsste über 10000€ deklarieren wo es her kommt?
Nein, das ist so pauschal falsch. Nachweisen muss man u.U. auch schon viel geringere Beträge, oder deutlich höhere nicht. Das hat auch etwas mit dem gewöhnlichen Einkommen zu tun (wer 8.000 Euro Gehalt bekommt, zahlt ein neues Auto mal eben vom Girokonto, und wer ALG2-Bezieher ist muss eventuell schon eine Bareinzahlung von 2000 Euro erklären).
Beim Thema Geldwäsche gibt es aus gutem Grund keine festen Grenzen.

Stefan

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