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Auslandsführerschein nach Straftaten in Deutschland möglich

AFP VOM 1.3.2012 | Nachrichten - Allgemein | 770 Aufrufe
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Auslandsführerschein, Straftaten

EuGH fordert aber Wohnsitz im ausstellenden Land

Straftäter, die in Deutschland als ungeeignet zum Autofahren gelten, können ihren Führerschein auch in einem anderen EU-Land machen. Allerdings müssen sie dort dann auch ihren ordentlichen Wohnsitz nehmen, wie am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg entschied. (Az: C-467/10)

Im konkreten Fall hatte Deutschland dem Autofahrer die Fahreignung abgesprochen, weil er wegen mehrerer Straftaten verurteilt worden war, darunter Fahren ohne Führerschein, Körperverletzung und schwere räuberische Erpressung. Daraufhin legte der Mann einen tschechischen Führerschein vor. Recherchen der deutschen Botschaft in Prag ergaben allerdings, dass der Inhaber am Tag der Erstausstellung nicht in Tschechien gemeldet war.

Der EuGH bekräftigte nun die sogenannte Wohnsitz-Erfordernis. Danach muss Deutschland den Führerschein nicht anerkennen, wenn aufgrund "unbestreitbarer Informationen" aus dem ausstellenden Land feststeht, dass der Autofahrer dort nicht wohnte. Dies hatte der EuGH bereits mehrfach in Fällen entschieden, in denen der deutsche Wohnsitz in den tschechischen Führerschein eingetragen war. Nach dem neuen Urteil gilt dies aber auch dann, wenn fehlerhaft ein tschechischer Wohnsitz eingetragen ist.

Die nach deutschen Maßstäben mangelnde Eignung zum Autofahren ist dagegen für andere EU-Länder nicht bindend, urteilte der EuGH weiter. Andernfalls werde der Grundsatz unterlaufen, dass alle EU-Staaten ihre Führerscheine gegenseitig anerkennen müssen.

Über den konkreten Fall muss danach nun das Landgericht Gießen entscheiden.

01.03.2012 - 13:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2012



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