Hallo,
wenn man Auslandseinkünfte hat, weil man im Ausland ein Gewerbe hat und sich Gewinne ausschüttet, muss man diese ja bei der Einreise in Deutschland anmelden. In wie weit kann das Finanzamt sich über Auslandseinkünfte informieren, bzw. nachweisen, dass es Auslandseinkünfte sind. Meine Frage bezieht sich speziell auf Gewinne aus Spanien.
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Auslandseinkünfte
17. Oktober 2014
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Frage vom 17. Oktober 2014 | 10:52
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Auslandseinkünfte
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2014 | 13:17
Von
Status: Frischling (32 Beiträge, 27x hilfreich)
Das klingt ja fast so, als wollten Sie von uns eine Risikoeinschätzung für eine zu begehende Straftat.
Also von mir kommt da keine Antwort.
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#2
Antwort vom 17. Oktober 2014 | 18:22
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ich bin nur interessiert daran, wie da die Abläufe sind. Dieses Forum ist doch genau dafür da solche Themen zu besprechen.
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#3
Antwort vom 18. Oktober 2014 | 14:38
Von
Status: Praktikant (674 Beiträge, 454x hilfreich)
Das klingt ja fast so, als wollten Sie von uns eine Risikoeinschätzung für eine zu begehende Straftat.
Ja, mir kommt das genauso vor - zu!
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