Hallo,
Ich war bis zum 31.01.17 vollzeit beschaeftigt und habe am 16.01.17 Deutschland verlassen um nach Australien zu fliegen (Work and Travel). Ich bin weiterhin in Australien.
Ich habe zum 01.01.17 meine krankenkasse gewechselt (jetzt TK).
Ich hab eine Auslandsversicherung (anderer Versicherer).
Ich habe der TK meine neue Addresse nicht selbstaendig mitgeteilt.
Nun habe ich eine Email von der TK bekommen, dass ihre Briefe mich nicht erreichen koennen, wie meine neue Anschrift lautet. Also gab ich die adresse meiner Eltern an. Dort ist nun ein Brief fuer mich eingegangen (datiert 09.08), der darauf hinweisst, dass sie mich leider nicht erreichen konnten (21.07) und ich die rechnung daher erst jetzt erhalte. Sie fordern 780 euro, fuer meine mitgliedschaft im Juni 2017. Direkt darunter ein Hinweis: Es sind noch 3.173,20 Euro offen (neben den 780 Euro!).
Ich habe mich nicht bei meiner Krankenkasse Arbeitslos gemeldet, das war natuerlich ein fehler. Wusste ich einfach nicht, da ich das erste mal in meinem leben nach meinem studium circa 4 monate gearbeitet habe und somit das erstmal 'arbeitslos' war.
Ich nehme an die TK nimmt an ich bin selbstaendig und verlang daher etwa 790 Euro pro monat.
Ich sehe absolut ein, dass mich haette abmelden sollen, aber kann ich jetzt auch nicht mehr aendern.
Natuerlich werde ich die TK anrufen und fragen was sich machen laesst.
Was ist eurer Meinung nach meine beste Option?
Meiner Meinung nach wurde ich nicht ueber die ausgebliebene zahlung im Februar informiert, daher konnte ich keine gegenmassnahmen einleiten und unnoetige kosten in der zukunft zu sparen. Laesst sich da irgendwas machen? Warum sendet mir die TK erst im August eine Email, dass mich ein Brief vom 21. Juni nicht erreichen konnte, aber informiert mich NICHT ueber die ausstehen betraege fuer Februar (die natuerlcih auch nicht zugestellt worden sind) per email im Maerz, dass mich ihr brief nicht erreicht hat? Ich gehe mal davon aus, dass sie einen brief gesendet haben.
-- Editier von go472998-78 am 22.08.2017 03:43
-- Editier von go472998-78 am 22.08.2017 03:51
Auslandsaufenthalt, Krankenkasse nicht gekuendigt. Was Tun?
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
ZitatWas ist eurer Meinung nach meine beste Option? :
Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt zur Krankenkasse schicken.
Zitat:ZitatWas ist eurer Meinung nach meine beste Option? :
Abmeldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt zur Krankenkasse schicken.
Beim Einwohnermeldeamt habe ich mich nicht abgemeldet. Ich habe alles verpasst, weil ich absolut nichts von den dingen wusste.
Zusammenfassend habe ich deutschland verlassen ohne irgendeiner behoerde bescheid zu geben.
Offiziell wohne ich bei meinen Eltern und bin auch nie ausgezogen.
-- Editiert von go472998-78 am 22.08.2017 09:01
-- Editiert von go472998-78 am 22.08.2017 09:02
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Dann bleibt nur die Zahlung.
Ansonsten musst du als Kunde und auch als Versicherter alle Vertragspartner über einen Umzug informieren.
-- Editiert von asd1971 am 22.08.2017 09:45
Zitat:Zusammenfassend habe ich deutschland verlassen ohne irgendeiner behoerde bescheid zu geben.
Offiziell wohne ich bei meinen Eltern und bin auch nie ausgezogen.
Ganz schlecht.
Dann dürfte es wohl nur noch darum gehen, die Höhe der Beiträge zu drücken. Um die Beitragspflicht an sich kommen Sie nicht herum.
Wenn man weder über eine sozialversicherungspflichtige Berufstätigkeit (mit Krankenkassenbeiträgen) noch über Sozialleistungen krankenversichert ist, dann wird man automatisch als freiwilliges Mitglied geführt - da richtet sich der Beitrag nach den monatlichen Einnahmen. Legt man keine Einekommensnachweise vor, wird automatisch der Höchstbeitrag fällig - und der liegt bei ca. 800€/Monat. Also schnell Belege herbeizaubern, mit denen man seine Einnahmen nachweisen kann, dann kommt man vielleicht auf den Mindestbeitrag (ca. 180€/Monat).
Aus den Briefen kann man nichts positives ziehen, denn wenn die Krankenkasse die Post an die offizielle Meldeadresse geschickt hat, ist die Krankenkasse auf der sicheren Seite.
Ich habe soeben bei der TK angerufen.
Der Mitarbeiter versicherte mir, ich muesse nur eine Kopie meines Flugtickets und meiner privaten Reiseversicherung schicken und muesse nichts bezahlen.
Entweder der Mitarbeiter (dem ich meine Lage erklaert habe) hat nichts verstanden, oder die bisherigen Aussagen in diesem Beitrag sind komplett falsch. Habe meine Dokumente jetzt per Email verschickt, ich bin gespannt.
Dann schicken Sie der TK doch einfach die Anmeldebescheinigung (Registrierung) für die Wohnung in Australien zu (dazu das Visum + Mietvertrag + Stromrechnung etc.). Das geht alles per E-Mail.
Wenn Sie außerhalb von Deutschland (dauerhaft) leben, dann gilt die Versicherungspflicht nicht.
Eine gesetzliche Krankenversicherung müssen Sie in diesem Zusammenhang auch nicht kündigen. Die Beendigung der Versicherungspflicht ergibt sich aus dem Gesetz. Sie müssen eben nachweisen, dass Sie im Ausland dauerhaft wohnen.
Zitat:Nun habe ich eine Email von der TK bekommen, dass ihre Briefe mich nicht erreichen koennen, wie meine neue Anschrift lautet. Also gab ich die adresse meiner Eltern an.
Das war natürlich dumm! Warum haben Sie nicht die Wohnadresse in Australien angegeben? Dann wäre der TK gleich ein Licht aufgegangen, dass Sie nicht mehr Gültigkeitsbereich des SGB leben.
ZitatEntweder der Mitarbeiter (dem ich meine Lage erklaert habe) hat nichts verstanden, oder die bisherigen Aussagen in diesem Beitrag sind komplett falsch. :
Nein. Wenn lediglich Flugtickets und eine Reiseversicherung als Glaubhaftmachung ausreichen, dann ist das sehr kulant.
ZitatDer Mitarbeiter versicherte mir, ich muesse nur eine Kopie meines Flugtickets und meiner privaten Reiseversicherung schicken und muesse nichts bezahlen. :
Die Krankenkasse hat geweisse Freiheiten, was sie als Nachweis akzeptiert.
Wenn sie das so akzeptiert, Glück gehabt.
Letztendlich wird der TK aber auch nicht viel anderes übrig bleiben.
Eine Abmeldung kann kein hinreichendes Kriterium sein, um die Abwesenheit aus Deutschland nachzuweisen.
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