Ausland: Mahnung trotzt Angabe neuer Adresse

7. Januar 2013 Thema abonnieren
 Von 
mm67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Ausland: Mahnung trotzt Angabe neuer Adresse

Hallo

Ich habe ein Rechnung von einem Inkassobüro bekommen, wegen einer Mahung.
Kurz zur Geschichte. Ich habe meinem Internetanschluss/Telefonanschluss ordnungsgemäß gekündigt und bin ins Ausland gezogen. Ich habe auch eine Bestätigung zur Kündigung bekommen. Ich habe bei meiner Kündigung meine neue Adresse deutlich angegeben und darum gebeten alles was in Zukunft noch an mich geschckt werden muss an diese Adresse zu schicken.
Ein weiteres Telefongespräch beim Anbieter hat ergeben, dass von meiner Seite nichts mehr getan werden muss und noch eine Restrechnung geschickt wird.
Angeblich habe ich 3 Mahnungen bekommen über eine Restbetrag der noch zu begleichen ist. Da ich aber meine alte Wohnung aufgegeben habe und mir diese an die alte Adresse geschickt worden sind, habe ich diese Mahnungen nie bekommen. Ich habe auch bei der Post extra ein Weiterleitung eingerichtet. Aber trotzdem kam nichts an.
Jetzt soll ich den Restbetrag zahlen plus ein Summe für das auffinden meiner neuen Adresse plus Bearbeitungsgebühren für das Inkassobüro und weiter sachen. Ich habe darauf hin bei meinem Internetanbieter angerufen und habe dann erfahren dass die Mahnungen eben nicht an meine neue Adresse gekommen sind sondern eben alles an die Alte Adresse, die natürlich nicht mehr exisitiert, geschkcit wurde. Der Fehler ist also eigentlich beim Internetanbieter passiert, was er auch zugegeben hat.
(Telefonisch)

Ich habe daraufhin das Inkassobüro angeschrieben und Einspruch für die Rechnung erhoben und genau das alles erklärt plus kopien Sendenachweis plus kopie meiner Kündigung wo deutlich meine neue Adresse zu erkennen war. An die Adresse and die man sich also einfach wenden hätte können. Ich habe in dem Brief auch darum gebeten mir Bekannt zu geben wann und wohin die Mahnungen,die ich ignoriert haben soll, gegangen sind. Als Antwort habe ich nur ein Brief mit der selben Forderung noch einmal bekommen auf wann und wohin und das eigentlich die ganze Zeit an meine alte Adresse geschickt wurde wird nicht eingegangen bzw ignoriert.

Bin ich verpflichtet das zu zahlen wofür ich eigentlich nichts kann ? Der Fehler ist ja nicht bei mir passiert ?
Der Restbetrag ist ja ok aber dafür das ein Inkassobüro eingeschaltet werden muss kann ich ja nichts. Oder doch ?

Grüße


-----------------
""

Post vom Inkassobüro?

Post vom Inkassobüro?

Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Inkassorecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Wann genau war der Umzug? Wann genau war die Kündigung? Wann genau wäre eine fristgerechte Kündigung möglich gewesen?
Zunächst einmal hst du nach der TKG-Novelle verpflichtet, eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten. Genau hieraus könnte sich der Anspruch des Anbieters herleiten. Aber: 3 Monate Grundgebühr. Nicht mehr.

Wenn der Restbetrag, also die Hauptforderung, für dich OK ist, überweise diesen samt etwaiger Zinsen (ich würde beispielsweise summa summarum 5€ draufschlagen). Überweise ihn aber an den Provider. Deine Kundennummer in den Verwendungszweck und "Hauptforderung, Zinsen, Mahngebühr, ohne Anerkennen Rechtspflicht".

Dann dem Inkassobüro noch einmal beispielsweise per Einschreiben antworten. Beispiel:

quote:

Hallo.

Ich weise sämtliche Forderungen zurück. Ich habe Ihnen Sendenachweise inkl. meine Kündigung zugeschickt, wo nachgewiesen ist, dass ihrer Mandantin die neue Adresse bekannt war.
Die Hauptforderung zzgl. 5€ für Mahnkosten+Zinsen wurden ohne Anerkennen einer Rechtspflicht überwiesen.

Weitere Schreiben werden Sie von mir nicht erhalten.
Ich untersage Ihnen Schufa-Einträge oder gerichtliche Mahnbescheide. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.

Ich verweise auf den Klageweg.



-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mm67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ich habe 3 Monat vorher gekündigt und ich habe auch eine Bestätigung einer "ordenlichen" Kündigung und durfte aus meinem Vertrag aussteigen. Ich musste dazu auch einges an meine Anbieter schicken. Abmeldung am Wohnungsort, Anmeldung am neune Wohnort, Arbeitsplatzbestätigung. (was der Grund für meinem Umzug war)

In Tagen: In meiner Bestätigung heißt es das, ich "ordentlich gekündigt" bin, ich am 24. September keine Anschluss mehr habe weil ich gekündigkt habe. Und dann noch ein Auflistung was alles abgeschaltet wird. Was auch der Fall war.
Ab 1 Oktober war ich dann nicht mehr in der Wohnung. Das letzt schreiben mit der Bestätigung von der Kündigung kam am 29 August. Da ich zuvor erst meine Bestätigung des neuen Arbeitgebers zusicken musste. Also sollte es keine all zu großen Überlappungen geben habe.

Die letzte Rechnung hab ich bezahlt auch dafür habe ich ein Bestätigung. Danach eben diese Restgebühr von 14€.
Was ja ok ist aber ich habe nie eine Rechnung dafür bekommen weil ja wohl immer an meine alte Adresse geschickt wurde.
Achja und gekündigt habe ich im Juli, wo mir der hinweis gegebn wurde das ich sowieso zu der Zeit kündigen kann und ausserordenlich (Umzug ins Ausland)wenn ich Bestätigungen zusicke etc ..

Jetzt will das Inkassobüro noch zusätzlich 57€ für Inkassovergütung + 7€ pro Monat Personen und Kontoführungsprüfung + + 10€ Gerichtliche Mahnsungsauslagen + blabla ...

Mir geht aus nicht um die Restgebühr ... sondern um den anderen Betrag wo ich meiner Meinung nach nicht viel kann. Alle Daten von mir waren bekannt. Und man hätte sich an mich wenden können. Auch ein Telefongespräch mit dem Anbieter danach(nach der Mahnung) ergab, dass meine neue Adresse aufgenommen ist.

-----------------
""

-- Editiert mm67 am 07.01.2013 22:03

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Die ganzen Gebühren sind Unfug.

quote:
10€ Gerichtliche Mahnsungsauslagen

Kam es zu einem Mahnbescheid? Wie genau ist das betitelt?

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mm67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal ich habe nie irgendwas bekommen. Ich weiß es nicht. Der ist wohl an meine alte Adresse geschickt worden. Ich habe nur dadurch Erfahren weil ich beim Anbieter angerufen habe und gefragt habe. Dieser meinte es gab 2(ää nur 2 ausgebessert} Mahungen und er hat mir bestätigt das alle an die alte Adresse geschickt wurden.

Ein Problem ist auch ich habe ja gar keine Kontodaten des Anbieters weder IBan/Bic. Nur Forderungen. Ok den könnte ich ja Anrufen :) .

-----------------
""

-- Editiert mm67 am 07.01.2013 22:24

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Ja, dann ruf den an und frage nach der Iban/Bic.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mm67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Ah ok klar danke erstmal, das Inkasso Büro ist BFS Risk & collection oder so.. Soll ich auch noch ein Schreiben an den Anbieter schicken und ihm Bescheid zu geben das ich den Betrag überweisen werde/habe? Soll ich vom Anbieter eine Bestätigung einfordern das der Betrag angekommen ist ? Das Problem ist, bei einem telefon(Hotline) hat mir der "Anbieter" gesagt, dass ich das mit dem Inkassobüro "ausmachen" muss weil die dorthin alles "übergeben" haben.

Kann ich kontrollieren ob ich einen Schufaeintrag bekommen habe ? Was kostet das ? Könnte ich die Kosten einfordern ? (Nur wenn sie wirklich hoch sind). Wie sieht es mit Einschreibegebühren aus? Vom Ausland ist das auch nicht gerade billig.



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

quote:
Wenn der Restbetrag, also die Hauptforderung, für dich OK ist, überweise diesen samt etwaiger Zinsen (ich würde beispielsweise summa summarum 5€ draufschlagen). Überweise ihn aber an den Provider. Deine Kundennummer in den Verwendungszweck und "Hauptforderung, Zinsen, Mahngebühr, ohne Anerkennen Rechtspflicht".
Hier bin ich mal ausnahmsweise nicht einer Meinung.
Der TE hat ordnungsgemäß gekündigt und auch seine neue Adresse angegeben (die Bestätigung hat er schriftlich). Somit hat er seine Pflichten erfüllt.
Dementsprechend befindet er sich bezüglich einer Rechnung, die er nie erhalten hat, also auch auf keinen Fall in Verzug. Mahngebühren oder Zinsen können somit also auch nicht anfallen.

Ich würde @mepeisens Brief mit leichten Abwandlungen per Einschreiben an das Inkasso schicken.
Ungefähr so:
quote:
Ich weise sämtliche Forderungen zurück.
Ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe Ihnen Sendenachweise inkl. meine Kündigung zugeschickt, wo nachgewiesen ist, dass ihrer Mandantin die neue Adresse bekannt war.

Sollte ich von Ihrer Mandantin eine ordentliche Rechnung erhalten, werde ich diese prüfen und bei Richtigkeit bezahlen.

Weitere Schreiben werden Sie von mir nicht erhalten.
Ich untersage Ihnen Schufa-Einträge oder gerichtliche Mahnbescheide. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.

Ich verweise auf den Klageweg.


Außerdem würde ich mit dem Provider - aus Kostengründen erst einmal per E-Mail - Kontakt aufnehmen.

Ungefähr so:
quote:
Kundennummer: xxx
Anschlussnummer: xxx

Leider fehlt mir zum oben genannten Anschluss immer noch Ihre Schlussrechnung. Bitte lassen Sie sie mir zukommen, damit ich sie prüfen und bei Richtigkeit bezahlen kann.


Wenn du darauf eine Antwort bekommst, hast du den Beweis, dass sie deine E-Mail erhalten haben. Ansonsten schick das noch einmal per Einschreiben.

Auf keinen Fall telefonieren! Und zwar weder mit dem Provider noch mit dem Inkasso.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

quote:
Dementsprechend befindet er sich bezüglich einer Rechnung, die er nie erhalten hat, also auch auf keinen Fall in Verzug.

Schwierig ist es auf jeden Fall. Die Schlussrechnung, ob man die ernsthaft bestreitet. Sie ist ja nicht mal sonderlich hoch. Die Entscheidung liegt beim Autor. :)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Das Ganze wurde ja erst losgetreten, weil der Provider die Adressänderung verschlampt hat. Ich würde keine Rechnung zahlen, die mir nicht vorliegt und ich würde auch keine Mahnkosten zahlen für Mahnungen, die mich aufgrund des Verschuldens des Ausstellers nie erreicht haben.

Aber, wie du schon gesagt hast: Die Entscheidung liegt beim TE.

Gruß

Shihaya

-----------------
"Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage und nicht für das, was ihr versteht!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mm67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Ein Einschreiben nach Deutschland kostet 2,85€ wenn ich dann hin und herschreiben muss komme ich schnell über 5€. Wenn dann der Brief noch schwerer ist ... Daher auch die Frage ob ich ob ich das zurückfordern kann da ich ja die ganz Arbeit nur deswegen habe weil was schief gelaufen ist.

Von daher wären mir die mehr Kosten von 5€ eher egal wenn der Fall damit dann erledigt ist. Aber natürlich sehe ich es als ungerechtfertigt an. Bei den Vorstellungen was das Inkassobür will kann ich aber sehr wohl öfters schreiben :) ...

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Du kannst auch erst einmal eine eMail schicken mit Lesebestätigung. Warten ob sie darauf reagieren. Wenn ja, ist sie angekommen. eMails sind nur dann problematisch, wenn der Empfänger darauf nicht reagiert. Dann kann man nicht so leicht nachweisen, dass sie angekommen ist und wann.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
mm67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Ich weise sämtliche Forderungen zurück.
Ich habe nie eine Rechnung erhalten. Ich habe Ihnen Sendenachweise inkl. meine Kündigung zugeschickt, wo nachgewiesen ist, dass ihrer Mandantin die neue Adresse bekannt war.

Sollte ich von Ihrer Mandantin eine ordentliche Rechnung erhalten, werde ich diese prüfen und bei Richtigkeit bezahlen.

Weitere Schreiben werden Sie von mir nicht erhalten.
Ich untersage Ihnen Schufa-Einträge oder gerichtliche Mahnbescheide. Ich untersage Ihnen die Speicherung meiner personenbezogenen Daten gemäß BDSG.

Ich verweise auf den Klageweg.


Soll ich in dem Schreiben noch erwähnen, erwähnen das ich das "Inkassobüro" darum gebeten habe mir die Information zukommen zulassen wann und wohin die Rechung/Mahnung geschickt wurde? Und das "Sie" also das Inkassobüro nicht darauf eingegangen ist. ?
Dass ich aber von der Mandantin bereits erfahren habe das alles an die Falsch Adresse geschickt wurde ? Oder hat zuviel Diskussion mit einem Inkassobüro keinen Sinn ?

-----------------
""

-- Editiert mm67 am 09.01.2013 11:26

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16165x hilfreich)

Kannst du durchaus erwähnen. So nachm Motto "Ich hab euch schonmal aufgefordert. Dies ist nun die zweite Aufforderung, mir die Rechnung zuzuschicken." Kommt vor Gericht gut (wenns soweit kommt), wenn die erklären müssen, warum die deine Schreiben ignorieren.
Das mit der falschen Adresse ist ja erwähnt. Man braucht auch keine Romane schreiben :)

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mm67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

Vielen Danke für die Unterstützung!

Grüße

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
mm67
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal ...

So nach dem letztem schreiben so ähnlich wie oben, wo ich auch noch mal kurz erwähnt habe, dass man mir Informationen nicht zukommen hat lassen + kurze Zusammenfassung was ich schon getan habe, und nach längerem nicht reagieren habe ich jetzt ein schreiben bekommen, dass man mit dem "Vergleichsvorschlag" von 14€ als nur der Restgebühr, ohne Mahnung etc, einverstanden ist.
Ich habe den Betrag jetzt auch schon überwiesen. Den Übweisungsschein plus den Kontoauszug wo man sehen kann, dass das Geld bereits abgehoben und überwiesen wurde habe ich auch schon.
Alle Unterlagen bzw den Schriftverkehr zusammen in eine kleine Mappe gelegt.
Man weiß ja nie ob mans noch mal braucht. :)
Jetzt sollte eigentlich nichts mehr passieren oder ? Soll ich noch irgendetwas aufbewahren was wichtig sein könnte ?

Grüße

-----------------
""

-- Editiert mm67 am 12.02.2013 13:14

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.681 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen