Ausländisches Scheidungsurteil anerkennen lassen

30. Juni 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sagichnicht80
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)
Ausländisches Scheidungsurteil anerkennen lassen

Hallo,

Ich bin deutsche Staatsbürgerin und im Besitz einer blauen Karte weil ich von Geburt an Türkin bin. Daher konnte ich mich in der Türkei von meinem Mann, der die türkische Staatsbürgerschaft hat scheiden lassen.

Meine Frage: wird das Scheidungs Urteil in Deutschland anerkannt?

Und wie lange dauert der Prozess wenn ich alle Nötigen Dokumente eingereicht habe?

PS: Fall es eine Rolle spielt ich war zum Zeitpunkt der Eheschließung nur türkische Staatsbürgerin. Und habe in der Türkei geheiratet.

Was noch ganz wichtig ist, mein Mann hat mir für sein Anwalt in der Türkei eine Schriftliche Vollmacht (noteriell beglaubigt beim TR Konsulat) mitgegeben, weil er mit der Scheidung einverstanden war. Wir hatten uns geeinigt, so brauchte er nicht im Gericht zu erscheinen. Diese Vollmacht möchte ich dem Landgericht auch einreichen, damit alles schneller läuft und mein Ex nicht nochmal stellungnahme beziehen muss. Würde das anerkannt werden?


-----------------
""

-- Editiert Sagichnicht80 am 30.06.2013 23:28

-- Editiert Sagichnicht80 am 30.06.2013 23:43

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38391 Beiträge, 13990x hilfreich)

Die Implementierung von ausländischen Scheidungsurteilen ist in Deutschland Ländersache. In Hessen z.B. ist dafür ein Senat des Oberlandesgerichts zuständig, der seinen Sitz in Darmstadt hat. In einigen Ländern geht das Verfahren über ein Ministerium.

Beim nächsten Standesamt nachfragen, wer bei Euch zuständig ist. Dort die Unterlagen einreichen. Das ist ein rein schriftliches Verfahren, ein Erscheinen bei Gericht oder im Ministerium ist nicht erforderlich. Entweder wird das Urteil anerkannt, oder eben nicht.

wirdwerden

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.062 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen