Hallo Liebe Ratgeber und danke im voraus für die investierte Zeit.
Vor ca 5 Monaten hat mich ein Bulgarischer Autofahrer auf der Autobahn so geschnitten, dass es zu einer Lebensgefährlichen Situation (ohne Gesundheitliche folgen für mich und meine Beifahrerin) und Schaden an meinem Auto kam. Der Fahrer begann danach Fahrerflucht.
Die Polizei nahm den Schaden auf und ich ermittelte den Verursacher, seine Versicherung und die Deutsche "Ansprechversicherung(?)". Diese versuchte Kontakt mit der in Bulgarien befindlichen Versicherung auf zu nehmen.
Seit nun 4 Monaten höre ich von denen nur, dass die Bulgarische Versicherung sich nicht meldet.
Als Student kann ich weder den Schaden noch den ein gesetzten Gutachter bezahlen.
Habt ihr einen Rat?
Liebe Grüße
Patrick
-- Editier von fb458892-75 am 01.02.2017 11:24
Ausländische KFZ Versicherung meldet sich nicht
Probleme mit der Versicherung?
Probleme mit der Versicherung?
Unfall in Deutschland? Wenn der Polizeibericht vorliegt und der Schadensregulierungsbeauftragte einen hinhält, wäre ich beim Anwalt. Dieser kann den ausländischen Versicherer oder ggf. das Deutsche Büro Grüne Karte in Deutschland verklagen.
-- Editiert von Retels am 01.02.2017 11:50
Hallo Retels, danke für deine Antwort.
Ja, der Schaden entstand in Deutschland.
Ich habe noch nie Rechtsbeistand ein gesetzt, da dies mit kosten, die das Budged eines Studenten weit überschreiten würden bei nicht gelingen, verbunden wäre. Ich bin also diesbezüglich noch gehemmt.
Aber vielleicht hast du recht...
-- Editiert von fb458892-75 am 01.02.2017 11:58
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Notwendige Rechtsanwaltskosten gehören wie die Kosten des Gutachtens zum Schadensersatz. Bei einem selber bleibt nur was hängen, wenn einem eine Teilschuld zugesprochen wird.
Richtig, aber ich habe keine Beweise dafür das es sich so zu getragen hat.
Es beruht alles auf meinen und den Aussagen meiner Zeugin.
Der Lack des gegnerischen Fahrzeugs entspricht laut Polizei dem Wagen des Verursachers,
aber auch dies ist doch kein Beweis.
ZitatEs beruht alles auf meinen und den Aussagen meiner Zeugin. :
Dass man eine -im besten Fall nicht verwandte und glaubwürdige- Zeugin hat, ist doch super.
Mit geringem Einkommen kann man sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen.
Zitat:ZitatEs beruht alles auf meinen und den Aussagen meiner Zeugin. :
Dass man eine -im besten Fall nicht verwandte und glaubwürdige- Zeugin hat, ist doch super.
Mit geringem Einkommen kann man sich einen Beratungshilfeschein beim Amtsgericht holen.
Dies werde ich tun.
Vielen Dank für deinen Ratschlag!
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