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Ausländische Diplomaten genießen Immunität vor Gericht

AFP VOM 9.11.2011 | Nachrichten - Allgemein | 873 Aufrufe
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Diplomaten, Immunität

Angestellte scheitert vor Landesarbeitsgericht

Das Landesarbeitsgericht Berlin hat die Klage gegen einen ausländischen Diplomaten wegen der angeblichen Ausbeutung einer Hausangestellten als unzulässig abgewiesen. Das Gericht begründete dies in einem Urteil damit, dass Diplomaten vor deutschen Zivilgerichten Immunität genießen. Dies gilt demnach auch bei tatsächlichen oder angeblichen "schweren Rechtsverletzungen".

Dem Diplomaten war vorgeworfen worden, dass seine Angestellte sieben Tage in der Woche bis zu 20 Stunden am Tag arbeiten sollte. Dafür soll sie nicht die vereinbarte Bezahlung, Unterkunft und Verpflegung bekommen haben. Zudem soll es zu körperlichen Misshandlungen und Erniedrigungen gekommen sein. Der Diplomat berief sich laut Gericht auf seine Immunität und wies zudem die gegen ihn und andere Familienangehörige erhobenen Vorwürfe als unberechtigt zurück.

Das Landesarbeitsgericht erklärte die Klage nun wie zuvor das Arbeitsgericht Berlin für unzulässig. Die Klägerin kann aber vor das Bundesarbeitsgericht (BAG) ziehen. Das Berliner Landesarbeitsgericht begründete seine Entscheidung damit, dass die Diplomaten-Immunität seit langem "völkerrechtlich anerkannt und unverzichtbar für die Pflege und Sicherung der zwischenstaatlichen Beziehungen" sei. Jede Beeinträchtigung dieser Immunität gefährde die diplomatischen Beziehungen Deutschlands, "an deren Sicherung ein überragendes Gemeinwohlinteresse besteht". Einem Missbrauch dieses Schutzes könne nur mit diplomatischen Mitteln begegnet werden, erklärte das Gericht.

09.11.2011 - 12:00 Uhr

© AFP Agence France-Presse GmbH 2011

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