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Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht

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Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht

betrug in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft nach 5 Jahren die Trennung Er hat in Kind in unserer Beziehung gezeugt und heimlich geheiratet in unserer Beziehung er ist Kosovo Albaner und die ehe frau soll jetzt nach Deutschland kommen ! Wie kann ich das verhindern

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von Juan123 am 17.06.2011 15:19
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)


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>Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht
Das geht dich zunächst einmal gar nichts an.

Er hat hier ein deutsches Kind, wird wohl hierbleiben dürfen. Ob er seine Frau nachholen kann, das entscheidet das Ausländeramt. U.a. ist von Bedeutung, ob er hier in geordneten Verhältnissen lebt, die Wohnung groß genug ist, er genug verdient.

Aber Du kannst da gar nichts drehen.

wirdwerden

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von wirdwerden am 17.06.2011 15:26
Status: Tao (10937 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht
Ich hatte es so verstanden, dass das Kind gmeinesam mit der deutschen TE entstanden ist.

wirdwerden

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von wirdwerden am 17.06.2011 15:51
Status: Tao (10937 Beiträge)
Userwertung:  2,2  von 5 (von 248 User(n) bewertet)

>Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht
quote:
Ich hatte es so verstanden, dass das Kind gmeinesam mit der deutschen TE entstanden ist.

nach der genauso wirren Frage bei frag-einen-anwalt wohl eher nicht...

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von galabaer am 17.06.2011 16:50
Status: Legende (214 Beiträge)
Userwertung:  1,5  von 5 (von 15 User(n) bewertet)

>Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht
Ich bin Deutsche und er Kosovo/Albaner
er Hat mit mir hier in Deutschland fast fünf Jahre gelebt in einer ehe ähnlichen Gemeinschaft ich war immer für ihn da hab ihm geholfen ....
Und die Frau ist im Kosovo dort sind auch die Kinder geboren die er mit ihr hat, also er hat die Kinder nicht mit mir!Er hat diese frau vor 2 Jahren heimlich geheiratet also in unser Beziehung.er hat jetzt ein Antrag auf Familienzusammenführung gestellt der wurde abgelehnt. jetzt hat er Revision eingelegt.
Ps. warum geht mich das nichts an ??Er hat mich betrogen!!!


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von Juan123 am 17.06.2011 18:37
Status: Frischling (3 Beiträge)
Userwertung:  0,0  von 5 (von 0 User(n) bewertet)

>Ausländerrecht/Aufenthaltsrecht
Das geht Sie nichts an, weil die Rechtsgeschäfte anderer Personen Sie grundsätzlich nichts angehen. Sie sind und waren nicht ihm verheiratet und sein Vormund sind Sie auch nicht - also sind Anträge, die er bei der Ausländerbehörde stellt, Dinge zwischen ihm und der ABH, in die Sie sich nicht reinzuhängen haben.

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von muemmel am 17.06.2011 18:45
Status: Tao (10823 Beiträge)
Userwertung:  4,4  von 5 (von 244 User(n) bewertet)


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