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Ausländerrecht - Worum es geht - 1/1
del vom 17.06.2001   |   8275 Aufrufe   |   Rubrik: Ratgeber - Ausländerrecht

Ausländerrecht - Worum es geht

Ausländerrecht behandelt das Recht betreffend Nichtdeutscher. Keine Ausländer sind außer deutschen Staatsangehörigen auch Statusdeutsche (Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit). Ausländerrecht ist Öffentliches Recht bzw. Verwaltungsrecht. Themenbeispiele für Rechtsfragen in dieser Rubrik sind: Aufenthaltserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeit, Asyl, Abschiebung, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft, Kontingentflüchtlinge.. .

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Rechtsanwältin
Sandra Roloff
Roloff
Schwerpunkte: Strafrecht, Sozialrecht, Zivilrecht, Verkehrsrecht, Arbeitsrecht.
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Griechenland veröffentlicht Liste mit Namen aller Steuersünder. Wäre das auch was für Deutschland?

 Ja gute Idee, dann kann man sehen wer unehrlich bei der Steuer ist
 Nein, öffentliche Pranger finde ich nicht gut
 Mir egal