
Ausländerrecht behandelt das Recht betreffend Nichtdeutscher. Keine Ausländer sind außer deutschen Staatsangehörigen auch Statusdeutsche (Flüchtlinge oder Vertriebene deutscher Volkszugehörigkeit). Ausländerrecht ist Öffentliches Recht bzw. Verwaltungsrecht. Themenbeispiele für Rechtsfragen in dieser Rubrik sind: Aufenthaltserlaubnis, Zuwanderungsgesetz, Staatsangehörigkeit, Asyl, Abschiebung, Arbeitsgenehmigung, Aufenthaltsgenehmigung, Einbürgerung, doppelte Staatsbürgerschaft, Kontingentflüchtlinge.. .

