Auskunftspflicht ggü meines Vaters (Ortszuschlag)

26. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
4ft4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Auskunftspflicht ggü meines Vaters (Ortszuschlag)

Guten Abend,
Ich befinde mich gerade in folgender Situation:

Ich bin 24 Jahre alt, studiere noch bis Sommer und bekomme seit ich 18 bin keinen Unterhalt von meinem Vater. Er arbeitet im öffentlichen Dienst und bekommt daher für mich Ortszuschlag, dafür muss ich jedes Jahr ein Formular ausfüllen dass ich noch Student bin und auch meine Studienbescheinigung bei ihm einreichen. Das habe ich auch die ganzen Jahre gemacht. Jetzt ist es aber so dass er mir schon seit längerem droht und mich ständig beleidigt und daher sehe ich das nicht ein, das Formular für ihn auszufüllen.
Er hat mir jetzt eine Frist zu Anfang Mai gesetzt, das von ihm geforderte Formular ausgefüllt ihm zu kommen zu lassen und droht bei Nichteinhaltung mit einem Anwalt, da ich angeblich meiner "Auskunftspflicht" nicht nachgekommen sei und er daher einen Anwalt einschalten muss. Zusätzlich droht er mir jetzt schon dass er die entstehenden Kosten direkt an mich weiterleiten will, da ich mich wie bereits gesagt "mutwillig" meiner Auskunftspflicht entziehe.

Jetzt meine Frage:
Ich hab nirgends etwas von einer Auskunftspflicht lesen können. Bin ich denn nun wirklich verpflichtet ihm Auskunft über mein studentenstatus etc. zu geben?
Und kann er die Anwaltskosten direkt an mich weiterleiten. Kann mir das nämlich als Student nicht erlauben und sehe das im Moment eher als Drohung an.

Vielen Dank schon mal für eure Hilfe.

4ft4

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo,

Er und deine Mutter sind verpflichtet eine Ausbildung oder ein Studium zu finanzieren!!!!!!

du könntest dem ganzen Ärger einfach damit aus dem Weg gehen, indem du ihm die geforderten Unterlagen gibst. Es ist nämlich tatsächlich so, dass er dir Unterhalt für eine Ausbildung/ ein Studium bezahlen muss, du dies aber zielstrebig absolvieren musst. Er ist daher auch berechtigt von dir Nachweise zu bekommen, ob du dies auch tust. Also Bescheinigung über den Verlauf des Studiums bzw. Prüfungsnachweise damit er nachvollziehen kann, ob du einigermaßen in der Regelstudienzeit bist. Viel Erfolg!!!

Warum zahlt er nicht???


-- Editiert von Moderator am 27.04.2017 21:16

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#3
 Von 
4ft4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo mamaviola

Vielen Dank für deine Antwort :)
Ich gebe dir vollkommen Recht, dass ich dem Ärger leicht aus dem Weg gehen könnte.

Es war immer so, dass ich Bafög bekommen habe und nebenbei gearbeitet habe um mir mein Studium zu finanzieren. Meine Mutter verdient unter dem Mindestbehalt, daher kein Unterhaltsanspruch. Mein Vater hingegen verdient eigentlich genug und ich habe versucht mit ihm zu reden als er mir den Unterhalt gestrichen hatte, aber er hat damals schon gleich mit einem Anwalt gedroht und dass dann meine Schwester drunter leiden wird, die zu dem Zeitpunkt noch Unterhalt bekommen hat. Und um den ganzen Ärger zu umgehen habe ich mich entschieden zu arbeiten und mich selbst finanziert.

Soweit so gut, mittlerweile werde ich jedoch sofort von ihm bedroht und beleidigt wenn er was von mir haben will oder er nicht seinen Willen durchgesetzt bekommt, daher die oben genannten Fragen ob ich mir das alles noch gefallen lassen muss.

Es geht mir nicht darum Geld von ihm zu bekommen oder sonstwas. Er zahlt wie gesagt seit 6 Jahren auch keinen Cent. Daher kann er die Unterlagen über meinen Studienverlauf meiner Meinung nach auch nicht einfordern, oder? Ich schreibe gerade meine Masterarbeit und bin insgesamt nur 1 Semester über Regelstudienzeit.

Ich wollte nur mal eure Meinung hören ob es sowas gibt wie eine "Auskunftspflicht" meinerseits gegenüber meines Vaters. ( Nicht auf Unterhaltszahlung/Berechnung bezogen) Das hört sich für mich so an als ob er alles einfach von mir bekommen kann.

Und ob er anwaltskosten einfach so mir direkt
in Rechnung stellen kann?

Ich hoffe meine Fragen sind verständlich und nachvollziehbar.

Ich bin über jede Antwort sehr dankbar.

Viele Grüße
4ft4

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Mamaviola
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallöchen,

Ich denke, da begibt er sich in unsichere Fahrwasser. Denn

1. Wäre er verpflichtet unterhalt zu zahlen. Bzw. müsste man schauen, ob du noch Anspruch hast nach BAFÖG und Kindergeld
( bekommst du doch oder???) Wieviel BAFÖG bekommst du?
2. wenn er sich einen Anwalt nimmet, muss er ihn auch zahlen. Wer die Musik bestellt, zahlt sie auch.
3. Den Zuschuss kann er sich einsacken...
4. Das JA berät dich noch kostenlos, wenn du dir keinen Anwalt leisten kannst!!!

LG

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#5
 Von 
4ft4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nochmal danke für deine Zeit :)

Zu 1) seit diesem Semester bekomme ich kein Bafög mehr. Bin ja ein Semester über Regelstudienzeit. Und ja ich bekomme noch bis Juli Kindergeld (werde dann 25). Früher habe ich immer ca 500€ / mtl. Bekommen. Die restlichen 180€ sollten lt. Bafög Berechnung von meinem Vater übernommen werden. Aber wie gesagt habe ich nie was unternommen um keinen Stress zu haben. Aber es geht mir Ja auch nicht um den Unterhalt und da will ich auch wirklich nichts unternehmen. Es ging die restlichen Jahren und nun wird es auch noch 3 Monate gehen.

2) sehr gut, dass sehe ich auch so.

3) was meinst du das? Er hat leider wirklich gesetzlich Anspruch auf den Ortszuschlag (ähnlich familienzuschlag bei Beamten). Die Frage ist, ob ich verpflichtet bin, die geforderten Unterlagen ihm zu schicken?

4) danke für die Info. Werde mir wahrscheinlich entweder das oder einen beratungsschein holen. Wollte nur vorher von euch wissen, ob es sich überhaupt lohnen würde.

Vg
4ft4

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#6
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Früher habe ich immer ca 500€ / mtl. Bekommen.

500€ nur Bafög oder sind in den 500€ schon das Kindergeld enthalten?
Wenn zu den 500€ noch das Kindergeld dazukommt, dürfte zumindest in der Vergangeheit kein weiterer Unterhaltsanspruch bestanden haben.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
4ft4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

500€ ohne Kindergeld. Aber um den Unterhalt geht es mir hier ja auch nicht.

Meine Frage bezog sich darauf, ob ich auskunftspflichtig meinem Vater gegenüber bin für Sachen, die nichts mit Unterhaltsberechnungen/Zahlungen zu tun haben, sondern nur in seinem Interesse sind.
Also muss ich ihm Auskunft über mein Studium und Einkommen machen, damit er seinen Ortszuschlag bekommt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3774x hilfreich)

Ich finde nichts zur "Ausfüllpflicht" deinerseits.
Steht in dem Formular etwas drin?

IIch würde in dem Fall den Spies undrehen und vom Vater den Nachweis deiner angeblichen Auskunftsverpflichtung verlangen.

Zitat:

Und kann er die Anwaltskosten direkt an mich weiterleiten. Kann mir das nämlich als Student nicht erlauben und sehe das im Moment eher als Drohung an.


Eine leere Drohung - das geht nicht!

-- Editiert von HeHe am 27.04.2017 11:00

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Ich würde ganz was anderes machen. Dem Vater die Auskunft erteilen, gleichzeitig den Arbeitgeber des Vaters darüber informieren, dass Du seit xy Jahren Selbstversorger bist, das Ganze vielleicht in eine höfliche Anfrage kleiden, ob Du wirklich für die Sicherung öffentlich-rechtlicher Ansprüche des Vaters insoweit zuständig bist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Ist der Ortszuschlag nicht an eine Unterhaltspflicht gebunden?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Nee Du, das macht es ja kompliziert. Das war vor ca. 60 Jahren so, als eben die Kids bei den Eltern lebten, die Eltern für sie aufkamen, bis die Ausbildung vorbei war, und dann zog man aus. Große Ausnahmen waren halt Studenten, klar, die aber regelmäßig schon wegen der Wäsche auch noch Wochenendheimfahrer waren. Der Ortszuschlag war gedacht als Ausgleich für die unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Regionen und war in der Höhe natürlich von der Anzahl der Kinder abhängig. Das wurde dann immer mehr modifiziert. Und wird heute auch noch sehr unterschiedlich gehandhabt. Deshalb ja mein Ratschlag. Dann ist der Studi auf jeden Fall auf der sicheren Seite.l

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
4ft4
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Ihr neuer):
Ist der Ortszuschlag nicht an eine Unterhaltspflicht gebunden?


Meines Wissens nach leider nicht. Ich persönlich finde es ein Unding ... ich hab ja nichts dagegen mich selbst zu versorgen, aber dann noch für mich abzukassieren ... naja ...

Zitat (von HeHe):
Ich finde nichts zur "Ausfüllpflicht" deinerseits.
Steht in dem Formular etwas drin?


Ich habe mich die letzte Zeit viel mit dem Thema beschäftigt und hab wirklich nirgends etwas zu einer Auskunftspflicht finden können. Nur wenn ich Unterhalt bekommen würde, wäre ich zur überprüfung und nachberechnung der Ansprüche selbstverständlich verpflichtet entsprechende Nachweise vorzulegen. Im Formular steht auch nichts. Das Formular ist ein Dreizeiler seines Arbeitgebers, indem ich ankreuzen soll ob sich meine "Anspruchsvoraussetzungen" für das Jahr 2016 geändert haben oder nicht. Ich weiß nicht einmal was diese Anspruchsvoraussetzungen sein sollen.

Zitat (von HeHe):

Eine leere Drohung - das geht nicht


Gut, das habe ich jetzt schon mehrmals gehört. Darüber hatte ich am meisten Angst.

Vielen Dank schon mal für eure bisherige Hilfe.


@wirdwerden: ja das sehe ich auch so. Zu deinem Vorschlag: meinst du, dass ich damit etwas bezwecken könnte?. Wie du ja schon richtig sagst hat das nichts mit Unterhaltszahlungen zu tun?

4ft4

-- Editiert von 4ft4 am 27.04.2017 18:42

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38490 Beiträge, 14014x hilfreich)

Du, es kann was mit Unterhaltszahlungen zu tun haben, muss aber nicht. Und, wer will sich da jetzt schon einarbeiten. Und da Du BaföG bekommst, wird der Verdienst des Vaters ja auch nicht so sexy sein, oder aber es sind noch vorrangig zu befriedigende Anspruchsinhaber da. Deshalb würde ich zweigleisig fahren. Auch zur eigenen Absicherung.

wirdwerden

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